Bundesnahe Betriebe, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, sollen künftig nur Offerten in Franken akzeptieren
- ShortId
-
15.4242
- Id
-
20154242
- Updated
-
28.07.2023 05:28
- Language
-
de
- Title
-
Bundesnahe Betriebe, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, sollen künftig nur Offerten in Franken akzeptieren
- AdditionalIndexing
-
15;24;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Beschaffungsrecht (Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB, SR 172.056.1; WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 0.632.231.422; bilaterales Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des Beschaffungswesens) macht keine Vorgaben über die Währung, in der eine Beschaffung abzuwickeln ist. Die Vergabestelle ist somit frei, die zulässige(n) Währung(en) nach eigenem Interesse festzulegen. Dass bundesnahe Unternehmen bei ihren Beschaffungen neben der Landeswährung bisweilen auch Fremdwährungen zulassen, ermöglicht ihnen zum einen, das Angebotsspektrum zu verbreitern. Dies ist namentlich in Fällen wichtig, in denen im Inland selbst nur wenige oder gar keine Anbieter vorhanden sind. Zum andern kann die Vergabestelle allfällige Währungsschwankungen auf diese Weise eher zum eigenen Vorteil nutzen, wenn das ausgeschriebene Produkt mehrheitlich im Ausland hergestellt wird und dessen Kosten entsprechend in Fremdwährung anfallen. Beides trägt zu einer Stärkung des Wettbewerbs und einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz bei, was dem Sinn und Zweck des Beschaffungsrechts entspricht (Art. 1 BöB) und konkret auch der Kundschaft der bundesnahen Betriebe zugutekommt.</p><p>Werden Offerten in verschiedenen Währungen akzeptiert, so ist die Vergabestelle gemäss dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter sowie der Verfahrenstransparenz verpflichtet, die Auswirkung unterschiedlicher Währungen auf die Evaluation der Offerten (z. B. Währungsumrechnung in der Ausschreibung) festzuhalten. Nach Auffassung des Bundesrates erwächst aus dieser Praxis kein zusätzlicher Nachteil für den Heimmarkt, solange eine Ausschreibung gleichzeitig in Schweizerfranken erfolgt. Nach Angabe der SBB erfolgte die in der Interpellation angesprochene Ausschreibung nicht allein in Euro, sondern auch in Schweizerfranken. Ein diesbezügliches mündliches Missverständnis zwischen einem Bewerber und der Vergabestelle wurde umgehend geklärt und der Branchenverband Swissrail informiert.</p><p>2./3. Der Bundesrat verweist bei diesen Fragen auf seine Antwort zur thematisch ähnlich gelagerten Interpellation Graber Jean-Pierre 15.3086. Namentlich ist er der Auffassung, dass die bundesnahen Unternehmen ihre strategischen Ziele (Grundversorgung, langfristige Erhaltung von Wert und Wirtschaftskraft) am besten erreichen können, wenn der Bundesrat die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung respektiert und sich nicht in operative Belange einmischt. Dies entspricht auch den zentralen Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes.</p><p>Zusätzliche Auflagen, die über den Kernauftrag der verselbstständigten Einheiten des Bundes hinausführen, sind mit Kosten verbunden. Dies belastet die Leistungsfähigkeit der Bundesunternehmen und läuft letztlich dem öffentlichen Interesse entgegen. Aufgrund dessen hält der Bundesrat eine Verpflichtung, wonach bei Beschaffungen ausschliesslich Offerten in Schweizerfranken zu akzeptieren sind, nicht für zweckmässig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die anhaltend schwierige Währungssituation fordert die Schweizer Wirtschaft und namentlich die exportierende Industrie in hohem Masse. Die Schweizer Unternehmen sehen sich im internationalen Markt in einer geschwächten Wettbewerbsposition. Der Werkplatz Schweiz steht unter internationalem Druck. Zusätzlicher Druck auf die Schweizer Wirtschaft wird durch in der Schweiz ansässige Unternehmen ausgeübt, die bei internationalen Ausschreibungen Angebote von ausländischen Lieferanten auch in Euro, US-Dollar oder Pfund akzeptieren. Zu diesen Unternehmen gehören auch bundesnahe Betriebe wie die SBB. Mit ihrer im Rahmen einer Ausschreibung festgeschriebenen Auflage, die Offertstellung habe zwingend in Euro zu erfolgen, sorgten sie im Herbst bei der Schweizer Bahnindustrie für Unsicherheit und Unmut. Denn mit dieser Auflage schaffen die SBB für die Schweizer Bahnindustrie einen massgebenden Wettbewerbsnachteil: Die ausländischen Unternehmen sind nicht mehr gezwungen, das Währungsrisiko mit zusätzlichen finanziellen Mitteln abzusichern. Somit entfällt einer der letzten Standortvorteile eines Schweizer Industrieunternehmens.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass Ausschreibungen von bundesnahen Unternehmen, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, ausschliesslich in Schweizerfranken erfolgen sollen, um die Schweizer Wirtschaft nicht zusätzlich zu benachteiligen?</p><p>2. Ist er dazu bereit, bei bundesnahen Unternehmen, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, darauf hinzuwirken, dass diese bei Ausschreibungen Offerten nur in Schweizerfranken zulassen?</p><p>3. Sieht er darüber hinaus Möglichkeiten, bundesnahe Unternehmen, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, dazu zu verpflichten, bei Ausschreibungen Offerten ausschliesslich in Schweizerfranken zu akzeptieren und damit entsprechende Offertsteller aus der Schweiz beim Vergabeentscheid nicht zu benachteiligen?</p>
