Den Swiss Finish in den Lebensmittelverordnungen korrigieren! Die Inkraftsetzung des Lebensmittelgesetzes muss warten
- ShortId
-
15.4207
- Id
-
20154207
- Updated
-
28.07.2023 05:37
- Language
-
de
- Title
-
Den Swiss Finish in den Lebensmittelverordnungen korrigieren! Die Inkraftsetzung des Lebensmittelgesetzes muss warten
- AdditionalIndexing
-
15;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Lebensmittelgesetz (LMG), das am 20. Juni 2014 verabschiedet wurde, ist für die Wirtschaft und insbesondere für die KMU-Betriebe im Lebensmittelbereich akzeptabel. Die nun folgenden Verordnungen gehen jedoch viel weiter in der Regulierungstiefe und -dichte. Mit dem Projekt Largo werden teils noch schärfere Vorschriften beabsichtigt, als es das EU-Lebensmittelrecht vorsieht. Dieser Swiss Finish ist unnötig und unverständlich. </p><p>Das eigentliche Ziel des revidierten LMG, der Abbau von Handelshemmnissen zwischen der Schweiz und ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, wird bei der Umsetzung verfehlt. Diese Revision des Verordnungsrechtes schafft neue Handelshemmnisse, so etwa bei der Deklaration von Rohstoffen in Lebensmitteln. Dies führt zu noch schwierigeren Rahmenbedingungen für KMU, die durch die Frankenstärke ohnehin schon stark belastet sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Betriebe wird unnötigerweise geschwächt und der Einkaufstourismus, der heute schon einen Schaden von rund 15 Milliarden Franken verursacht, weiter verstärkt.</p><p>Bei mehreren Verordnungen des LMG sind die Kosten viel grösser als ihr Nutzen, und eine Regulierung ist gar nicht nötig; dies wird von der offiziellen Studie zur Regulierungsfolgenabschätzung bestätigt. Insbesondere ist die Pflicht zur schriftlichen Deklaration der Allergene im Offenverkauf realitätsfremd, nicht umsetzbar und gefährlich. Ein erhöhtes Risiko für die Konsumenten, unnötige Kosten und eine zusätzliche Behinderung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem für KMU wären die Folge.</p><p>Aus den dargelegten Gründen wird der Bundesrat aufgefordert, die Inkraftsetzung des LMG auszusetzen, bis das Revisionsprojekt gründlich auf den Prüfstand gestellt und einer ordentlichen Entschlackungs-Kur unterzogen wurde. Dabei sollten negative Auswirkungen dringend vermieden und vielmehr Lösungen gefunden werden, die der Lebensrealität von kleinen und mittleren Betrieben in einem harten, grenzüberschreitenden Wettbewerbsumfeld gerecht werden.</p>
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz bezweckt nach seinem Artikel 1 die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes, des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie des Täuschungsschutzes; weiter will es die für einen informierten Kaufentscheid erforderlichen Informationen gewährleisten.</p><p>Diesen Zielen soll auch das neue Verordnungsrecht dienen. Gleichzeitig sollen, wie auch in der Motion erwähnt, keine neuen Handelshemmnisse aufgebaut, soll die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit bewahrt und der Konsumentenschutz gewährleistet werden.</p><p>Indem das schweizerische Recht an dasjenige der EU angeglichen wird, sollen auch bestehende Handelshemmnisse abgebaut werden. So soll beispielsweise der Lebensmittelbegriff demjenigen des EU-Rechts angepasst und bei den Rückständen das Höchstmengenkonzept der EU übernommen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Gesundheitsschutz das gleiche Niveau aufweist wie in unseren Nachbarländern.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 4. Dezember 2015 zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 15.3964 dargelegt hat, wurden Regelungen, die in signifikanter Weise vom EU-Recht abweichen (sogenannter Swiss Finish), nur in zwei Fällen vorgeschlagen: zum einen bezüglich der obligatorischen Angabe des Produktionslandes, die vom Parlament im Lebensmittelgesetz verankert wurde, und zum andern bezüglich der Deklaration der Herkunft der Rohstoffe, entsprechend der im Parlament zu diesem Thema geführten Debatte.</p><p>Die im Rahmen der vom Eidgenössischen Departement des Innern vom 22. Juni bis zum 30. Oktober 2015 durchgeführten Anhörung zum neuen Verordnungsrecht eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die entsprechenden Dokumente sind einsehbar unter <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch </a>> Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EDI. Die Verordnungsentwürfe wurden entsprechend dem nach Anhörungen üblichen Prozess überarbeitet. Dabei wurden auch die Resultate der Regulierungsfolgenabschätzung berücksichtigt.</p><p>Um verhältnismässige, umsetzbare und wirtschaftlich tragbare Lösungen zu finden und gleichzeitig den hohen Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen, wurden die betroffenen Branchen und Verbände auch im Rahmen der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe stark einbezogen.</p><p>Der Bundesrat wird im Lichte dieser Ergebnisse die Verordnungen beraten und verabschieden. Eine Aussetzung der Arbeiten ist daher nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Inkraftsetzung des Lebensmittelgesetzes (LMG) vorerst auszusetzen und die Verordnungen so anzupassen, dass </p><p>1. keine neuen Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union aufgebaut werden,</p><p>2. die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit bewahrt wird sowie</p><p>3. der Konsumentenschutz gewährleistet ist.</p>
