Keine staatliche Konkurrenz gegenüber der Privatwirtschaft
- ShortId
-
15.4221
- Id
-
20154221
- Updated
-
28.07.2023 05:36
- Language
-
de
- Title
-
Keine staatliche Konkurrenz gegenüber der Privatwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
04;15;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 10 des Energiegesetzes informieren und beraten das Bundesamt für Energie und die Kantone die Öffentlichkeit und die Behörden über die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien. Beim Programm Energieeffizienz in KMU (Peik) steht die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Zentrum. Diese Unternehmen unterliegen meist nicht den kantonalen Grossverbraucherartikeln und können sich in der Regel im Rahmen von Zielvereinbarungen weder von der CO2-Abgabe befreien lassen noch von einer Rückerstattung des Netzzuschlags profitieren. Peik will deshalb diesen KMU helfen, die Potenziale in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz auszuschöpfen und so auch Kosten zu sparen. Die Unternehmen können eine finanziell unterstützte, standardisierte Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese wird durch akkreditierte, externe, unabhängige Experten durchgeführt, welche von den Unternehmen frei ausgewählt werden können. Für diese Aufgabe kommen alle entsprechend qualifizierten Beratungsfirmen oder Energiedienstleister infrage. Es erfolgt also keine Konkurrenzierung privater Beratungsfirmen, sondern eröffnet diesen zusätzliche Geschäftstätigkeiten. Die Geschäftsstelle Peik ist lediglich zuständig für die Kommunikation des Programmes, die Vermittlung bestehender Angebote, die Qualitätssicherung der Beratungen und die Koordination der Fördergelder. Das Programm wurde zusammen mit den verschiedenen Stakeholdern entwickelt und ist klar abgegrenzt von den Tätigkeiten der Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) und der Cleantech-Agentur Schweiz (Act). Diese fokussieren sich, unterstützt vom Bund, mittels Zielvereinbarungen auf grosse energieintensive Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen oder eine Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen wollen oder den Grossverbraucherartikel der Kantone erfüllen müssen.</p><p>2.-4. Das vom Nationalrat überwiesene Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", verlangt einen Bericht zu den möglichen Wettbewerbsverzerrungen, welche durch staatliche Unternehmen verursacht werden. Vom Parlament ebenfalls überwiesen wurde das Postulat Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not". Dieses Postulat verlangt ebenfalls einen Bericht über die Wettbewerbssituation zwischen staatsnahen oder sich mehrheitlich in staatlichem Besitz befindenden Unternehmen und privatwirtschaftlichen Akteuren. Aus diesem Grund erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht in Erfüllung der beiden genannten Postulate, welche vergleichbare Fragen aufwerfen wie die vorliegende Interpellation. Der Bundesrat wird die aufgeworfenen Fragen diskutieren und anhand von ausgewählten Beispielen die Wettbewerbssituation prüfen und darüber Bericht erstatten. Eine umfassende und systematische Erhebung und Analyse sämtlicher Tätigkeiten des Bundes unter diesem Gesichtspunkt wäre hingegen mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden, wogegen der zu erwartende Zusatznutzen gering wäre.</p><p>Festzuhalten bleibt, dass der staatlichen Wirtschaftstätigkeit bereits heute Grenzen gesetzt sind. Die Aktivitäten der öffentlichen Hand in Wettbewerbsmärkten setzen ein öffentliches Interesse und eine rechtliche Grundlage voraus. Dabei haben sie namentlich die Rahmenbedingungen der Artikel 27 und 95 der Bundesverfassung zu respektieren. Wie vom Gesetzgeber gewollt, können staatsnahe Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Unternehmenserlasses im Markt frei agieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einer liberalen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung wie jener der Schweiz hat sich der Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Aufgaben, die von Privaten besser und kostengünstiger erbracht werden können, sind der Privatwirtschaft zu überlassen. Seit Jahren findet jedoch eine gegenläufige Entwicklung statt: Anstatt sich auf die verfassungsmässig festgelegten Hauptaufgaben zu beschränken und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, breitet sich der Staat immer mehr aus, gibt sich selber Aufgaben und konkurrenziert damit die Privatwirtschaft, die seit der Aufhebung des Frankenmindestkurses ohnehin starkem Druck ausgesetzt ist. Diese Entwicklung hat ein Ausmass angenommen, das nicht mehr einfach hingenommen werden kann.