Blackout. Hat Swissgrid bzw. haben ihre Vorgänger in den letzten Jahren geschlafen?

ShortId
15.4219
Id
20154219
Updated
28.07.2023 05:36
Language
de
Title
Blackout. Hat Swissgrid bzw. haben ihre Vorgänger in den letzten Jahren geschlafen?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zuständigkeiten im Energiebereich sind gesetzlich geregelt: Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann. Gestützt auf Artikel 20 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) sorgt Swissgrid als nationale Netzgesellschaft für einen dauernden, diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes in der Schweiz.</p><p>1./2. Die Netzplanung berücksichtigt den geschätzten zukünftigen Verbrauch und die zukünftige verfügbare Produktion. Die Berechnungen zur verfügbaren Produktion, deren Ausfallwahrscheinlichkeit und -dauer basieren auf historischen Daten. Kurzfristige temporäre Ausfälle von Produktionsanlagen fliessen nicht in die Netzplanung ein. Sie werden mit Ad-hoc-Netzsteuerungen und/oder geänderter Produktionsplanung aufgefangen. Dies soll verhindern, dass die Netze überdimensioniert ausgebaut werden.</p><p>Mit ihrer Ankündigung am 1. Dezember 2015 hat Swissgrid auf eine mögliche Mangellage aufmerksam gemacht, die durch das Zusammentreffen verschiedener Umstände auftreten kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen ungeplant langen Ausfall grosser Produktionsanlagen (Kernkraftwerke Beznau 1 und 2). Gleichzeitig sind die Füllstände der Speicherseen tiefer als im durchschnittlichen Mittel früherer Jahre, und die Laufwasserkraftwerke produzieren aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltend tiefen Niederschlagsmengen weniger Strom. Die mittel- und langfristige Netzplanung kann eine solche Kumulation zeitgleicher Ereignisse nicht berücksichtigen.</p><p>Die Netzbetreiber werden in Artikel 8 StromVG verpflichtet, ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz zu gewährleisten. Das aktuelle Netz entspricht der Infrastruktur aus den letzten Jahrzehnten, die insgesamt zu einer äusserst zuverlässigen Stromversorgung geführt hat. Das momentane Handeln der Beteiligten mit Blick auf die Versorgungssituation im Winter 2015/16 ist Teil der Erfüllung der Pflichten nach Artikel 8 StromVG.</p><p>3. Die Netzplanung ist Sache der Netzbetreiber. Sie bestimmen auch die der Netzplanung zugrunde liegenden Szenarien. Dabei berufen sie sich auf die in der Branche und bei den Verbänden, insbesondere beim Europäischen Verband der Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E), anerkannten Techniken und Methoden. Wie erwähnt, fliessen kurzfristige oder zeitgleich kumulierte Ereignisse nicht in die mittel- bzw. langfristige Netzplanung ein. Der Bundesrat hat nach bestehendem Recht keine Weisungspflicht für die Wahl der der Netzplanung zugrunde liegenden Szenarien. Mit der Strategie Stromnetze (Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze) will der Bundesrat dies ändern. Die geplanten Gesetzesanpassungen zielen auf einen effizienten und transparenten Netzentwicklungsprozess. Dabei soll der Bund diverse energiepolitische Szenarien als Grundlage für die Netzplanung vorgeben. Dies umfasst auch sich ändernde klimatische Bedingungen und die Entwicklung des zukünftigen Kraftwerkparks.</p><p>4. Bei einem netzbedingten Stromausfall würde eine allfällige Haftung der Netzbetreiber im Zentrum stehen, da diese für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes verantwortlich sind. Die Ursache bzw. die Verschuldungsfrage und damit auch die Haftungsfrage können jedoch nur anhand des konkreten Einzelfalls beantwortet werden.