Richtige Anreize mit Wahlfranchisen

ShortId
15.4222
Id
20154222
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Richtige Anreize mit Wahlfranchisen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat plant bekanntlich eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. In diesem Rahmen sieht er eine Reduktion der Anzahl Franchisen und eine Senkung der Prämienrabatte vor. Die Anhörung zu dieser Verordnungsänderung endete am 12. November 2015.</p><p>Die Anzahl der aktuell bestehenden Wahlfranchisen soll aus folgenden Gründen beibehalten werden:</p><p>Die Versicherten sprechen sich gemäss einer von Santésuisse durchgeführten repräsentativen Umfrage für das Beibehalten der bestehenden Wahlfranchisen aus (publiziert am 11. November 2015). Bereits anlässlich der Volksabstimmung zur Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse" vom 28. September 2014 hat sich die Bevölkerung klar für das aktuelle System mit seiner Wahlvielfalt mit Eigenverantwortung entschieden.</p><p>Die Wahlfranchisen ermöglichen es den Versicherten, mehr Selbstverantwortung zu tragen. Dieses Verhalten sollte vom Bundesrat gefördert werden. Mit der Streichung von Franchisenstufen und Rabattmöglichkeiten bewirkt er jedoch genau das Gegenteil. Durch diesen Vorschlag werden falsche Anreize gesetzt, was sich wiederum negativ auf die Kostenentwicklung auswirken wird.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen würden vor allem die Jugendlichen und die jungen Familien stark treffen. Aktuell wählen nämlich genau diese Bevölkerungsgruppen höhere Franchisen. Eine Abschaffung dieser Wahlmöglichkeiten zusammen mit den geplanten Rabattkürzungen würde die Solidarität noch weiter ausreizen. Dies steht im Widerspruch zur Absicht der SGK-N, welche eine finanzielle Entlastung der Familien zum Ziel hat.</p>
  • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat vom 17. August bis 12. November 2015 eine Anhörung über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) durchgeführt (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; abgeschlossene &gt; 2015 &gt; EDI). Diese sieht vor, die Anzahl Wahlfranchisen zu vermindern und die maximalen Prämienrabatte für Wahlfranchisen zu kürzen. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere interessierte Kreise konnten sich dazu äussern.</p><p>Aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens will das EDI verschiedene Fragen klären. Insbesondere will es den Zusammenhang zwischen Franchisehöhe und Leistungsbezug und die Gründe für den Franchisewechsel untersuchen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Abklärungen wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuellen Wahlfranchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG beizubehalten.</p>
  • Richtige Anreize mit Wahlfranchisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat plant bekanntlich eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. In diesem Rahmen sieht er eine Reduktion der Anzahl Franchisen und eine Senkung der Prämienrabatte vor. Die Anhörung zu dieser Verordnungsänderung endete am 12. November 2015.</p><p>Die Anzahl der aktuell bestehenden Wahlfranchisen soll aus folgenden Gründen beibehalten werden:</p><p>Die Versicherten sprechen sich gemäss einer von Santésuisse durchgeführten repräsentativen Umfrage für das Beibehalten der bestehenden Wahlfranchisen aus (publiziert am 11. November 2015). Bereits anlässlich der Volksabstimmung zur Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse" vom 28. September 2014 hat sich die Bevölkerung klar für das aktuelle System mit seiner Wahlvielfalt mit Eigenverantwortung entschieden.</p><p>Die Wahlfranchisen ermöglichen es den Versicherten, mehr Selbstverantwortung zu tragen. Dieses Verhalten sollte vom Bundesrat gefördert werden. Mit der Streichung von Franchisenstufen und Rabattmöglichkeiten bewirkt er jedoch genau das Gegenteil. Durch diesen Vorschlag werden falsche Anreize gesetzt, was sich wiederum negativ auf die Kostenentwicklung auswirken wird.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen würden vor allem die Jugendlichen und die jungen Familien stark treffen. Aktuell wählen nämlich genau diese Bevölkerungsgruppen höhere Franchisen. Eine Abschaffung dieser Wahlmöglichkeiten zusammen mit den geplanten Rabattkürzungen würde die Solidarität noch weiter ausreizen. Dies steht im Widerspruch zur Absicht der SGK-N, welche eine finanzielle Entlastung der Familien zum Ziel hat.</p>
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat vom 17. August bis 12. November 2015 eine Anhörung über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) durchgeführt (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; abgeschlossene &gt; 2015 &gt; EDI). Diese sieht vor, die Anzahl Wahlfranchisen zu vermindern und die maximalen Prämienrabatte für Wahlfranchisen zu kürzen. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere interessierte Kreise konnten sich dazu äussern.</p><p>Aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens will das EDI verschiedene Fragen klären. Insbesondere will es den Zusammenhang zwischen Franchisehöhe und Leistungsbezug und die Gründe für den Franchisewechsel untersuchen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Abklärungen wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuellen Wahlfranchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG beizubehalten.</p>
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