</p><p>Ein Indiz dafür sind die überdurchschnittlich steigenden Staatsausgaben und das hohe Wachstum der Verwaltung mit der Konsequenz, dass der Privatwirtschaft qualifizierte Fachkräfte fehlen und daher aus dem Ausland rekrutiert werden müssen, was zu einer gesellschaftspolitisch unerwünschten hohen Zuwanderung führt.</p><p>Jüngstes Beispiel ist das Programm Energieeffizienz in KMU (Peik), das vom Bundesamt für Energie lanciert wird und jährlich mindestens 3,2 Millionen Franken an Steuergeldern für Energieberatungen ausgeben will. Damit werden private Beratungsfirmen direkt konkurrenziert, ja ihrer Geschäftsfelder beraubt. Weitere Beispiele sind z. B. die vielen Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen des Bundesamtes für Gesundheit zur Ernährung der mündigen Konsumentinnen und Konsumenten, der Speisezettel wird vorgeschrieben, und Genussmittel werden vergällt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie rechtfertigt er die Konkurrenzierung privater Beratungsfirmen durch das Peik des Bundesamtes für Energie, welches ist die diesbezügliche Rechtsgrundlage?</p><p>2. Gibt es in anderen Bundesämtern ähnliche Programme oder Aufgaben, die von der Privatwirtschaft ebenso gut ausgeführt werden könnten, und was kosten sie den Steuerzahler?</p><p>3. Bestehen Doppelspurigkeiten zwischen den Angeboten des Staates und der Privatwirtschaft, und welche?</p><p>4. Ist er bereit, Aufgaben, welche von der Privatwirtschaft übernommen werden können, wieder dorthin auszulagern und damit den Werkplatz Schweiz zu unterstützen und zu stärken, wenn ja, in welchen Bereichen sieht er Möglichkeiten?</p>
- Keine staatliche Konkurrenz gegenüber der Privatwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 10 des Energiegesetzes informieren und beraten das Bundesamt für Energie und die Kantone die Öffentlichkeit und die Behörden über die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien. Beim Programm Energieeffizienz in KMU (Peik) steht die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Zentrum. Diese Unternehmen unterliegen meist nicht den kantonalen Grossverbraucherartikeln und können sich in der Regel im Rahmen von Zielvereinbarungen weder von der CO2-Abgabe befreien lassen noch von einer Rückerstattung des Netzzuschlags profitieren. Peik will deshalb diesen KMU helfen, die Potenziale in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz auszuschöpfen und so auch Kosten zu sparen. Die Unternehmen können eine finanziell unterstützte, standardisierte Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese wird durch akkreditierte, externe, unabhängige Experten durchgeführt, welche von den Unternehmen frei ausgewählt werden können. Für diese Aufgabe kommen alle entsprechend qualifizierten Beratungsfirmen oder Energiedienstleister infrage. Es erfolgt also keine Konkurrenzierung privater Beratungsfirmen, sondern eröffnet diesen zusätzliche Geschäftstätigkeiten. Die Geschäftsstelle Peik ist lediglich zuständig für die Kommunikation des Programmes, die Vermittlung bestehender Angebote, die Qualitätssicherung der Beratungen und die Koordination der Fördergelder. Das Programm wurde zusammen mit den verschiedenen Stakeholdern entwickelt und ist klar abgegrenzt von den Tätigkeiten der Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) und der Cleantech-Agentur Schweiz (Act). Diese fokussieren sich, unterstützt vom Bund, mittels Zielvereinbarungen auf grosse energieintensive Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen oder eine Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen wollen oder den Grossverbraucherartikel der Kantone erfüllen müssen.