Folgen von Fabec/Swap für die Schweizer Bevölkerung, insbesondere beim Euro-Airport Basel-Mülhausen
- ShortId
-
15.4217
- Id
-
20154217
- Updated
-
28.07.2023 05:35
- Language
-
de
- Title
-
Folgen von Fabec/Swap für die Schweizer Bevölkerung, insbesondere beim Euro-Airport Basel-Mülhausen
- AdditionalIndexing
-
08;48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat unterstützt die aktive Mitwirkung der Schweiz im Functional Airspace Block Europe Central (Fabec). Dies wiederum erfordert die Partizipation der Schweiz an gemeinsamen Projekten. Dabei ist im Zuge ihrer Umsetzung stets zu beurteilen, ob die Auswirkungen dieser Projekte für die Schweiz vertretbar sind. Dem Bundesrat ist bewusst, dass bei einer Verwirklichung des Fabec-Projekts "South East", inkl. Teilprojekt Swap, die Zahl der Direktstarts gegen Süden, welche die Agglomeration von Basel überfliegen, zunehmen würde. Gleichzeitig scheint die vorgesehene Zunahme mit Blick auf die ökologischen und sicherheitsrelevanten Vorteile vertretbar, zumal den französischen Interessen an einer ausgeglichenen Verteilung der Überflüge gleichermassen Rechnung getragen werden muss.</p><p>Das Luftraumprojekt "South East" ist zurzeit aufgrund von Implementierungsschwierigkeiten aufseiten des französischen Flugsicherungsunternehmens sistiert, und die Umsetzungsarbeiten werden nicht wie geplant bis Ende März 2016 abgeschlossen sein. Der Zeitpunkt einer allfälligen Wiederaufnahme des Projektes "South East" ist nicht bekannt; es ist von einer längeren Dauer der Sistierung auszugehen.</p><p>1. Die Schweiz hat die EU-Bestimmungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes ("Single European Sky") in das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.748.127.192.68) übernommen. Gestützt auf diese Bestimmungen haben sich die Staaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz mit dem Fabec-Staatsvertrag (SR 0.748.06) 2013 verpflichtet, durch die Bildung eines gemeinsamen Luftraumblocks den stark fragmentierten Luftraum effizienter, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Die Verbindlichkeit der Bildung von funktionalen Luftraumblöcken, im vorliegenden Fall die Realisierung von Fabec, ergibt sich somit einerseits aus dem Fabec-Staatsvertrag selbst, andererseits aus dem bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.</p><p>Die Schweiz hat sowohl im Fabec-Rat, bestehend aus den Generaldirektoren der zivilen und den hohen Vertretern der militärischen Luftfahrtbehörden der Fabec-Staaten, als auch auf Ministerebene ihre Zustimmung zur Realisierung von "South East" erteilt. Ein Rückzug der Schweiz aus dem "South East"-Projekt entspricht nicht der Absicht des Bundesrates.</p><p>2./3. Mit der Einführung des Swap würden täglich rund 14 zusätzliche Direktstarts erfolgen. Die Verteilung der zusätzlichen Direktstarts auf die beiden Basud-Routen (direkt oder S-Kurve) hat gleichmässig zu erfolgen, was einem politischen Kompromiss zwischen der Schweiz und Frankreich entspricht. Frankreich hat dabei klar zu verstehen gegeben, dass es einer über die hälftige Verteilung der zusätzlichen Südstarts hinausgehenden Mehrbelastung der Basud-S-Kurve nicht zustimmen würde.</p><p>Die Ausweitung der Starts am nördlichen Pistenende ist eine der Massnahmen, welche für die massvolle Umsetzung des Swap berücksichtigt werden könnten. Ein zukünftiger Begleitausschuss bestehend aus Vertretern des Bazl und der französischen Generaldirektion für die zivile Luftfahrt (DGAC) würde die Verteilung und Umsetzung des neuen Startregimes untersuchen und könnte allfällige Massnahmen ausarbeiten, um allfällige negative Lärmauswirkungen auf die Bevölkerung zu minimieren.</p><p>4. Da im Zuge der Einführung des Swap keine übermässige Lärmbelastung über französischem Gebiet zu erwarten ist, können auch die Folgen für die dortige Bevölkerung als geringfügig bezeichnet werden.</p><p>5. Infolge des Swap kann am Flughafen Genf-Cointrin ein Teil des startenden Verkehrs gegen Norden eine bestehende Flugroute nicht mehr benutzen, was eine Umverteilung von täglich rund 15 Flügen auf zwei unterschiedliche Startverfahren erfordert. Die geänderten Startverfahren haben zur Folge, dass tagsüber vermehrt französisches Gebiet überflogen wird. Während insbesondere die französische Bevölkerung nördlich des Flughafens durch eine Zunahme von Starts betroffen sein wird, sind die Auswirkungen der neuen Startregimes für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens auf schweizerischer Seite gering.