Uran in Ackerböden
- ShortId
-
15.4230
- Id
-
20154230
- Updated
-
28.07.2023 05:33
- Language
-
de
- Title
-
Uran in Ackerböden
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass mineralische Phosphordünger weitgehend abhängig von der Rohphosphatlagerstätte stark schwankende Urangehalte aufweisen. Dieses Uran gelangt über das Ausbringen der Dünger in geringen Dosen in die Umwelt. Aus toxikologischer Sicht besteht kein akuter Handlungsbedarf. Dies wird auch vom Schweizer Zentrum für angewandte Humantoxikologie (SCAHT) in einer aktuellen Risikobewertung zu Uran in Düngern bestätigt. Der Bund engagiert sich jedoch aus Gründen der Vorsorge für die Schliessung der Stoffkreisläufe. Der Einsatz von mineralischen Phosphorrecyclingdüngern soll den Einsatz von Mineraldüngern auf ein Minimum reduzieren.</p><p>2. Der Bund verfügt über keine Hinweise auf Belastungen von Pflanzen, Futtermitteln, Milch oder Fleisch mit Uran.</p><p>3. Wiederholte Untersuchungen der 50 Naqua-Trend-Messstellen haben allesamt Werte ergeben, die deutlich unterhalb des in der Fremd- und Inhaltstoffverordnung (FIV; SR 817.021.23) festgelegten Grenzwertes für Uran im Trinkwasser von 30 Mikrogramm pro Liter liegen.</p><p>4. Das BAG hat 2012 in Zusammenarbeit mit den Kantonslaboren eine Kampagne zur Messung der Uranwerte in über 5500 Quellen durchgeführt. In 99,7 Prozent der Fälle wird der Grenzwert eingehalten. In den wenigen anderen Fällen, vornehmlich in Berggemeinden im Kanton Wallis, haben die Wasserversorger bis spätestens 2019 Zeit, Massnahmen zu ergreifen. Die von den Wasserversorgern zu tragenden Kosten sind nicht bekannt.</p><p>5. Mit Inkraftsetzung der Abfallverordnung (SR 814.600) am 1. Januar 2016 besteht die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Tiermehl zurückzugewinnen. Die Übergangsfrist von 10 Jahren gibt den Kantonen und der Wirtschaft Zeit für die nötigen Anpassungen. Bisher läuft keine Anlage im Industriemassstab, und die vom gewählten Verfahren abhängigen Kosten sind nicht abschliessend bekannt. Der Bund strebt die möglichst schnelle Zulassung solcher Recyclingdünger an, sofern sich durch deren Anwendung die Schadstoffbelastung für den Boden gegenüber herkömmlichen Düngern verringert.</p><p>6. Der Bund fördert mit Artikel 77a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) die verbesserte Nutzung natürlicher Ressourcen in der Landwirtschaft. Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Projektes besteht die Möglichkeit, auf sechs Jahre befristet Förderungen für innovative Massnahmen zu erhalten. Antragsteller ist eine regionale und/oder branchenspezifische Trägerschaft. Voraussetzung dazu ist die reguläre Zulassung des Produktes als Dünger nach Schweizer Gesetz.</p><p>7. Hauptquelle des Eintrags von Uran in Gewässer sind geogene Gegebenheiten, das heisst naturbedingte Urangehalte in Gestein und Boden. Als lokale Nebenquellen sind Deponien oder Mineraldünger nicht auszuschliessen. Generell werden radioaktive Stoffe in den Gewässern im Rahmen des vom BAG koordinierten Messprogrammes überwacht. Die Ergebnisse der Überwachung werden jährlich veröffentlicht.</p><p>8. Die in der Strahlenschutzverordnung (SR 814.501) festgelegten Freigrenzen für die Einleitung von radioaktiven Stoffen in Gewässer beruhen auf gerechneten Ingestionsszenarien, welche dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechen. Der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Zusätzlich zur Begrenzung der Einleitungen regelt die FIV Trinkwassergrenzwerte für die Radiotoxizität von radioaktiven Stoffen sowie für Uran einen Grenzwert für die chemische Toxizität (Radiotoxizität von Uran: 10 Becquerel pro Liter; chemische Toxizität: 30 Mikrogramm pro Liter, ungefähr 1,5 Becquerel pro Liter).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die "Sonntags-Zeitung" vom 13. Dezember 2015 vermeldet unter dem Titel "Tonnenweise Uran in Ackerböden", die Behörden hätten lange toleriert, dass radioaktiv verschmutzter Phosphordünger auf Felder gestreut wird. Umwelt-, Gesundheits- und Landwirtschaftsbehörden hätten das Problem jahrzehntelang beiseitegeschoben. Dabei warnten ausländische Experten wie der deutsche Agrarwissenschafter Ewald Schnug seit Jahren vor einer Zeitbombe. Und das Paul-Scherrer-Institut scheint schon 1991 Abklärungen verlangt zu haben, weil in gedüngten Böden 10 Prozent höhere Radioaktivität gemessen wurde. </p><p>1. Wie begründen Bundesrat und Verwaltung, dass dieser Problematik so lange keine Beachtung geschenkt wurde?