</p><p>5. Artikel 8 Absatz 5 StromVG ermächtigt den Bundesrat nicht dazu, Sanktionen auszusprechen. Gemäss Artikel 5 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) vereinbart primär Swissgrid mit den Netzbetreibern, den Erzeugern und den übrigen Beteiligten präventive Massnahmen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Elektrizitätskommission (Elcom) kann nötigenfalls den Vertragsschluss verfügen. Kommt es trotzdem zu einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs, hat Swissgrid alle notwendigen Massnahmen zu treffen oder anzuordnen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.</p><p>6./7. Swissgrid unterscheidet in ihrer Netzplanung zwischen Projekten, die für die Schweiz technisch notwendig und ökonomisch sinnvoll sind, und solchen, die sich aus Sicht des europäischen Verbundsystems ergeben. Um die fehlende Leistung aus dem Norden zu kompensieren, sieht Swissgrid in ihrem Strategischen Netz 2025 zusätzliche Transformatoren 380/220 Kilovolt vor, vor allem in Beznau und in Mühleberg (siehe auch Antwort auf Frage 8).</p><p>Eine Transformierung 380/220 Kilovolt bringt nur dann eine Verbesserung der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit, wenn an den Unterwerken 220- und 380-Kilovolt-Leitungen zusammentreffen. So müssen beispielsweise zwischen Chamoson-Chippis-Bickigen oder Chippis-Lavorgo die Leitungen auf 380 Kilovolt ausgebaut bzw. erhöht werden, damit die Energie zu diesen Knoten gelangt und eine Transformierung 380/220 Kilovolt den nötigen Effekt bringt. Jegliche Verzögerung der Leitungsprojekte führt in diesem Fall zu Verzögerungen in der Einrichtung der Transformation 380/220 Kilovolt. Deshalb sieht die Strategie Stromnetze diverse Massnahmen zur Straffung der Verfahren vor.</p><p>8. Hängig sind zum Beispiel Transformierungsprojekte in den Unterwerken Chippis und Mörel. Diese stehen in Zusammenhang mit der Leitungsachse Chamoson-Chippis-Lavorgo 380 Kilovolt, die im Bewilligungsverfahren ist. Die Transformierung in Mühleberg ist ein laufendes Projekt und bildet die Voraussetzung für die Spannungsumstellung der Leitung Bassecourt-Mühleberg. Die Inbetriebnahme des im Projekt vorgesehenen 380/220-Kilovolt-Transformators in Mühleberg war ursprünglich für das Jahr 2015 geplant. Da die Spannungsumstellung der Leitung aber noch nicht realisiert ist, verzögert sich auch die Inbetriebnahme des Transformators. Ebenso ist das Leitungsprojekt Beznau-Mettlen noch nicht realisiert.</p><p>9. Die Netzplanung orientiert sich an den wahrscheinlichen internationalen und nationalen Szenarien zum künftigen Kraftwerkspark. Die Stromwirtschaft ist jedoch im Umbruch. Für die langfristige Planungssicherheit des Übertragungsnetzes sind insbesondere die Verfügbarkeiten von grossen Produktionsanlagen ausschlaggebend für Engpässe. Aus heutiger Sicht sind die bestehenden Engpässe im Übertragungsnetz durch Swissgrid erkannt und bilden die Grundlage für die strategische Netzplanung. Diese wird periodisch überprüft und an neue Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Swissgrid warnte medienwirksam vor Versorgungsengpässen im Winter. Dies wird damit begründet, dass die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 ausser Betrieb seien und im Sommer/Herbst zu wenig Regen gefallen sei, um die Speicher zu füllen.</p><p>Gemäss Artikel 8 des Stromversorgungsgesetzes ist es die Aufgabe der Netzbetreiber, ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz zu gewährleisten, die benötigte Reserveleitungskapazität bereitzustellen sowie Mehrjahrespläne zur Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes zu erstellen.