Nationalbank. Gesetzliche Ziele einhalten
- ShortId
-
15.4228
- Id
-
20154228
- Updated
-
28.07.2023 05:34
- Language
-
de
- Title
-
Nationalbank. Gesetzliche Ziele einhalten
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die SNB erreicht ihre Ziele nicht. Vom Inflationsziel von 0 bis 2 Prozent Teuerung ist sie weit entfernt. Für 2015 wird ein Rückgang der Preise um 1,1 Prozent erwartet und für 2016 ein Rückgang um 0,2 Prozent. Die Konjunkturentwicklung ist besorgniserregend. Trotz konjunktureller Besserung im Ausland (USA, Europa) stagniert 2015 die Wirtschaftstätigkeit, und für 2016 werden die Prognosen nach unten korrigiert. Die Arbeitslosigkeit dürfte im kommenden Jahr auf 3,6 Prozent ansteigen.</p><p>Es gilt, eine Abwärtsspirale zu verhindern. Ausgelöst wurde sie wesentlich durch die schockartige Aufwertung des Frankens. Die Inlandnachfrage entwickelt sich nach wie vor gut und stabilisiert die Konjunktur. Im Industrie- und Tourismusbereich ist die Wertschöpfung rückläufig. Der Schweiz drohen eine Deindustrialisierung und eine Abwanderung wichtiger Industrien. Diese duale Entwicklung ist schädlich für die Schweiz.</p><p>Wenn keine Inflationsgefahr besteht, hat die SNB Spielraum zur Konjunkturstabilisierung. Diesen Spielraum nutzt sie nicht oder ungenügend. Die SNB ist offenbar der Meinung, dass die aktuelle Lage keine weiter gehenden Massnahmen erfordert als diejenigen, die sie bereits anwendet (Negativzinsen, punktuelle Interventionen). Wegen der international tiefen Inflation und Zinsen kann sie die Zinsen nicht beliebig senken. Folglich muss sie ehrgeizigere Instrumente einsetzen.</p><p>Nichtstun schadet der Schweiz und dem Werkplatz. Die Zielvorgaben sind klar: Gemäss Artikel 99 BV muss die SNB eine Geld- und Währungspolitik führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Im SNB-Gesetz wird das in Artikel 5 konkretisiert: Sie gewährleistet die Preisstabilität und trägt dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Unabhängigkeit der SNB bedeutet Unabhängigkeit in der Wahl der Instrumente, nicht aber bei den Zielen. Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der SNB mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass sie die vorgegebenen Ziele erreicht.</p>
- <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist unabhängig und allein für die Geld- und Währungspolitik des Landes zuständig (Art. 99 BV und Art. 6 NBG). Diese Unabhängigkeit bedeutet, dass die SNB weder vom Bundesrat noch vom Parlament oder von anderen Stellen Weisungen entgegennehmen darf. Der Bundesrat setzt sich an den vierteljährlich stattfindenden Gesprächen mit der SNB für die Einhaltung der Rechtsgrundlagen und damit der Ziele der SNB ein. Ausserdem finden regelmässige Treffen der Finanzkommissionen und der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Parlamentes mit dem Präsidenten des SNB-Direktoriums statt. Sie sind Teil der Verpflichtung der SNB, die Bundesversammlung regelmässig zu informieren und ihr Rechenschaft abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Die SNB kann dabei die Gründe für ihre Entscheidungen erläutern. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier können zur Geld- und Währungspolitik Stellung nehmen und Fragen stellen.</p><p>Zur Unabhängigkeit gehört auch, dass die SNB frei ist bei der Wahl der Instrumente zur Erreichung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele, das heisst, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die SNB setzt Preisstabilität mit einem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) von weniger als 2 Prozent pro Jahr gleich. Sie sieht ihre Aufgabe aber auch darin, eine negative Preisentwicklung zu verhindern, sodass die Inflationsrate gemäss der Zielvorgabe der SNB mittelfristig zwischen 0 und 2 Prozent liegen soll. Die Geldpolitik der SNB ist darauf ausgerichtet, sowohl eine anhaltende Inflation als auch eine anhaltende Deflation zu verhindern. In der kurzen Frist können jedoch auch Preisbewegungen auftreten, welche die SNB nur beschränkt zu beeinflussen vermag, da die Geldpolitik die Wirtschaft mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung beeinflusst.</p><p>In normalen Zeiten wirkt die SNB auf die Zinssätze ein, um die Inflation und die Konjunktur zu beeinflussen; sie kann die Zinssätze aber auch senken, um den Druck auf den Franken abzuschwächen. In der heutigen ausserordentlichen Situation mit Tiefstzinsen und einer Teuerung bei praktisch null ist der geldpolitische Handlungsspielraum gering. Mit dem Negativzins und gezielten Interventionen auf den Devisenmärkten kann die SNB den Druck auf den Franken abschwächen und trägt so dazu bei, die Konjunktur zu stabilisieren und zu einer positiven Inflation zurückzufinden. Die gegenwärtig negative Inflation ist nur zum Teil auf die Überbewertung des Frankens zurückzuführen. Ein anderer wichtiger Faktor ist der tiefe Ölpreis. Aus diesem Grund ist die Teuerung in vielen Industrieländern sehr gering.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die ihr in Verfassung und Gesetz vorgegebenen Ziele erreicht. Dazu gehören erstens die Preisstabilität (die SNB konkretisiert das Inflationsziel und geht dabei von einer Inflationsrate zwischen 0 und 2 Prozent aus) und zweitens die Stabilisierung der Konjunktur (und der Beschäftigung). Die SNB hat dazu die erforderlichen Instrumente einzusetzen.</p>
