Verbot von belastenden Tierversuchen an Primaten
- ShortId
-
15.4241
- Id
-
20154241
- Updated
-
28.07.2023 05:28
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von belastenden Tierversuchen an Primaten
- AdditionalIndexing
-
36;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss aktueller Tierversuchsstatistik des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden im letzten Jahr 251 Primaten in Tierversuchen verwendet. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde in belastenden Versuchen eingesetzt. Gemäss der BLV-Liste waren gar 14 Prozent der Primaten schweren oder mittleren Belastungsgraden ausgesetzt. Ein Teil dieser Primaten wurde in der Grundlagenforschung für neurobiologische Experimente eingesetzt und erduldete Eingriffe und Handlungen durch Menschen, die ihnen Schmerzen, Leiden und Ängste zufügten.</p><p>Aufgrund neuer Verfahren (CRISPR) können Primaten schon innert Wochen einfach und schnell gentechnisch verändert werden. Es ist daher zu befürchten, dass sie vermehrt in belastenden Tierversuchen als lebende Modelle eingesetzt werden. Allerdings ist die Übertragbarkeit z. B. auf den Menschen meist fragwürdig, sodass die hohen Belastungen aus der Versuchstierhaltung und den Tierversuchen nicht gerechtfertigt werden können.</p><p>Obwohl die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) in ihrem Bericht "Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung" bereits 2006 festhielten, dass Primaten aufgrund ihrer kognitiven sowie emotionalen Fähigkeiten eine Sonderstellung zukomme und belastende Versuche aufgrund dessen für die sensiblen, intelligenten Tiere unzumutbar seien, wurden seither knapp 3000 Primaten in Tierversuchen verbraucht. Das Bundesgericht verbot 2009 Primatenversuche in Zürich mit der Begründung, dass die Belastung der Tiere, gemessen am Erkenntnisgewinn, nicht zu rechtfertigen sei. Es betonte damit die spezielle Würde dieser Tiere.</p><p>Die überhaupt nicht artgerechte Haltung von Primaten in Versuchstierhaltungen ist für die Tiere äusserst belastend. Die tierschutzwidrige Haltung entspricht keineswegs den Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung, sondern wird lediglich wegen den Versuchen billigend in Kauf genommen. Paradoxerweise wird die absolut artwidrige Haltung bei der Festlegung der Schweregrade bis heute überhaupt nicht in Rechnung gestellt, obwohl Tiere dadurch monate-, ja jahrelang leiden. Damit ist die Schwelle des Zumutbaren erreicht. Deshalb sollten auch in der Schweiz die belastenden Tierversuche an Primaten verboten werden.</p>
- <p>Zu den Primaten werden nebst den grossen Menschenaffen (Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans) und den typischen Affen wie Pavianen oder Makaken z. B. auch Makis, Meerkatzen oder Marmosetten sowie Loris und Lemuren gezählt. Die verschiedenen Arten unter den Primaten sind evolutiv sehr unterschiedlich entwickelt. Häufig werden kleine Makakenarten oder die noch kleineren Marmosetten als Versuchstiere gehalten. Für diese Tierarten sind in der Tierschutzverordnung (SR 455.1, Anhang 3) Mindestanforderungen für die Haltung vorgegeben, deren Einhaltung durch die kantonalen Tierschutzfachstellen kontrolliert werden muss. Wird eine tierschutzwidrige Haltung festgestellt, werden Korrekturmassnahmen angeordnet und gegebenenfalls strafrechtliche Abklärungen eingeleitet.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) empfahlen in der 2006 veröffentlichten Stellungnahme (Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung), belastende Versuche an grossen Menschenaffen explizit zu verbieten, nichtbelastende Versuche hingegen sollten weiterhin möglich sein. Für belastende Tierversuche an allen anderen Primaten als den grossen Menschenaffen erachtete eine Mehrheit der Mitglieder beider Kommissionen eine Güterabwägung jedoch als zulässig und empfahl somit kein Verbot von belastenden Tierversuchen bei anderen Primaten. In der Schweiz werden seit Jahren keine belastenden Versuche mit grossen Menschenaffen mehr durchgeführt. Gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen (Art. 17, 19 und 20 des Tierschutzgesetzes; SR 455) wäre eine Bewilligung für belastende Tierversuche mit grossen Menschenaffen nicht mehr zulässig.