- Den Swiss Finish in den Lebensmittelverordnungen korrigieren! Die Inkraftsetzung des Lebensmittelgesetzes muss warten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Lebensmittelgesetz (LMG), das am 20. Juni 2014 verabschiedet wurde, ist für die Wirtschaft und insbesondere für die KMU-Betriebe im Lebensmittelbereich akzeptabel. Die nun folgenden Verordnungen gehen jedoch viel weiter in der Regulierungstiefe und -dichte. Mit dem Projekt Largo werden teils noch schärfere Vorschriften beabsichtigt, als es das EU-Lebensmittelrecht vorsieht. Dieser Swiss Finish ist unnötig und unverständlich. </p><p>Das eigentliche Ziel des revidierten LMG, der Abbau von Handelshemmnissen zwischen der Schweiz und ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, wird bei der Umsetzung verfehlt. Diese Revision des Verordnungsrechtes schafft neue Handelshemmnisse, so etwa bei der Deklaration von Rohstoffen in Lebensmitteln. Dies führt zu noch schwierigeren Rahmenbedingungen für KMU, die durch die Frankenstärke ohnehin schon stark belastet sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Betriebe wird unnötigerweise geschwächt und der Einkaufstourismus, der heute schon einen Schaden von rund 15 Milliarden Franken verursacht, weiter verstärkt.</p><p>Bei mehreren Verordnungen des LMG sind die Kosten viel grösser als ihr Nutzen, und eine Regulierung ist gar nicht nötig; dies wird von der offiziellen Studie zur Regulierungsfolgenabschätzung bestätigt. Insbesondere ist die Pflicht zur schriftlichen Deklaration der Allergene im Offenverkauf realitätsfremd, nicht umsetzbar und gefährlich. Ein erhöhtes Risiko für die Konsumenten, unnötige Kosten und eine zusätzliche Behinderung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem für KMU wären die Folge.</p><p>Aus den dargelegten Gründen wird der Bundesrat aufgefordert, die Inkraftsetzung des LMG auszusetzen, bis das Revisionsprojekt gründlich auf den Prüfstand gestellt und einer ordentlichen Entschlackungs-Kur unterzogen wurde. Dabei sollten negative Auswirkungen dringend vermieden und vielmehr Lösungen gefunden werden, die der Lebensrealität von kleinen und mittleren Betrieben in einem harten, grenzüberschreitenden Wettbewerbsumfeld gerecht werden.</p>
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz bezweckt nach seinem Artikel 1 die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes, des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie des Täuschungsschutzes; weiter will es die für einen informierten Kaufentscheid erforderlichen Informationen gewährleisten.</p><p>Diesen Zielen soll auch das neue Verordnungsrecht dienen. Gleichzeitig sollen, wie auch in der Motion erwähnt, keine neuen Handelshemmnisse aufgebaut, soll die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit bewahrt und der Konsumentenschutz gewährleistet werden.</p><p>Indem das schweizerische Recht an dasjenige der EU angeglichen wird, sollen auch bestehende Handelshemmnisse abgebaut werden. So soll beispielsweise der Lebensmittelbegriff demjenigen des EU-Rechts angepasst und bei den Rückständen das Höchstmengenkonzept der EU übernommen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Gesundheitsschutz das gleiche Niveau aufweist wie in unseren Nachbarländern.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 4. Dezember 2015 zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 15.3964 dargelegt hat, wurden Regelungen, die in signifikanter Weise vom EU-Recht abweichen (sogenannter Swiss Finish), nur in zwei Fällen vorgeschlagen: zum einen bezüglich der obligatorischen Angabe des Produktionslandes, die vom Parlament im Lebensmittelgesetz verankert wurde, und zum andern bezüglich der Deklaration der Herkunft der Rohstoffe, entsprechend der im Parlament zu diesem Thema geführten Debatte.</p><p>Die im Rahmen der vom Eidgenössischen Departement des Innern vom 22. Juni bis zum 30. Oktober 2015 durchgeführten Anhörung zum neuen Verordnungsrecht eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die entsprechenden Dokumente sind einsehbar unter <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch </a>> Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EDI. Die Verordnungsentwürfe wurden entsprechend dem nach Anhörungen üblichen Prozess überarbeitet. Dabei wurden auch die Resultate der Regulierungsfolgenabschätzung berücksichtigt.</p><p>Um verhältnismässige, umsetzbare und wirtschaftlich tragbare Lösungen zu finden und gleichzeitig den hohen Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen, wurden die betroffenen Branchen und Verbände auch im Rahmen der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe stark einbezogen.</p><p>Der Bundesrat wird im Lichte dieser Ergebnisse die Verordnungen beraten und verabschieden. Eine Aussetzung der Arbeiten ist daher nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Inkraftsetzung des Lebensmittelgesetzes (LMG) vorerst auszusetzen und die Verordnungen so anzupassen, dass </p><p>1. keine neuen Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union aufgebaut werden,</p><p>2. die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit bewahrt wird sowie</p><p>3. der Konsumentenschutz gewährleistet ist.</p>
- Den Swiss Finish in den Lebensmittelverordnungen korrigieren! Die Inkraftsetzung des Lebensmittelgesetzes muss warten
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