</p><p>Offenbar bestehen mehr als genug Import- und Exportkapazitäten für Strom auf der 380-Kilovolt-Ebene. Hingegen scheinen die Kapazitäten für eine Transformation solcher Importe von 380 Kilovolt auf 220 Kilovolt im aktuellen Fall ungenügend zu sein.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie konnten Swissgrid bzw. insbesondere die Vorgänger dieses Risiko über Jahre ignorieren bzw. übersehen?</p><p>2. Haben Swissgrid bzw. insbesondere die Vorgänger ihre Pflichten gemäss Artikel 8 des Stromversorgungsgesetzes vollumfänglich erfüllt?</p><p>3. Sind für den Bundesrat ein trockener und heisser Sommer oder/und eine längere Ausserbetriebnahme der veralteten Atomkraftwerke Beznau 1 und/oder 2 in einem kalten Winter keine Ereignisse, die im gesetzlich vorgeschriebenen Mehrjahresplan für die Versorgungssicherheit berücksichtigt werden müssten?</p><p>4. Wer würde die Folgekosten eines allfälligen Blackouts aufgrund einer Fehlplanung tragen? </p><p>5. Erwägt er Sanktionen gegen die heute oder früher verantwortlichen Netzbetreiber gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes?</p><p>6. Haben die Netzbetreiber primär die Handelskapazitäten für Strom auf der 380-Kilovolt-Ebene ausgebaut und damit die Inlandversorgungssicherheit vernachlässigt? Wenn nein, wie kann es sein, dass zwar genug Importkapazitäten auf 380 Kilovolt bestehen, die Transformationskapazität auf 220 Kilovolt aber ungenügend ist? </p><p>7. Gibt es Gründe für den Verzicht auf diese notwendigen Investitionen? Wurden in den letzten zehn Jahren Transformatoren 380/220 Kilovolt zur Behebung dieses Risikos geplant oder gebaut? Wie viele wurden in den letzten zehn Jahren durch Einsprachen verzögert oder verhindert?</p><p>8. Bis wann werden die fehlenden Transformationskapazitäten bereitgestellt, bzw., falls dies nicht erfolgen sollte, warum nicht?</p><p>9. Bestehen weitere vergleichbare Lücken im Netzbereich?</p>
  • Blackout. Hat Swissgrid bzw. haben ihre Vorgänger in den letzten Jahren geschlafen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zuständigkeiten im Energiebereich sind gesetzlich geregelt: Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann. Gestützt auf Artikel 20 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) sorgt Swissgrid als nationale Netzgesellschaft für einen dauernden, diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes in der Schweiz.</p><p>1./2. Die Netzplanung berücksichtigt den geschätzten zukünftigen Verbrauch und die zukünftige verfügbare Produktion. Die Berechnungen zur verfügbaren Produktion, deren Ausfallwahrscheinlichkeit und -dauer basieren auf historischen Daten. Kurzfristige temporäre Ausfälle von Produktionsanlagen fliessen nicht in die Netzplanung ein. Sie werden mit Ad-hoc-Netzsteuerungen und/oder geänderter Produktionsplanung aufgefangen. Dies soll verhindern, dass die Netze überdimensioniert ausgebaut werden.</p><p>Mit ihrer Ankündigung am 1. Dezember 2015 hat Swissgrid auf eine mögliche Mangellage aufmerksam gemacht, die durch das Zusammentreffen verschiedener Umstände auftreten kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen ungeplant langen Ausfall grosser Produktionsanlagen (Kernkraftwerke Beznau 1 und 2). Gleichzeitig sind die Füllstände der Speicherseen tiefer als im durchschnittlichen Mittel früherer Jahre, und die Laufwasserkraftwerke produzieren aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltend tiefen Niederschlagsmengen weniger Strom. Die mittel- und langfristige Netzplanung kann eine solche Kumulation zeitgleicher Ereignisse nicht berücksichtigen.