Staatlicher Monopolmissbrauch. Keine weitere Erhöhung der SBB-Bahnpreise!
- ShortId
-
15.4236
- Id
-
20154236
- Updated
-
28.07.2023 05:32
- Language
-
de
- Title
-
Staatlicher Monopolmissbrauch. Keine weitere Erhöhung der SBB-Bahnpreise!
- AdditionalIndexing
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48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die SBB waren gemäss Jahresbericht zur Leistungsvereinbarung mit dem Bund zu störungsanfällig und liessen die Passagiere zu oft auf Busse umsteigen. Schlecht fiel die Bilanz bei Qualität und Netzverfügbarkeit aus, und insbesondere bei der Produktivität blieben die SBB weit hinter den Erwartungen zurück. Sowohl Betrieb als auch Unterhalt waren teurer als vorgegeben. Trotzdem haben sich Bundesamt für Verkehr und SBB kürzlich auf einen Zahlungsrahmen von 7,632 Milliarden Franken für die Leistungsvereinbarung 2017-2020 geeinigt. Dies wären 15 Prozent mehr als in der Leistungsvereinbarung 2013-2016. Die SBB können beim Bundesamt für Verkehr bei nachgewiesenem Bedarf sogar Zusatzmittel beantragen, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Es gibt bei diesem Zahlungsrahmen keine einzige Berechtigung, Preise für Bahnkunden weiter zu erhöhen.</p><p>Die Begründung der SBB, dass man die steigenden Material- und Instandhaltungskosten auf den Kunden abwälzt, da Bund und Kantone nicht noch mehr Geld geben, ist völlig inakzeptabel. Die SBB müssen sich andere Finanzierungsmöglichkeiten überlegen wie etwa durch die Shops in den Bahnhöfen. Liberalisierte Eisenbahnunternehmen z. B. in England beweisen, dass vernünftige Bahnpreise selbst ohne staatliche Unterstützung möglich wären.</p><p>Wer seinem Spitzenkader von 2014 auf 2015 eine Lohnerhöhung um 16 Prozent von 5 152 379 auf 5 987 796 Franken zahlen kann und alleine die Boni von 1,3 auf knapp 2 Millionen Franken erhöht, darf dieses Geld nicht einfach mit höheren Preisen bei den Kunden holen. Insbesondere Pendler werden einmal mehr bestraft dafür.</p><p>Wie marktfern die Bahnpreise sind, zeigt sich bei den hoffentlich bald auch in der Schweiz ganz zugelassenen Fernbussen: Auf mit Bussen angebotenen Strecken der Deutschen Bahn sind die Preise rasch gesunken, um nicht zu viele Kunden an private Anbieter zu verlieren. Wenn ein Flug von Zürich nach London günstiger ist als eine SBB-Fahrt von Wil nach Bern, dann stimmt die Relation nicht mehr. Die schädliche Wirkung staatlicher Monopole auf Preise zeigt sich in aller Klarheit. Als staatliches Monopolunternehmen missbrauchen die SBB ihre Macht. Bahnkunden zahlen bereits heute zu hohe Preise und büssen für Fehler durch die Manager.</p>
- <p>Die Gesamtkosten des Schienenverkehrs werden nur zu rund 50 Prozent von den Verkehrsnutzenden getragen. Es gilt, dabei zwischen Infrastrukturfinanzierung, Abgeltung des regionalen Personenverkehrs sowie eigenwirtschaftlich finanziertem Fernverkehr zu unterscheiden.</p><p>Die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den 39 Infrastrukturbetreiberinnen, darunter die SBB, werden im Rahmen der vom Volk gutgeheissenen Vorlage Fabi auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Zur Erhöhung der niedrigen Kostendeckung der Bahninfrastruktur hat der Bundesrat aufgrund dieser Vorlage beschlossen, die Trassenpreise für die Benutzung der Bahninfrastruktur ab 2017 um jährlich 100 Millionen Franken zu erhöhen. Dies wird voraussichtlich zu Tariferhöhungen für die Bahnkunden führen. Dies wurde bereits bei den Beratungen zu Fabi im Parlament transparent gemacht. Der Bundesrat sieht weder Anlass noch eine rechtliche Grundlage, um in den Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen Tariferhöhungen für den Personenverkehr generell zu untersagen oder zu beeinflussen. Die Preispolitik ist Sache der Unternehmen, nicht des Bundes.