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat informiert, dass im Rahmen der "Single European Sky"-Initiative der EU unter Beteiligung der Schweiz das Vorhaben zum Aufbau eines funktionalen Luftraumblocks über Zentraleuropa (Fabec) umgesetzt werden soll. Teil des Vorhabens ist die Entflechtung von Flugrouten im oberen Luftraum über dem Gebiet von Besançon in Frankreich (Fabec/Swap). Als Folge von Fabec/Swap müssen künftig Flüge vom Flughafen Basel-Mulhouse (EAP) in Richtung Südwesteuropa, Kanaren oder Nordafrika einen Flugweg über Schweizer Territorium nehmen. Dies bedeutet, dass der Abflug vom EAP mit einer anderen Startprozedur erfolgt, die über die besiedelten Gebiete der Stadt und Agglomeration Basel führt. Betroffen wären davon rund 80 000 Menschen. Nach den Angaben des Bazl geht es um rund 20 Flüge täglich. Diese Veränderung der Nutzung bestehender Flugrouten führt zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Bevölkerung im dichtestbesiedelten Gebiet in der Nachbarschaft des EAP.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie verbindlich ist die Realisierung von Fabec und damit des Vorhabens Swap für die beteiligten Staaten? Hat die Schweiz eine Zustimmung erteilt, oder hat sie noch die Möglichkeit, sich aus dem Projekt zurückzuziehen?</p><p>2. Wie präsentiert sich beim derzeitigen Planungsstand die zusätzliche Belastung der Bevölkerung im Umfeld des EAP:</p><p>a. Wie viel Direktstarts sind zusätzlich zu befürchten?</p><p>b. Können die Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Nachbarschaft des EAP minimiert werden, indem vorgeschrieben wird, dass der Abflug zum Punkt Basud immer auf der sogenannten S-Route (Basud T) zu erfolgen hat?</p><p>c. Kann eine weitere Verbesserung erreicht werden, indem die am EAP heute für die Nachtstunden geltende Vorschrift, den Start stets am nördlichen Pistenende zu beginnen, auf den ganzen Tag ausgeweitet wird?</p><p>3. Mit welchen weiteren Massnahmen kann verhindert werden, dass Fabec/Swap die Schweizer Bevölkerung im Umfeld des EAP zusätzlich belastet?</p><p>4. Wie präsentieren sich die Folgen für die Bevölkerung im Umfeld des EAP in Frankreich?</p><p>5. Welche Folgen hat das neue Regime für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Genf-Cointrin?</p>
- Folgen von Fabec/Swap für die Schweizer Bevölkerung, insbesondere beim Euro-Airport Basel-Mülhausen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat unterstützt die aktive Mitwirkung der Schweiz im Functional Airspace Block Europe Central (Fabec). Dies wiederum erfordert die Partizipation der Schweiz an gemeinsamen Projekten. Dabei ist im Zuge ihrer Umsetzung stets zu beurteilen, ob die Auswirkungen dieser Projekte für die Schweiz vertretbar sind. Dem Bundesrat ist bewusst, dass bei einer Verwirklichung des Fabec-Projekts "South East", inkl. Teilprojekt Swap, die Zahl der Direktstarts gegen Süden, welche die Agglomeration von Basel überfliegen, zunehmen würde. Gleichzeitig scheint die vorgesehene Zunahme mit Blick auf die ökologischen und sicherheitsrelevanten Vorteile vertretbar, zumal den französischen Interessen an einer ausgeglichenen Verteilung der Überflüge gleichermassen Rechnung getragen werden muss.</p><p>Das Luftraumprojekt "South East" ist zurzeit aufgrund von Implementierungsschwierigkeiten aufseiten des französischen Flugsicherungsunternehmens sistiert, und die Umsetzungsarbeiten werden nicht wie geplant bis Ende März 2016 abgeschlossen sein. Der Zeitpunkt einer allfälligen Wiederaufnahme des Projektes "South East" ist nicht bekannt; es ist von einer längeren Dauer der Sistierung auszugehen.</p><p>1. Die Schweiz hat die EU-Bestimmungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes ("Single European Sky") in das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.748.127.192.68) übernommen. Gestützt auf diese Bestimmungen haben sich die Staaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz mit dem Fabec-Staatsvertrag (SR 0.748.06) 2013 verpflichtet, durch die Bildung eines gemeinsamen Luftraumblocks den stark fragmentierten Luftraum effizienter, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Die Verbindlichkeit der Bildung von funktionalen Luftraumblöcken, im vorliegenden Fall die Realisierung von Fabec, ergibt sich somit einerseits aus dem Fabec-Staatsvertrag selbst, andererseits aus dem bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.