</p><p>Die Netzbetreiber werden in Artikel 8 StromVG verpflichtet, ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz zu gewährleisten. Das aktuelle Netz entspricht der Infrastruktur aus den letzten Jahrzehnten, die insgesamt zu einer äusserst zuverlässigen Stromversorgung geführt hat. Das momentane Handeln der Beteiligten mit Blick auf die Versorgungssituation im Winter 2015/16 ist Teil der Erfüllung der Pflichten nach Artikel 8 StromVG.</p><p>3. Die Netzplanung ist Sache der Netzbetreiber. Sie bestimmen auch die der Netzplanung zugrunde liegenden Szenarien. Dabei berufen sie sich auf die in der Branche und bei den Verbänden, insbesondere beim Europäischen Verband der Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E), anerkannten Techniken und Methoden. Wie erwähnt, fliessen kurzfristige oder zeitgleich kumulierte Ereignisse nicht in die mittel- bzw. langfristige Netzplanung ein. Der Bundesrat hat nach bestehendem Recht keine Weisungspflicht für die Wahl der der Netzplanung zugrunde liegenden Szenarien. Mit der Strategie Stromnetze (Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze) will der Bundesrat dies ändern. Die geplanten Gesetzesanpassungen zielen auf einen effizienten und transparenten Netzentwicklungsprozess. Dabei soll der Bund diverse energiepolitische Szenarien als Grundlage für die Netzplanung vorgeben. Dies umfasst auch sich ändernde klimatische Bedingungen und die Entwicklung des zukünftigen Kraftwerkparks.</p><p>4. Bei einem netzbedingten Stromausfall würde eine allfällige Haftung der Netzbetreiber im Zentrum stehen, da diese für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes verantwortlich sind. Die Ursache bzw. die Verschuldungsfrage und damit auch die Haftungsfrage können jedoch nur anhand des konkreten Einzelfalls beantwortet werden.</p><p>5. Artikel 8 Absatz 5 StromVG ermächtigt den Bundesrat nicht dazu, Sanktionen auszusprechen. Gemäss Artikel 5 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) vereinbart primär Swissgrid mit den Netzbetreibern, den Erzeugern und den übrigen Beteiligten präventive Massnahmen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Elektrizitätskommission (Elcom) kann nötigenfalls den Vertragsschluss verfügen. Kommt es trotzdem zu einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs, hat Swissgrid alle notwendigen Massnahmen zu treffen oder anzuordnen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.</p><p>6./7. Swissgrid unterscheidet in ihrer Netzplanung zwischen Projekten, die für die Schweiz technisch notwendig und ökonomisch sinnvoll sind, und solchen, die sich aus Sicht des europäischen Verbundsystems ergeben. Um die fehlende Leistung aus dem Norden zu kompensieren, sieht Swissgrid in ihrem Strategischen Netz 2025 zusätzliche Transformatoren 380/220 Kilovolt vor, vor allem in Beznau und in Mühleberg (siehe auch Antwort auf Frage 8).</p><p>Eine Transformierung 380/220 Kilovolt bringt nur dann eine Verbesserung der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit, wenn an den Unterwerken 220- und 380-Kilovolt-Leitungen zusammentreffen. So müssen beispielsweise zwischen Chamoson-Chippis-Bickigen oder Chippis-Lavorgo die Leitungen auf 380 Kilovolt ausgebaut bzw. erhöht werden, damit die Energie zu diesen Knoten gelangt und eine Transformierung 380/220 Kilovolt den nötigen Effekt bringt. Jegliche Verzögerung der Leitungsprojekte führt in diesem Fall zu Verzögerungen in der Einrichtung der Transformation 380/220 Kilovolt. Deshalb sieht die Strategie Stromnetze diverse Massnahmen zur Straffung der Verfahren vor.