</p><p>Der regionale Personenverkehr ist mit den Markterträgen nicht kostendeckend und wird von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt und abgegolten. In den nächsten Jahren erwartet der Bundesrat weitere Kostensteigerungen im regionalen Personenverkehr. Hauptgründe sind die Ausweitung des Angebots aufgrund der höheren Nachfrage sowie neues Rollmaterial. Soweit die höheren Kosten nicht ausschliesslich durch höhere Abgeltungen und Effizienzsteigerungen aufgefangen werden können, sind sie durch Tariferhöhungen zu finanzieren. Im Entscheid vom 18. November 2015 zum Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr 2018-2021 hat der Bundesrat dies festgehalten.</p><p>Der Fernverkehr auf der Schiene muss von den SBB eigenwirtschaftlich betrieben werden. Die Tarifhoheit im Personenverkehr liegt gemäss Personenbeförderungsgesetz bei den Unternehmen. Über Tariferhöhungen und Tarifänderungen entscheiden in der Schweiz nicht die SBB, sondern die Gesamtheit der am öffentlichen Verkehr beteiligten Transportunternehmen (organisiert im Verband öffentlicher Verkehr). Aufseiten des Bundes kann der Preisüberwacher mit den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten regulierend eingreifen.</p><p>Die Tarifstruktur ist vielfältig, und dank den verschiedensten Abonnementen bestehen sowohl für Vielreisende als auch im Freizeitverkehr preislich attraktive Angebote. Der Bundesrat teilt daher die Meinung des Motionärs nicht, dass die Bahnkunden heute grundsätzlich zu hohe Preise bezahlen und dass auf jegliche Erhöhungen der Billett- und Abo-Preise für Bahnfahrten zu verzichten ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den zwei nächsten abzuschliessenden Leistungsvereinbarungen den SBB jegliche Erhöhungen der Billett- und Abo-Preise für Bahnfahrten zu untersagen.</p>
- Staatlicher Monopolmissbrauch. Keine weitere Erhöhung der SBB-Bahnpreise!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die SBB waren gemäss Jahresbericht zur Leistungsvereinbarung mit dem Bund zu störungsanfällig und liessen die Passagiere zu oft auf Busse umsteigen. Schlecht fiel die Bilanz bei Qualität und Netzverfügbarkeit aus, und insbesondere bei der Produktivität blieben die SBB weit hinter den Erwartungen zurück. Sowohl Betrieb als auch Unterhalt waren teurer als vorgegeben. Trotzdem haben sich Bundesamt für Verkehr und SBB kürzlich auf einen Zahlungsrahmen von 7,632 Milliarden Franken für die Leistungsvereinbarung 2017-2020 geeinigt. Dies wären 15 Prozent mehr als in der Leistungsvereinbarung 2013-2016. Die SBB können beim Bundesamt für Verkehr bei nachgewiesenem Bedarf sogar Zusatzmittel beantragen, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Es gibt bei diesem Zahlungsrahmen keine einzige Berechtigung, Preise für Bahnkunden weiter zu erhöhen.</p><p>Die Begründung der SBB, dass man die steigenden Material- und Instandhaltungskosten auf den Kunden abwälzt, da Bund und Kantone nicht noch mehr Geld geben, ist völlig inakzeptabel. Die SBB müssen sich andere Finanzierungsmöglichkeiten überlegen wie etwa durch die Shops in den Bahnhöfen. Liberalisierte Eisenbahnunternehmen z. B. in England beweisen, dass vernünftige Bahnpreise selbst ohne staatliche Unterstützung möglich wären.</p><p>Wer seinem Spitzenkader von 2014 auf 2015 eine Lohnerhöhung um 16 Prozent von 5 152 379 auf 5 987 796 Franken zahlen kann und alleine die Boni von 1,3 auf knapp 2 Millionen Franken erhöht, darf dieses Geld nicht einfach mit höheren Preisen bei den Kunden holen. Insbesondere Pendler werden einmal mehr bestraft dafür.