</p><p>Die Schweiz hat sowohl im Fabec-Rat, bestehend aus den Generaldirektoren der zivilen und den hohen Vertretern der militärischen Luftfahrtbehörden der Fabec-Staaten, als auch auf Ministerebene ihre Zustimmung zur Realisierung von "South East" erteilt. Ein Rückzug der Schweiz aus dem "South East"-Projekt entspricht nicht der Absicht des Bundesrates.</p><p>2./3. Mit der Einführung des Swap würden täglich rund 14 zusätzliche Direktstarts erfolgen. Die Verteilung der zusätzlichen Direktstarts auf die beiden Basud-Routen (direkt oder S-Kurve) hat gleichmässig zu erfolgen, was einem politischen Kompromiss zwischen der Schweiz und Frankreich entspricht. Frankreich hat dabei klar zu verstehen gegeben, dass es einer über die hälftige Verteilung der zusätzlichen Südstarts hinausgehenden Mehrbelastung der Basud-S-Kurve nicht zustimmen würde.</p><p>Die Ausweitung der Starts am nördlichen Pistenende ist eine der Massnahmen, welche für die massvolle Umsetzung des Swap berücksichtigt werden könnten. Ein zukünftiger Begleitausschuss bestehend aus Vertretern des Bazl und der französischen Generaldirektion für die zivile Luftfahrt (DGAC) würde die Verteilung und Umsetzung des neuen Startregimes untersuchen und könnte allfällige Massnahmen ausarbeiten, um allfällige negative Lärmauswirkungen auf die Bevölkerung zu minimieren.</p><p>4. Da im Zuge der Einführung des Swap keine übermässige Lärmbelastung über französischem Gebiet zu erwarten ist, können auch die Folgen für die dortige Bevölkerung als geringfügig bezeichnet werden.</p><p>5. Infolge des Swap kann am Flughafen Genf-Cointrin ein Teil des startenden Verkehrs gegen Norden eine bestehende Flugroute nicht mehr benutzen, was eine Umverteilung von täglich rund 15 Flügen auf zwei unterschiedliche Startverfahren erfordert. Die geänderten Startverfahren haben zur Folge, dass tagsüber vermehrt französisches Gebiet überflogen wird. Während insbesondere die französische Bevölkerung nördlich des Flughafens durch eine Zunahme von Starts betroffen sein wird, sind die Auswirkungen der neuen Startregimes für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens auf schweizerischer Seite gering.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat informiert, dass im Rahmen der "Single European Sky"-Initiative der EU unter Beteiligung der Schweiz das Vorhaben zum Aufbau eines funktionalen Luftraumblocks über Zentraleuropa (Fabec) umgesetzt werden soll. Teil des Vorhabens ist die Entflechtung von Flugrouten im oberen Luftraum über dem Gebiet von Besançon in Frankreich (Fabec/Swap). Als Folge von Fabec/Swap müssen künftig Flüge vom Flughafen Basel-Mulhouse (EAP) in Richtung Südwesteuropa, Kanaren oder Nordafrika einen Flugweg über Schweizer Territorium nehmen. Dies bedeutet, dass der Abflug vom EAP mit einer anderen Startprozedur erfolgt, die über die besiedelten Gebiete der Stadt und Agglomeration Basel führt. Betroffen wären davon rund 80 000 Menschen. Nach den Angaben des Bazl geht es um rund 20 Flüge täglich. Diese Veränderung der Nutzung bestehender Flugrouten führt zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Bevölkerung im dichtestbesiedelten Gebiet in der Nachbarschaft des EAP.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie verbindlich ist die Realisierung von Fabec und damit des Vorhabens Swap für die beteiligten Staaten? Hat die Schweiz eine Zustimmung erteilt, oder hat sie noch die Möglichkeit, sich aus dem Projekt zurückzuziehen?</p><p>2. Wie präsentiert sich beim derzeitigen Planungsstand die zusätzliche Belastung der Bevölkerung im Umfeld des EAP:</p><p>a. Wie viel Direktstarts sind zusätzlich zu befürchten?</p><p>b. Können die Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Nachbarschaft des EAP minimiert werden, indem vorgeschrieben wird, dass der Abflug zum Punkt Basud immer auf der sogenannten S-Route (Basud T) zu erfolgen hat?</p><p>c. Kann eine weitere Verbesserung erreicht werden, indem die am EAP heute für die Nachtstunden geltende Vorschrift, den Start stets am nördlichen Pistenende zu beginnen, auf den ganzen Tag ausgeweitet wird?</p><p>3. Mit welchen weiteren Massnahmen kann verhindert werden, dass Fabec/Swap die Schweizer Bevölkerung im Umfeld des EAP zusätzlich belastet?</p><p>4. Wie präsentieren sich die Folgen für die Bevölkerung im Umfeld des EAP in Frankreich?</p><p>5. Welche Folgen hat das neue Regime für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Genf-Cointrin?</p>
- Folgen von Fabec/Swap für die Schweizer Bevölkerung, insbesondere beim Euro-Airport Basel-Mülhausen
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