- Nationalbank. Gesetzliche Ziele einhalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die SNB erreicht ihre Ziele nicht. Vom Inflationsziel von 0 bis 2 Prozent Teuerung ist sie weit entfernt. Für 2015 wird ein Rückgang der Preise um 1,1 Prozent erwartet und für 2016 ein Rückgang um 0,2 Prozent. Die Konjunkturentwicklung ist besorgniserregend. Trotz konjunktureller Besserung im Ausland (USA, Europa) stagniert 2015 die Wirtschaftstätigkeit, und für 2016 werden die Prognosen nach unten korrigiert. Die Arbeitslosigkeit dürfte im kommenden Jahr auf 3,6 Prozent ansteigen.</p><p>Es gilt, eine Abwärtsspirale zu verhindern. Ausgelöst wurde sie wesentlich durch die schockartige Aufwertung des Frankens. Die Inlandnachfrage entwickelt sich nach wie vor gut und stabilisiert die Konjunktur. Im Industrie- und Tourismusbereich ist die Wertschöpfung rückläufig. Der Schweiz drohen eine Deindustrialisierung und eine Abwanderung wichtiger Industrien. Diese duale Entwicklung ist schädlich für die Schweiz.</p><p>Wenn keine Inflationsgefahr besteht, hat die SNB Spielraum zur Konjunkturstabilisierung. Diesen Spielraum nutzt sie nicht oder ungenügend. Die SNB ist offenbar der Meinung, dass die aktuelle Lage keine weiter gehenden Massnahmen erfordert als diejenigen, die sie bereits anwendet (Negativzinsen, punktuelle Interventionen). Wegen der international tiefen Inflation und Zinsen kann sie die Zinsen nicht beliebig senken. Folglich muss sie ehrgeizigere Instrumente einsetzen.</p><p>Nichtstun schadet der Schweiz und dem Werkplatz. Die Zielvorgaben sind klar: Gemäss Artikel 99 BV muss die SNB eine Geld- und Währungspolitik führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Im SNB-Gesetz wird das in Artikel 5 konkretisiert: Sie gewährleistet die Preisstabilität und trägt dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Unabhängigkeit der SNB bedeutet Unabhängigkeit in der Wahl der Instrumente, nicht aber bei den Zielen. Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der SNB mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass sie die vorgegebenen Ziele erreicht.</p>
- <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist unabhängig und allein für die Geld- und Währungspolitik des Landes zuständig (Art. 99 BV und Art. 6 NBG). Diese Unabhängigkeit bedeutet, dass die SNB weder vom Bundesrat noch vom Parlament oder von anderen Stellen Weisungen entgegennehmen darf. Der Bundesrat setzt sich an den vierteljährlich stattfindenden Gesprächen mit der SNB für die Einhaltung der Rechtsgrundlagen und damit der Ziele der SNB ein. Ausserdem finden regelmässige Treffen der Finanzkommissionen und der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Parlamentes mit dem Präsidenten des SNB-Direktoriums statt. Sie sind Teil der Verpflichtung der SNB, die Bundesversammlung regelmässig zu informieren und ihr Rechenschaft abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Die SNB kann dabei die Gründe für ihre Entscheidungen erläutern. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier können zur Geld- und Währungspolitik Stellung nehmen und Fragen stellen.</p><p>Zur Unabhängigkeit gehört auch, dass die SNB frei ist bei der Wahl der Instrumente zur Erreichung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele, das heisst, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die SNB setzt Preisstabilität mit einem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) von weniger als 2 Prozent pro Jahr gleich. Sie sieht ihre Aufgabe aber auch darin, eine negative Preisentwicklung zu verhindern, sodass die Inflationsrate gemäss der Zielvorgabe der SNB mittelfristig zwischen 0 und 2 Prozent liegen soll. Die Geldpolitik der SNB ist darauf ausgerichtet, sowohl eine anhaltende Inflation als auch eine anhaltende Deflation zu verhindern. In der kurzen Frist können jedoch auch Preisbewegungen auftreten, welche die SNB nur beschränkt zu beeinflussen vermag, da die Geldpolitik die Wirtschaft mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung beeinflusst.</p><p>In normalen Zeiten wirkt die SNB auf die Zinssätze ein, um die Inflation und die Konjunktur zu beeinflussen; sie kann die Zinssätze aber auch senken, um den Druck auf den Franken abzuschwächen. In der heutigen ausserordentlichen Situation mit Tiefstzinsen und einer Teuerung bei praktisch null ist der geldpolitische Handlungsspielraum gering. Mit dem Negativzins und gezielten Interventionen auf den Devisenmärkten kann die SNB den Druck auf den Franken abschwächen und trägt so dazu bei, die Konjunktur zu stabilisieren und zu einer positiven Inflation zurückzufinden. Die gegenwärtig negative Inflation ist nur zum Teil auf die Überbewertung des Frankens zurückzuführen. Ein anderer wichtiger Faktor ist der tiefe Ölpreis. Aus diesem Grund ist die Teuerung in vielen Industrieländern sehr gering.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die ihr in Verfassung und Gesetz vorgegebenen Ziele erreicht. Dazu gehören erstens die Preisstabilität (die SNB konkretisiert das Inflationsziel und geht dabei von einer Inflationsrate zwischen 0 und 2 Prozent aus) und zweitens die Stabilisierung der Konjunktur (und der Beschäftigung). Die SNB hat dazu die erforderlichen Instrumente einzusetzen.</p>
- Nationalbank. Gesetzliche Ziele einhalten
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