</p><p>Wie marktfern die Bahnpreise sind, zeigt sich bei den hoffentlich bald auch in der Schweiz ganz zugelassenen Fernbussen: Auf mit Bussen angebotenen Strecken der Deutschen Bahn sind die Preise rasch gesunken, um nicht zu viele Kunden an private Anbieter zu verlieren. Wenn ein Flug von Zürich nach London günstiger ist als eine SBB-Fahrt von Wil nach Bern, dann stimmt die Relation nicht mehr. Die schädliche Wirkung staatlicher Monopole auf Preise zeigt sich in aller Klarheit. Als staatliches Monopolunternehmen missbrauchen die SBB ihre Macht. Bahnkunden zahlen bereits heute zu hohe Preise und büssen für Fehler durch die Manager.</p>
- <p>Die Gesamtkosten des Schienenverkehrs werden nur zu rund 50 Prozent von den Verkehrsnutzenden getragen. Es gilt, dabei zwischen Infrastrukturfinanzierung, Abgeltung des regionalen Personenverkehrs sowie eigenwirtschaftlich finanziertem Fernverkehr zu unterscheiden.</p><p>Die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den 39 Infrastrukturbetreiberinnen, darunter die SBB, werden im Rahmen der vom Volk gutgeheissenen Vorlage Fabi auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Zur Erhöhung der niedrigen Kostendeckung der Bahninfrastruktur hat der Bundesrat aufgrund dieser Vorlage beschlossen, die Trassenpreise für die Benutzung der Bahninfrastruktur ab 2017 um jährlich 100 Millionen Franken zu erhöhen. Dies wird voraussichtlich zu Tariferhöhungen für die Bahnkunden führen. Dies wurde bereits bei den Beratungen zu Fabi im Parlament transparent gemacht. Der Bundesrat sieht weder Anlass noch eine rechtliche Grundlage, um in den Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen Tariferhöhungen für den Personenverkehr generell zu untersagen oder zu beeinflussen. Die Preispolitik ist Sache der Unternehmen, nicht des Bundes.</p><p>Der regionale Personenverkehr ist mit den Markterträgen nicht kostendeckend und wird von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt und abgegolten. In den nächsten Jahren erwartet der Bundesrat weitere Kostensteigerungen im regionalen Personenverkehr. Hauptgründe sind die Ausweitung des Angebots aufgrund der höheren Nachfrage sowie neues Rollmaterial. Soweit die höheren Kosten nicht ausschliesslich durch höhere Abgeltungen und Effizienzsteigerungen aufgefangen werden können, sind sie durch Tariferhöhungen zu finanzieren. Im Entscheid vom 18. November 2015 zum Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr 2018-2021 hat der Bundesrat dies festgehalten.</p><p>Der Fernverkehr auf der Schiene muss von den SBB eigenwirtschaftlich betrieben werden. Die Tarifhoheit im Personenverkehr liegt gemäss Personenbeförderungsgesetz bei den Unternehmen. Über Tariferhöhungen und Tarifänderungen entscheiden in der Schweiz nicht die SBB, sondern die Gesamtheit der am öffentlichen Verkehr beteiligten Transportunternehmen (organisiert im Verband öffentlicher Verkehr). Aufseiten des Bundes kann der Preisüberwacher mit den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten regulierend eingreifen.</p><p>Die Tarifstruktur ist vielfältig, und dank den verschiedensten Abonnementen bestehen sowohl für Vielreisende als auch im Freizeitverkehr preislich attraktive Angebote. Der Bundesrat teilt daher die Meinung des Motionärs nicht, dass die Bahnkunden heute grundsätzlich zu hohe Preise bezahlen und dass auf jegliche Erhöhungen der Billett- und Abo-Preise für Bahnfahrten zu verzichten ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den zwei nächsten abzuschliessenden Leistungsvereinbarungen den SBB jegliche Erhöhungen der Billett- und Abo-Preise für Bahnfahrten zu untersagen.</p>
- Staatlicher Monopolmissbrauch. Keine weitere Erhöhung der SBB-Bahnpreise!
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