</p><p>8. Hängig sind zum Beispiel Transformierungsprojekte in den Unterwerken Chippis und Mörel. Diese stehen in Zusammenhang mit der Leitungsachse Chamoson-Chippis-Lavorgo 380 Kilovolt, die im Bewilligungsverfahren ist. Die Transformierung in Mühleberg ist ein laufendes Projekt und bildet die Voraussetzung für die Spannungsumstellung der Leitung Bassecourt-Mühleberg. Die Inbetriebnahme des im Projekt vorgesehenen 380/220-Kilovolt-Transformators in Mühleberg war ursprünglich für das Jahr 2015 geplant. Da die Spannungsumstellung der Leitung aber noch nicht realisiert ist, verzögert sich auch die Inbetriebnahme des Transformators. Ebenso ist das Leitungsprojekt Beznau-Mettlen noch nicht realisiert.</p><p>9. Die Netzplanung orientiert sich an den wahrscheinlichen internationalen und nationalen Szenarien zum künftigen Kraftwerkspark. Die Stromwirtschaft ist jedoch im Umbruch. Für die langfristige Planungssicherheit des Übertragungsnetzes sind insbesondere die Verfügbarkeiten von grossen Produktionsanlagen ausschlaggebend für Engpässe. Aus heutiger Sicht sind die bestehenden Engpässe im Übertragungsnetz durch Swissgrid erkannt und bilden die Grundlage für die strategische Netzplanung. Diese wird periodisch überprüft und an neue Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Swissgrid warnte medienwirksam vor Versorgungsengpässen im Winter. Dies wird damit begründet, dass die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 ausser Betrieb seien und im Sommer/Herbst zu wenig Regen gefallen sei, um die Speicher zu füllen.</p><p>Gemäss Artikel 8 des Stromversorgungsgesetzes ist es die Aufgabe der Netzbetreiber, ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz zu gewährleisten, die benötigte Reserveleitungskapazität bereitzustellen sowie Mehrjahrespläne zur Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes zu erstellen.</p><p>Offenbar bestehen mehr als genug Import- und Exportkapazitäten für Strom auf der 380-Kilovolt-Ebene. Hingegen scheinen die Kapazitäten für eine Transformation solcher Importe von 380 Kilovolt auf 220 Kilovolt im aktuellen Fall ungenügend zu sein.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie konnten Swissgrid bzw. insbesondere die Vorgänger dieses Risiko über Jahre ignorieren bzw. übersehen?</p><p>2. Haben Swissgrid bzw. insbesondere die Vorgänger ihre Pflichten gemäss Artikel 8 des Stromversorgungsgesetzes vollumfänglich erfüllt?</p><p>3. Sind für den Bundesrat ein trockener und heisser Sommer oder/und eine längere Ausserbetriebnahme der veralteten Atomkraftwerke Beznau 1 und/oder 2 in einem kalten Winter keine Ereignisse, die im gesetzlich vorgeschriebenen Mehrjahresplan für die Versorgungssicherheit berücksichtigt werden müssten?</p><p>4. Wer würde die Folgekosten eines allfälligen Blackouts aufgrund einer Fehlplanung tragen? </p><p>5. Erwägt er Sanktionen gegen die heute oder früher verantwortlichen Netzbetreiber gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes?</p><p>6. Haben die Netzbetreiber primär die Handelskapazitäten für Strom auf der 380-Kilovolt-Ebene ausgebaut und damit die Inlandversorgungssicherheit vernachlässigt? Wenn nein, wie kann es sein, dass zwar genug Importkapazitäten auf 380 Kilovolt bestehen, die Transformationskapazität auf 220 Kilovolt aber ungenügend ist? </p><p>7. Gibt es Gründe für den Verzicht auf diese notwendigen Investitionen? Wurden in den letzten zehn Jahren Transformatoren 380/220 Kilovolt zur Behebung dieses Risikos geplant oder gebaut? Wie viele wurden in den letzten zehn Jahren durch Einsprachen verzögert oder verhindert?</p><p>8. Bis wann werden die fehlenden Transformationskapazitäten bereitgestellt, bzw., falls dies nicht erfolgen sollte, warum nicht?</p><p>9. Bestehen weitere vergleichbare Lücken im Netzbereich?</p>
    • Blackout. Hat Swissgrid bzw. haben ihre Vorgänger in den letzten Jahren geschlafen?

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