</p><p>2. Wie ist die Belastung der Pflanzen, die auf solchen Böden wachsen, die Belastung der Milch der Kühe, des Fleisches von Tieren, die solches Futter erhalten?</p><p>3. Wie ist die Belastung des Grundwassers nach Regionen aufgeschlüsselt? </p><p>4. Zur Uransanierung von Trinkwasserquellen geben deutsche Wasserwerke jährlich Millionenbeträge aus. Hat der Bund geprüft, ob, in welchem Ausmass und bei welchen Trinkwasserquellen in unserem Land Sanierungsbedarf bestehen könnte? Mit welchen Sanierungssummen ist zu rechnen?</p><p>5. Die Verwaltung schlägt vor, in Zukunft Phosphordünger aus Klärschlamm und Abwässern im Inland zu gewinnen. Mit welchen Kosten müssen Klärbetriebe rechnen, um sich technisch aufzurüsten? Wie begründet der Bund mit Blick auf weiter ansteigende Uranbelastungen von Böden und Gewässern die offenbar gewährte Frist von 10 Jahren für die Aufrüstung? Was plant der Bund, damit die Belastungen in dieser Frist nicht mehr ansteigen?</p><p>6. Plant der Bund, Klärbetriebe mit Anreizen zu rascherem Handeln zu veranlassen, oder was ist angedacht? Was sagen die Kantone?</p><p>7. Aus welchen weiteren Quellen werden unsere Gewässer mit Uran und anderen radioaktiven Stoffen belastet? </p><p>8. Die Strahlenschutzverordnung sieht für jedes radioaktive Element, inklusive Plutonium, Freimengen vor, die Industrie, Spitälern und Universitäten erlauben, legal radioaktiven Abfall in Kanalisation oder Kehricht zu entsorgen (z. B. giftiges Uranylacetat). Wie beurteilt er heute die Entsorgung radioaktiver Labor-Abfälle in die Kanalisation? Hält das Argument der Unbedenklichkeit bei Klein- und Kleinstmengen von so giftigen Produkten den aktuellen wissenschaftlichen Beurteilungen wirklich stand? Wie ist dieser Nachweis konkret belegt?</p>
- Uran in Ackerböden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass mineralische Phosphordünger weitgehend abhängig von der Rohphosphatlagerstätte stark schwankende Urangehalte aufweisen. Dieses Uran gelangt über das Ausbringen der Dünger in geringen Dosen in die Umwelt. Aus toxikologischer Sicht besteht kein akuter Handlungsbedarf. Dies wird auch vom Schweizer Zentrum für angewandte Humantoxikologie (SCAHT) in einer aktuellen Risikobewertung zu Uran in Düngern bestätigt. Der Bund engagiert sich jedoch aus Gründen der Vorsorge für die Schliessung der Stoffkreisläufe. Der Einsatz von mineralischen Phosphorrecyclingdüngern soll den Einsatz von Mineraldüngern auf ein Minimum reduzieren.</p><p>2. Der Bund verfügt über keine Hinweise auf Belastungen von Pflanzen, Futtermitteln, Milch oder Fleisch mit Uran.</p><p>3. Wiederholte Untersuchungen der 50 Naqua-Trend-Messstellen haben allesamt Werte ergeben, die deutlich unterhalb des in der Fremd- und Inhaltstoffverordnung (FIV; SR 817.021.23) festgelegten Grenzwertes für Uran im Trinkwasser von 30 Mikrogramm pro Liter liegen.</p><p>4. Das BAG hat 2012 in Zusammenarbeit mit den Kantonslaboren eine Kampagne zur Messung der Uranwerte in über 5500 Quellen durchgeführt. In 99,7 Prozent der Fälle wird der Grenzwert eingehalten. In den wenigen anderen Fällen, vornehmlich in Berggemeinden im Kanton Wallis, haben die Wasserversorger bis spätestens 2019 Zeit, Massnahmen zu ergreifen. Die von den Wasserversorgern zu tragenden Kosten sind nicht bekannt.</p><p>5. Mit Inkraftsetzung der Abfallverordnung (SR 814.600) am 1. Januar 2016 besteht die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Tiermehl zurückzugewinnen. Die Übergangsfrist von 10 Jahren gibt den Kantonen und der Wirtschaft Zeit für die nötigen Anpassungen. Bisher läuft keine Anlage im Industriemassstab, und die vom gewählten Verfahren abhängigen Kosten sind nicht abschliessend bekannt. Der Bund strebt die möglichst schnelle Zulassung solcher Recyclingdünger an, sofern sich durch deren Anwendung die Schadstoffbelastung für den Boden gegenüber herkömmlichen Düngern verringert.