</p><p>Die bestehenden Vorschriften zur Durchführung der Tierversuche haben sich auch in Bezug auf die andernen Primaten bewährt und gewährleisten einen ausreichenden Schutz der Tiere. Die Gesuche müssen der kantonalen Tierversuchskommission zur Prüfung vorgelegt werden. Diese muss die vom Gesuchsteller durchgeführte Güterabwägung prüfen. Der sorgfältig durchzuführenden Güterabwägung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Nur wenn die Belastung des Tieres durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann, gilt die Würde des Tieres als nicht missachtet und der Tierversuch als grundsätzlich zulässig.</p><p>Mit der Bewilligungspflicht für Tierversuche verbunden ist zudem die Beschränkung von Tierversuchen auf das unerlässliche Mass. Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen einem Tier im Tierversuch nur zugefügt werden, soweit dies für den Zweck des Tierversuchs unvermeidlich ist. Auch ist die Durchführung von Versuchen an evolutiv höher stehenden Tieren ausdrücklich verboten, wenn der Zweck mit evolutiv niedriger stehenden Tierarten oder geeigneten Alternativmethoden erreicht werden kann. Und die Anzahl der belasteten Tiere muss so gering wie möglich sein.</p><p>In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Primaten. Die Gesamtzahl der verwendeten Primaten halbierte sich von 504 im Jahre 2004 auf 251 Tiere im Jahre 2014. Die Zahl der belasteten Primaten verringerte sich um zwei Drittel von 386 im Jahre 2004 auf 131 Tiere im Jahre 2014. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass die Anstrengungen zur weiteren Reduktion der Tierversuche noch verstärkt werden sollen. In seinem Bericht vom 1. Juli 2015 in Erfüllung des Postulates der WBK-N "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativen für Tierversuche" schlägt er als zentrale Massnahme vor, die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums zur Förderung der Erforschung von Alternativmethoden, zur Reduktion von Tierversuchen und zur Senkung der Belastung bei Versuchstieren zu prüfen.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die mit der Motion geforderte Ergänzung des Tierschutzgesetzes ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 20 des Tierschutzgesetzes neu mit Absatz 2bis wie folgt zu ergänzen: Belastende Tierversuche an Primaten sind verboten.</p>
- Verbot von belastenden Tierversuchen an Primaten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss aktueller Tierversuchsstatistik des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden im letzten Jahr 251 Primaten in Tierversuchen verwendet. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde in belastenden Versuchen eingesetzt. Gemäss der BLV-Liste waren gar 14 Prozent der Primaten schweren oder mittleren Belastungsgraden ausgesetzt. Ein Teil dieser Primaten wurde in der Grundlagenforschung für neurobiologische Experimente eingesetzt und erduldete Eingriffe und Handlungen durch Menschen, die ihnen Schmerzen, Leiden und Ängste zufügten.</p><p>Aufgrund neuer Verfahren (CRISPR) können Primaten schon innert Wochen einfach und schnell gentechnisch verändert werden. Es ist daher zu befürchten, dass sie vermehrt in belastenden Tierversuchen als lebende Modelle eingesetzt werden. Allerdings ist die Übertragbarkeit z. B. auf den Menschen meist fragwürdig, sodass die hohen Belastungen aus der Versuchstierhaltung und den Tierversuchen nicht gerechtfertigt werden können.</p><p>Obwohl die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) in ihrem Bericht "Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung" bereits 2006 festhielten, dass Primaten aufgrund ihrer kognitiven sowie emotionalen Fähigkeiten eine Sonderstellung zukomme und belastende Versuche aufgrund dessen für die sensiblen, intelligenten Tiere unzumutbar seien, wurden seither knapp 3000 Primaten in Tierversuchen verbraucht. Das Bundesgericht verbot 2009 Primatenversuche in Zürich mit der Begründung, dass die Belastung der Tiere, gemessen am Erkenntnisgewinn, nicht zu rechtfertigen sei. Es betonte damit die spezielle Würde dieser Tiere.</p><p>Die überhaupt nicht artgerechte Haltung von Primaten in Versuchstierhaltungen ist für die Tiere äusserst belastend. Die tierschutzwidrige Haltung entspricht keineswegs den Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung, sondern wird lediglich wegen den Versuchen billigend in Kauf genommen. Paradoxerweise wird die absolut artwidrige Haltung bei der Festlegung der Schweregrade bis heute überhaupt nicht in Rechnung gestellt, obwohl Tiere dadurch monate-, ja jahrelang leiden. Damit ist die Schwelle des Zumutbaren erreicht. Deshalb sollten auch in der Schweiz die belastenden Tierversuche an Primaten verboten werden.</p>