- Bundesnahe Betriebe, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, sollen künftig nur Offerten in Franken akzeptieren
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Beschaffungsrecht (Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB, SR 172.056.1; WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 0.632.231.422; bilaterales Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des Beschaffungswesens) macht keine Vorgaben über die Währung, in der eine Beschaffung abzuwickeln ist. Die Vergabestelle ist somit frei, die zulässige(n) Währung(en) nach eigenem Interesse festzulegen. Dass bundesnahe Unternehmen bei ihren Beschaffungen neben der Landeswährung bisweilen auch Fremdwährungen zulassen, ermöglicht ihnen zum einen, das Angebotsspektrum zu verbreitern. Dies ist namentlich in Fällen wichtig, in denen im Inland selbst nur wenige oder gar keine Anbieter vorhanden sind. Zum andern kann die Vergabestelle allfällige Währungsschwankungen auf diese Weise eher zum eigenen Vorteil nutzen, wenn das ausgeschriebene Produkt mehrheitlich im Ausland hergestellt wird und dessen Kosten entsprechend in Fremdwährung anfallen. Beides trägt zu einer Stärkung des Wettbewerbs und einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz bei, was dem Sinn und Zweck des Beschaffungsrechts entspricht (Art. 1 BöB) und konkret auch der Kundschaft der bundesnahen Betriebe zugutekommt.</p><p>Werden Offerten in verschiedenen Währungen akzeptiert, so ist die Vergabestelle gemäss dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter sowie der Verfahrenstransparenz verpflichtet, die Auswirkung unterschiedlicher Währungen auf die Evaluation der Offerten (z. B. Währungsumrechnung in der Ausschreibung) festzuhalten. Nach Auffassung des Bundesrates erwächst aus dieser Praxis kein zusätzlicher Nachteil für den Heimmarkt, solange eine Ausschreibung gleichzeitig in Schweizerfranken erfolgt. Nach Angabe der SBB erfolgte die in der Interpellation angesprochene Ausschreibung nicht allein in Euro, sondern auch in Schweizerfranken. Ein diesbezügliches mündliches Missverständnis zwischen einem Bewerber und der Vergabestelle wurde umgehend geklärt und der Branchenverband Swissrail informiert.</p><p>2./3. Der Bundesrat verweist bei diesen Fragen auf seine Antwort zur thematisch ähnlich gelagerten Interpellation Graber Jean-Pierre 15.3086. Namentlich ist er der Auffassung, dass die bundesnahen Unternehmen ihre strategischen Ziele (Grundversorgung, langfristige Erhaltung von Wert und Wirtschaftskraft) am besten erreichen können, wenn der Bundesrat die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung respektiert und sich nicht in operative Belange einmischt. Dies entspricht auch den zentralen Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes.</p><p>Zusätzliche Auflagen, die über den Kernauftrag der verselbstständigten Einheiten des Bundes hinausführen, sind mit Kosten verbunden. Dies belastet die Leistungsfähigkeit der Bundesunternehmen und läuft letztlich dem öffentlichen Interesse entgegen. Aufgrund dessen hält der Bundesrat eine Verpflichtung, wonach bei Beschaffungen ausschliesslich Offerten in Schweizerfranken zu akzeptieren sind, nicht für zweckmässig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die anhaltend schwierige Währungssituation fordert die Schweizer Wirtschaft und namentlich die exportierende Industrie in hohem Masse. Die Schweizer Unternehmen sehen sich im internationalen Markt in einer geschwächten Wettbewerbsposition. Der Werkplatz Schweiz steht unter internationalem Druck. Zusätzlicher Druck auf die Schweizer Wirtschaft wird durch in der Schweiz ansässige Unternehmen ausgeübt, die bei internationalen Ausschreibungen Angebote von ausländischen Lieferanten auch in Euro, US-Dollar oder Pfund akzeptieren. Zu diesen Unternehmen gehören auch bundesnahe Betriebe wie die SBB. Mit ihrer im Rahmen einer Ausschreibung festgeschriebenen Auflage, die Offertstellung habe zwingend in Euro zu erfolgen, sorgten sie im Herbst bei der Schweizer Bahnindustrie für Unsicherheit und Unmut. Denn mit dieser Auflage schaffen die SBB für die Schweizer Bahnindustrie einen massgebenden Wettbewerbsnachteil: Die ausländischen Unternehmen sind nicht mehr gezwungen, das Währungsrisiko mit zusätzlichen finanziellen Mitteln abzusichern. Somit entfällt einer der letzten Standortvorteile eines Schweizer Industrieunternehmens.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass Ausschreibungen von bundesnahen Unternehmen, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, ausschliesslich in Schweizerfranken erfolgen sollen, um die Schweizer Wirtschaft nicht zusätzlich zu benachteiligen?</p><p>2. Ist er dazu bereit, bei bundesnahen Unternehmen, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, darauf hinzuwirken, dass diese bei Ausschreibungen Offerten nur in Schweizerfranken zulassen?</p><p>3. Sieht er darüber hinaus Möglichkeiten, bundesnahe Unternehmen, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, dazu zu verpflichten, bei Ausschreibungen Offerten ausschliesslich in Schweizerfranken zu akzeptieren und damit entsprechende Offertsteller aus der Schweiz beim Vergabeentscheid nicht zu benachteiligen?</p>
- Bundesnahe Betriebe, die vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind, sollen künftig nur Offerten in Franken akzeptieren
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