</p><p>6. Der Bund fördert mit Artikel 77a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) die verbesserte Nutzung natürlicher Ressourcen in der Landwirtschaft. Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Projektes besteht die Möglichkeit, auf sechs Jahre befristet Förderungen für innovative Massnahmen zu erhalten. Antragsteller ist eine regionale und/oder branchenspezifische Trägerschaft. Voraussetzung dazu ist die reguläre Zulassung des Produktes als Dünger nach Schweizer Gesetz.</p><p>7. Hauptquelle des Eintrags von Uran in Gewässer sind geogene Gegebenheiten, das heisst naturbedingte Urangehalte in Gestein und Boden. Als lokale Nebenquellen sind Deponien oder Mineraldünger nicht auszuschliessen. Generell werden radioaktive Stoffe in den Gewässern im Rahmen des vom BAG koordinierten Messprogrammes überwacht. Die Ergebnisse der Überwachung werden jährlich veröffentlicht.</p><p>8. Die in der Strahlenschutzverordnung (SR 814.501) festgelegten Freigrenzen für die Einleitung von radioaktiven Stoffen in Gewässer beruhen auf gerechneten Ingestionsszenarien, welche dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechen. Der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Zusätzlich zur Begrenzung der Einleitungen regelt die FIV Trinkwassergrenzwerte für die Radiotoxizität von radioaktiven Stoffen sowie für Uran einen Grenzwert für die chemische Toxizität (Radiotoxizität von Uran: 10 Becquerel pro Liter; chemische Toxizität: 30 Mikrogramm pro Liter, ungefähr 1,5 Becquerel pro Liter).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die "Sonntags-Zeitung" vom 13. Dezember 2015 vermeldet unter dem Titel "Tonnenweise Uran in Ackerböden", die Behörden hätten lange toleriert, dass radioaktiv verschmutzter Phosphordünger auf Felder gestreut wird. Umwelt-, Gesundheits- und Landwirtschaftsbehörden hätten das Problem jahrzehntelang beiseitegeschoben. Dabei warnten ausländische Experten wie der deutsche Agrarwissenschafter Ewald Schnug seit Jahren vor einer Zeitbombe. Und das Paul-Scherrer-Institut scheint schon 1991 Abklärungen verlangt zu haben, weil in gedüngten Böden 10 Prozent höhere Radioaktivität gemessen wurde. </p><p>1. Wie begründen Bundesrat und Verwaltung, dass dieser Problematik so lange keine Beachtung geschenkt wurde?</p><p>2. Wie ist die Belastung der Pflanzen, die auf solchen Böden wachsen, die Belastung der Milch der Kühe, des Fleisches von Tieren, die solches Futter erhalten?</p><p>3. Wie ist die Belastung des Grundwassers nach Regionen aufgeschlüsselt? </p><p>4. Zur Uransanierung von Trinkwasserquellen geben deutsche Wasserwerke jährlich Millionenbeträge aus. Hat der Bund geprüft, ob, in welchem Ausmass und bei welchen Trinkwasserquellen in unserem Land Sanierungsbedarf bestehen könnte? Mit welchen Sanierungssummen ist zu rechnen?</p><p>5. Die Verwaltung schlägt vor, in Zukunft Phosphordünger aus Klärschlamm und Abwässern im Inland zu gewinnen. Mit welchen Kosten müssen Klärbetriebe rechnen, um sich technisch aufzurüsten? Wie begründet der Bund mit Blick auf weiter ansteigende Uranbelastungen von Böden und Gewässern die offenbar gewährte Frist von 10 Jahren für die Aufrüstung? Was plant der Bund, damit die Belastungen in dieser Frist nicht mehr ansteigen?</p><p>6. Plant der Bund, Klärbetriebe mit Anreizen zu rascherem Handeln zu veranlassen, oder was ist angedacht? Was sagen die Kantone?</p><p>7. Aus welchen weiteren Quellen werden unsere Gewässer mit Uran und anderen radioaktiven Stoffen belastet? </p><p>8. Die Strahlenschutzverordnung sieht für jedes radioaktive Element, inklusive Plutonium, Freimengen vor, die Industrie, Spitälern und Universitäten erlauben, legal radioaktiven Abfall in Kanalisation oder Kehricht zu entsorgen (z. B. giftiges Uranylacetat). Wie beurteilt er heute die Entsorgung radioaktiver Labor-Abfälle in die Kanalisation? Hält das Argument der Unbedenklichkeit bei Klein- und Kleinstmengen von so giftigen Produkten den aktuellen wissenschaftlichen Beurteilungen wirklich stand? Wie ist dieser Nachweis konkret belegt?</p>
- Uran in Ackerböden
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