- <p>Zu den Primaten werden nebst den grossen Menschenaffen (Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans) und den typischen Affen wie Pavianen oder Makaken z. B. auch Makis, Meerkatzen oder Marmosetten sowie Loris und Lemuren gezählt. Die verschiedenen Arten unter den Primaten sind evolutiv sehr unterschiedlich entwickelt. Häufig werden kleine Makakenarten oder die noch kleineren Marmosetten als Versuchstiere gehalten. Für diese Tierarten sind in der Tierschutzverordnung (SR 455.1, Anhang 3) Mindestanforderungen für die Haltung vorgegeben, deren Einhaltung durch die kantonalen Tierschutzfachstellen kontrolliert werden muss. Wird eine tierschutzwidrige Haltung festgestellt, werden Korrekturmassnahmen angeordnet und gegebenenfalls strafrechtliche Abklärungen eingeleitet.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) empfahlen in der 2006 veröffentlichten Stellungnahme (Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung), belastende Versuche an grossen Menschenaffen explizit zu verbieten, nichtbelastende Versuche hingegen sollten weiterhin möglich sein. Für belastende Tierversuche an allen anderen Primaten als den grossen Menschenaffen erachtete eine Mehrheit der Mitglieder beider Kommissionen eine Güterabwägung jedoch als zulässig und empfahl somit kein Verbot von belastenden Tierversuchen bei anderen Primaten. In der Schweiz werden seit Jahren keine belastenden Versuche mit grossen Menschenaffen mehr durchgeführt. Gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen (Art. 17, 19 und 20 des Tierschutzgesetzes; SR 455) wäre eine Bewilligung für belastende Tierversuche mit grossen Menschenaffen nicht mehr zulässig.</p><p>Die bestehenden Vorschriften zur Durchführung der Tierversuche haben sich auch in Bezug auf die andernen Primaten bewährt und gewährleisten einen ausreichenden Schutz der Tiere. Die Gesuche müssen der kantonalen Tierversuchskommission zur Prüfung vorgelegt werden. Diese muss die vom Gesuchsteller durchgeführte Güterabwägung prüfen. Der sorgfältig durchzuführenden Güterabwägung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Nur wenn die Belastung des Tieres durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann, gilt die Würde des Tieres als nicht missachtet und der Tierversuch als grundsätzlich zulässig.</p><p>Mit der Bewilligungspflicht für Tierversuche verbunden ist zudem die Beschränkung von Tierversuchen auf das unerlässliche Mass. Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen einem Tier im Tierversuch nur zugefügt werden, soweit dies für den Zweck des Tierversuchs unvermeidlich ist. Auch ist die Durchführung von Versuchen an evolutiv höher stehenden Tieren ausdrücklich verboten, wenn der Zweck mit evolutiv niedriger stehenden Tierarten oder geeigneten Alternativmethoden erreicht werden kann. Und die Anzahl der belasteten Tiere muss so gering wie möglich sein.</p><p>In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Primaten. Die Gesamtzahl der verwendeten Primaten halbierte sich von 504 im Jahre 2004 auf 251 Tiere im Jahre 2014. Die Zahl der belasteten Primaten verringerte sich um zwei Drittel von 386 im Jahre 2004 auf 131 Tiere im Jahre 2014. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass die Anstrengungen zur weiteren Reduktion der Tierversuche noch verstärkt werden sollen. In seinem Bericht vom 1. Juli 2015 in Erfüllung des Postulates der WBK-N "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativen für Tierversuche" schlägt er als zentrale Massnahme vor, die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums zur Förderung der Erforschung von Alternativmethoden, zur Reduktion von Tierversuchen und zur Senkung der Belastung bei Versuchstieren zu prüfen.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die mit der Motion geforderte Ergänzung des Tierschutzgesetzes ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 20 des Tierschutzgesetzes neu mit Absatz 2bis wie folgt zu ergänzen: Belastende Tierversuche an Primaten sind verboten.</p>
- Verbot von belastenden Tierversuchen an Primaten
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