</p><p>2.-4. Das vom Nationalrat überwiesene Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", verlangt einen Bericht zu den möglichen Wettbewerbsverzerrungen, welche durch staatliche Unternehmen verursacht werden. Vom Parlament ebenfalls überwiesen wurde das Postulat Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not". Dieses Postulat verlangt ebenfalls einen Bericht über die Wettbewerbssituation zwischen staatsnahen oder sich mehrheitlich in staatlichem Besitz befindenden Unternehmen und privatwirtschaftlichen Akteuren. Aus diesem Grund erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht in Erfüllung der beiden genannten Postulate, welche vergleichbare Fragen aufwerfen wie die vorliegende Interpellation. Der Bundesrat wird die aufgeworfenen Fragen diskutieren und anhand von ausgewählten Beispielen die Wettbewerbssituation prüfen und darüber Bericht erstatten. Eine umfassende und systematische Erhebung und Analyse sämtlicher Tätigkeiten des Bundes unter diesem Gesichtspunkt wäre hingegen mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden, wogegen der zu erwartende Zusatznutzen gering wäre.</p><p>Festzuhalten bleibt, dass der staatlichen Wirtschaftstätigkeit bereits heute Grenzen gesetzt sind. Die Aktivitäten der öffentlichen Hand in Wettbewerbsmärkten setzen ein öffentliches Interesse und eine rechtliche Grundlage voraus. Dabei haben sie namentlich die Rahmenbedingungen der Artikel 27 und 95 der Bundesverfassung zu respektieren. Wie vom Gesetzgeber gewollt, können staatsnahe Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Unternehmenserlasses im Markt frei agieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einer liberalen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung wie jener der Schweiz hat sich der Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Aufgaben, die von Privaten besser und kostengünstiger erbracht werden können, sind der Privatwirtschaft zu überlassen. Seit Jahren findet jedoch eine gegenläufige Entwicklung statt: Anstatt sich auf die verfassungsmässig festgelegten Hauptaufgaben zu beschränken und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, breitet sich der Staat immer mehr aus, gibt sich selber Aufgaben und konkurrenziert damit die Privatwirtschaft, die seit der Aufhebung des Frankenmindestkurses ohnehin starkem Druck ausgesetzt ist. Diese Entwicklung hat ein Ausmass angenommen, das nicht mehr einfach hingenommen werden kann.</p><p>Ein Indiz dafür sind die überdurchschnittlich steigenden Staatsausgaben und das hohe Wachstum der Verwaltung mit der Konsequenz, dass der Privatwirtschaft qualifizierte Fachkräfte fehlen und daher aus dem Ausland rekrutiert werden müssen, was zu einer gesellschaftspolitisch unerwünschten hohen Zuwanderung führt.</p><p>Jüngstes Beispiel ist das Programm Energieeffizienz in KMU (Peik), das vom Bundesamt für Energie lanciert wird und jährlich mindestens 3,2 Millionen Franken an Steuergeldern für Energieberatungen ausgeben will. Damit werden private Beratungsfirmen direkt konkurrenziert, ja ihrer Geschäftsfelder beraubt. Weitere Beispiele sind z. B. die vielen Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen des Bundesamtes für Gesundheit zur Ernährung der mündigen Konsumentinnen und Konsumenten, der Speisezettel wird vorgeschrieben, und Genussmittel werden vergällt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie rechtfertigt er die Konkurrenzierung privater Beratungsfirmen durch das Peik des Bundesamtes für Energie, welches ist die diesbezügliche Rechtsgrundlage?</p><p>2. Gibt es in anderen Bundesämtern ähnliche Programme oder Aufgaben, die von der Privatwirtschaft ebenso gut ausgeführt werden könnten, und was kosten sie den Steuerzahler?</p><p>3. Bestehen Doppelspurigkeiten zwischen den Angeboten des Staates und der Privatwirtschaft, und welche?</p><p>4. Ist er bereit, Aufgaben, welche von der Privatwirtschaft übernommen werden können, wieder dorthin auszulagern und damit den Werkplatz Schweiz zu unterstützen und zu stärken, wenn ja, in welchen Bereichen sieht er Möglichkeiten?</p>
- Keine staatliche Konkurrenz gegenüber der Privatwirtschaft
Back to List