Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030
- ShortId
-
15.4231
- Id
-
20154231
- Updated
-
28.07.2023 14:51
- Language
-
de
- Title
-
Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leidet seit ihrer Einführung an einem permanent übermässigen Kostenwachstum von über 4 Prozent pro Jahr. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Kosten in rund 17 bzw. eine Vervierfachung in rund 35 Jahren. Bruttoinlandprodukt, Löhne und Renten vermögen diesem rasanten Wachstum nicht zu folgen. Geht die langjährige Entwicklung so weiter und wird sie durch die Demografie sogar noch verstärkt, droht unsere Krankenversicherung über kurz oder lang für die Bevölkerung finanziell nicht mehr tragbar zu werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Jahr 2013 die Strategie Gesundheit 2020 verabschiedet (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheit2020). Es handelt sich um eine Gesamtschau, welche die Prioritäten der Schweizer Gesundheitspolitik für die nächsten acht Jahre festlegt. Die darin genannten Massnahmen sind auf insgesamt zwölf Ziele ausgerichtet, welche teilweise denjenigen des in der Motion geforderten Masterplans entsprechen (u. a. Gesundheit durch Effizienzsteigerungen bezahlbar halten, Versicherte und Patientinnen bzw. Patienten stärken, Qualität der Leistungen und der Versorgung fördern sowie gesundheitspolitische Steuerung verbessern).</p><p>Auch wurden zu den in der Motion genannten Schwerpunkten bereits konkrete Arbeiten aufgenommen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat im Rahmen des Legislaturfinanzplans 2013-2015 Projektionen für die Gesundheitsausgaben für den Zeitraum von 2009 bis 2060 erstellt (siehe <a href="http://www.bundespublikationen.admin.ch">www.bundespublikationen.admin.ch</a> > Publikationen > EFD > EFV). Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ihm eine Strategie zur Langzeitpflege (vgl. Postulat Fehr Jacqueline 12.3604) zu unterbreiten. Der vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitete Bericht wird dem Bundesrat demnächst unterbreitet. Am 24. Juni 2015 hat der Bundesrat zudem einen Bericht in Erfüllung dreier Postulate (Kessler 12.3100, Gilli 12.3124, Steiert 12.3207) zum Thema Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz veröffentlicht, der verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigt (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Patientenrechte und Patientenpartizipation).</p><p>Parallel zu Gesundheit 2020 einen Masterplan mit den gleichen Zielen zu erarbeiten wäre nicht sachgerecht. Der Bundesrat wird in den laufenden Projekten die Ziele konsequent weiterverfolgen. Zu diesen Projekten zählen u. a. die Arbeiten zu den nationalen Qualitätsprogrammen, welche die Qualität der medizinischen Leistungen verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dämpfen sollen. Ein weiteres Projekt ist die systematische Überprüfung von Gesundheitstechnologien und medizinischen Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden (HTA), wodurch die Zahl nichtwirksamer, nichteffizienter und unnötiger Behandlungen und Eingriffe reduziert, teure Fehl- oder Überversorgungen vermieden und die Qualität der Behandlung erhöht werden sollen. Zum Thema der Fehlversorgung im Sinne von nichtangemessenen medizinischen und pflegerischen Leistungen ist zudem am 1. Februar 2016 die dritte Nationale Konferenz Gesundheit 2020 durchgeführt worden. Ebenfalls aufzuführen ist die geplante Einführung des elektronischen Patientendossiers per 2017, wodurch die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden sollen. Der Bundesrat begrüsst zudem die Diskussionen, die im Rahmen dieser Projekte zugleich zu den anderen hängigen Diskussionen im Parlament (z. B. im Zusammenhang mit der Motion Stahl 13.3265, "Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte") geführt werden.</p><p>Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten und Diskussionen erachtet es der Bundesrat entsprechend als nicht angezeigt, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis spätestens Mitte 2017 einen Bericht und Masterplan für die langfristige Finanzierbarkeit einer qualitativ hochstehenden obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit folgenden Schwerpunkten und Zielen vorzulegen:</p><p>Schwerpunkte des Masterplans:</p><p>1. begründete Szenarien für die Kosten- und Prämienentwicklung der OKP bis ins Jahr 2030 in Berücksichtigung unterschiedlicher Prognosen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (BIP, Löhne, Preise, Renten) sowie der demografischen Entwicklung der Schweizer Bevölkerung für denselben Zeitraum;</p><p>2. konkrete Massnahmen, wie die von Experten geschätzten Effizienzgewinne von bis zu 20 Prozent der Kosten des Gesundheitswesens ohne Qualitätseinbussen realisiert werden können;</p><p>3. konkrete Massnahmen zur Stärkung des regulierten Wettbewerbs, inklusive des Qualitäts- und Preiswettbewerbs der Leistungserbringer in allen Bereichen der OKP;</p><p>4. konkrete Massnahmen zur Flexibilisierung der vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern (Lockerung des Vertragszwangs);</p><p>5. konkrete Vorschläge zur Stärkung der Eigenverantwortung von Versicherten und Patienten;</p><p>6. konkrete Vorschläge zur langfristigen Finanzierung des Pflegebereichs.</p><p>Ziele des Masterplans:</p><p>- Eindämmung der permanent übermässigen Kostenentwicklung der OKP;</p><p>- Realisierung der möglichen Effizienzgewinne in der OKP;</p><p>- Vermeidung von Über- und Fehlversorgung sowie Mengenausweitung zulasten der OKP;</p><p>- Stärkung der Eigenverantwortung in Berücksichtigung der solidarischen Grundkonzeption der OKP;</p><p>- Behebung der aktuellen Fehlanreize bei den Finanzströmen der OKP.</p>
- Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leidet seit ihrer Einführung an einem permanent übermässigen Kostenwachstum von über 4 Prozent pro Jahr. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Kosten in rund 17 bzw. eine Vervierfachung in rund 35 Jahren. Bruttoinlandprodukt, Löhne und Renten vermögen diesem rasanten Wachstum nicht zu folgen. Geht die langjährige Entwicklung so weiter und wird sie durch die Demografie sogar noch verstärkt, droht unsere Krankenversicherung über kurz oder lang für die Bevölkerung finanziell nicht mehr tragbar zu werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Jahr 2013 die Strategie Gesundheit 2020 verabschiedet (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheit2020). Es handelt sich um eine Gesamtschau, welche die Prioritäten der Schweizer Gesundheitspolitik für die nächsten acht Jahre festlegt. Die darin genannten Massnahmen sind auf insgesamt zwölf Ziele ausgerichtet, welche teilweise denjenigen des in der Motion geforderten Masterplans entsprechen (u. a. Gesundheit durch Effizienzsteigerungen bezahlbar halten, Versicherte und Patientinnen bzw. Patienten stärken, Qualität der Leistungen und der Versorgung fördern sowie gesundheitspolitische Steuerung verbessern).</p><p>Auch wurden zu den in der Motion genannten Schwerpunkten bereits konkrete Arbeiten aufgenommen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat im Rahmen des Legislaturfinanzplans 2013-2015 Projektionen für die Gesundheitsausgaben für den Zeitraum von 2009 bis 2060 erstellt (siehe <a href="http://www.bundespublikationen.admin.ch">www.bundespublikationen.admin.ch</a> > Publikationen > EFD > EFV). Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ihm eine Strategie zur Langzeitpflege (vgl. Postulat Fehr Jacqueline 12.3604) zu unterbreiten. Der vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitete Bericht wird dem Bundesrat demnächst unterbreitet. Am 24. Juni 2015 hat der Bundesrat zudem einen Bericht in Erfüllung dreier Postulate (Kessler 12.3100, Gilli 12.3124, Steiert 12.3207) zum Thema Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz veröffentlicht, der verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigt (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Patientenrechte und Patientenpartizipation).</p><p>Parallel zu Gesundheit 2020 einen Masterplan mit den gleichen Zielen zu erarbeiten wäre nicht sachgerecht. Der Bundesrat wird in den laufenden Projekten die Ziele konsequent weiterverfolgen. Zu diesen Projekten zählen u. a. die Arbeiten zu den nationalen Qualitätsprogrammen, welche die Qualität der medizinischen Leistungen verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dämpfen sollen. Ein weiteres Projekt ist die systematische Überprüfung von Gesundheitstechnologien und medizinischen Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden (HTA), wodurch die Zahl nichtwirksamer, nichteffizienter und unnötiger Behandlungen und Eingriffe reduziert, teure Fehl- oder Überversorgungen vermieden und die Qualität der Behandlung erhöht werden sollen. Zum Thema der Fehlversorgung im Sinne von nichtangemessenen medizinischen und pflegerischen Leistungen ist zudem am 1. Februar 2016 die dritte Nationale Konferenz Gesundheit 2020 durchgeführt worden. Ebenfalls aufzuführen ist die geplante Einführung des elektronischen Patientendossiers per 2017, wodurch die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden sollen. Der Bundesrat begrüsst zudem die Diskussionen, die im Rahmen dieser Projekte zugleich zu den anderen hängigen Diskussionen im Parlament (z. B. im Zusammenhang mit der Motion Stahl 13.3265, "Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte") geführt werden.</p><p>Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten und Diskussionen erachtet es der Bundesrat entsprechend als nicht angezeigt, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis spätestens Mitte 2017 einen Bericht und Masterplan für die langfristige Finanzierbarkeit einer qualitativ hochstehenden obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit folgenden Schwerpunkten und Zielen vorzulegen:</p><p>Schwerpunkte des Masterplans:</p><p>1. begründete Szenarien für die Kosten- und Prämienentwicklung der OKP bis ins Jahr 2030 in Berücksichtigung unterschiedlicher Prognosen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (BIP, Löhne, Preise, Renten) sowie der demografischen Entwicklung der Schweizer Bevölkerung für denselben Zeitraum;</p><p>2. konkrete Massnahmen, wie die von Experten geschätzten Effizienzgewinne von bis zu 20 Prozent der Kosten des Gesundheitswesens ohne Qualitätseinbussen realisiert werden können;</p><p>3. konkrete Massnahmen zur Stärkung des regulierten Wettbewerbs, inklusive des Qualitäts- und Preiswettbewerbs der Leistungserbringer in allen Bereichen der OKP;</p><p>4. konkrete Massnahmen zur Flexibilisierung der vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern (Lockerung des Vertragszwangs);</p><p>5. konkrete Vorschläge zur Stärkung der Eigenverantwortung von Versicherten und Patienten;</p><p>6. konkrete Vorschläge zur langfristigen Finanzierung des Pflegebereichs.</p><p>Ziele des Masterplans:</p><p>- Eindämmung der permanent übermässigen Kostenentwicklung der OKP;</p><p>- Realisierung der möglichen Effizienzgewinne in der OKP;</p><p>- Vermeidung von Über- und Fehlversorgung sowie Mengenausweitung zulasten der OKP;</p><p>- Stärkung der Eigenverantwortung in Berücksichtigung der solidarischen Grundkonzeption der OKP;</p><p>- Behebung der aktuellen Fehlanreize bei den Finanzströmen der OKP.</p>
- Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030
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