Risiko von Erdölkäufen, die den IS finanzieren. Audit der internen Massnahmen von Erdölhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz

ShortId
15.4245
Id
20154245
Updated
28.07.2023 05:29
Language
de
Title
Risiko von Erdölkäufen, die den IS finanzieren. Audit der internen Massnahmen von Erdölhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz
AdditionalIndexing
09;15;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Islamische Staat hat Erdölfelder in Syrien und Irak erobert und verschafft sich durch den Verkauf dieses Erdöls bedeutende finanzielle Mittel. Dieses Erdöl wird üblicherweise geschmuggelt, und es ist klar, dass es über die Türkei fliesst, insbesondere über den Hafen von Ceyhan, wo Schweizer Handelsfirmen tätig sind. Von der Fachpresse wurde bekanntgemacht, dass die Unternehmen Trafigura und Vitol (beide mit Geschäftssitz in Genf) von Ceyhan aus Erdöl exportieren, das von der Regionalregierung Kurdistans verkauft wird. Laut Fachpersonen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mit dem kurdischen Erdöl zusammen ein Teil des IS-Erdöls verkauft wird, um Geld zu waschen. </p><p>Die Schweiz ist heute der grösste Handelsplatz für Erdöl der Welt. Ungefähr ein Drittel des weltweit geförderten Rohöls wird in der Schweiz gehandelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schweizer Handelsfirmen Erdöl verkaufen, das aus den vom IS kontrollierten Gebieten stammt, scheint nicht gering. </p><p>Bisher hat der Bundesrat bekräftigt, der bestehende gesetzliche Rahmen zur Verhinderung der Geldwäscherei und der Finanzierung von Terrorismus erlaube es, solche Transaktionen zu verhindern, da für die Finanzintermediäre eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht gelte. Diese Antwort ist nicht überzeugend.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass der IS sich im Allgemeinen nicht über Banktransaktionen finanziert. Die Finanzintermediäre können zudem Käufe von illegalem Erdöl nur selten erkennen, wenn diese zuerst über eine lange Reihe von Zwischenhändlern erfolgen. Es gibt nur ein wirksames Mittel, um auszuschliessen, dass Schweizer Firmen (auch unbewusst) mit IS-Erdöl handeln: diese dazu zu verpflichten, ihrer Sorgfaltspflicht durch Verfahren nachzukommen, die es ihnen ermöglichen, die genaue Herkunft des gehandelten Erdöls zu ermitteln. </p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in den Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse (15.3858, 15.3077, 15.5249) dargelegt, dass der Erdölhandel mit dem IS aufgrund verschiedener Rechtserlasse in der Schweiz verboten ist und dass entsprechende Kontrollmechanismen bestehen. Namentlich erwähnt seien an dieser Stelle das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (SR 122), die Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre gemäss dem Geldwäschereigesetz (SR 955.0), das Bereitstellungsverbot von wirtschaftlichen Ressourcen in der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (SR 946.203) sowie das Einfuhr- und Finanzierungsverbot für Erdöl- und Erdölprodukte in der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7).</p><p>Der Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz vom 19. Juni 2015 (NRA-Bericht) kommt zum Schluss, dass die Schweiz über zeitgemässe und den internationalen Standards entsprechende Mittel verfügt, um den Risiken der Finanzierung von Terrorismus entgegenzutreten. Des Weiteren hat der Bundesrat am 27. März 2013 im "Grundlagenbericht Rohstoffe" 17 Handlungsempfehlungen für den Rohstoffsektor genehmigt. Im Rahmen von Empfehlung 11 erarbeitet die Bundesverwaltung unter Einbezug von NGO sowie Handelsunternehmen konkrete Empfehlungen für den Rohstoffhandel zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäss den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.</p><p>International tätige Ölhandelsunternehmen in der Schweiz haben aus Reputationsüberlegungen ganz offensichtlich kein Interesse daran, mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht zu werden. Aus diesem Grund haben sie interne Prozeduren etabliert, um solche Risiken zu verhindern. Zu diesem Zweck und zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten müssen die Ölhandelsgesellschaften unter anderem auch prüfen, ob die zur Verfügung gestellte geschäftsrelevante Dokumentation, beispielsweise die Certificates of Origin für das gehandelte Öl, den Anforderungen genügen oder ob vonseiten der beteiligten Geschäftspartner (Förderländer, Erdölgesellschaften, Transporteure usw.) detailliertere Informationen bzw. Garantien eingefordert werden müssen.</p><p>Die Gefahr, dass der Ölhandel zur Terrorismusfinanzierung beitragen könnte, und die Notwendigkeit, die privaten Akteure bei der Meisterung der damit zusammenhängenden Herausforderungen zu unterstützen, werden international anerkannt. So erarbeitet beispielsweise das Sanctions Monitoring Team ISIL (Daesh)/Al-Qaida/Taliban des Uno-Sicherheitsrates aktuell Leitlinien für international tätige Ölhandelsfirmen. Dabei steht auch die Einführung eines Lizenzierungssystems zur Diskussion.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Überzeugung, dass er adäquate Massnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung getroffen hat. Die Schweiz nimmt auf internationaler Ebene aktiv an den diesbezüglichen Diskussionen und Verhandlungen teil und passt wo nötig das nationale Abwehrdispositiv an. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Erstellung eines Berichtes, wie vom Postulat gefordert, keinen Mehrwert erzeugen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. in einem Bericht zu prüfen, ob ein Audit nötig ist, um die internen Massnahmen zu überprüfen, die von den Unternehmen getroffen wurden, die von der Schweiz aus mit Erdöl handeln, um auszuschliessen, dass dieses direkt oder indirekt aus den vom Islamischen Staat (IS) kontrollierten Gebieten stammt; </p><p>2. in diesem Bericht genau darüber zu informieren, wie viele Transaktionen von Schweizer Handelsfirmen von der Türkei aus abgewickelt werden;</p><p>3. in diesem Bericht die Möglichkeit zu prüfen, sich auf internationaler Ebene für die Einführung einer Erdölzertifizierung einzusetzen, um zu verhindern, dass Erdöl des IS oder anderer terroristischer oder krimineller Vereinigungen eingeschleust wird.</p>
  • Risiko von Erdölkäufen, die den IS finanzieren. Audit der internen Massnahmen von Erdölhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Islamische Staat hat Erdölfelder in Syrien und Irak erobert und verschafft sich durch den Verkauf dieses Erdöls bedeutende finanzielle Mittel. Dieses Erdöl wird üblicherweise geschmuggelt, und es ist klar, dass es über die Türkei fliesst, insbesondere über den Hafen von Ceyhan, wo Schweizer Handelsfirmen tätig sind. Von der Fachpresse wurde bekanntgemacht, dass die Unternehmen Trafigura und Vitol (beide mit Geschäftssitz in Genf) von Ceyhan aus Erdöl exportieren, das von der Regionalregierung Kurdistans verkauft wird. Laut Fachpersonen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mit dem kurdischen Erdöl zusammen ein Teil des IS-Erdöls verkauft wird, um Geld zu waschen. </p><p>Die Schweiz ist heute der grösste Handelsplatz für Erdöl der Welt. Ungefähr ein Drittel des weltweit geförderten Rohöls wird in der Schweiz gehandelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schweizer Handelsfirmen Erdöl verkaufen, das aus den vom IS kontrollierten Gebieten stammt, scheint nicht gering. </p><p>Bisher hat der Bundesrat bekräftigt, der bestehende gesetzliche Rahmen zur Verhinderung der Geldwäscherei und der Finanzierung von Terrorismus erlaube es, solche Transaktionen zu verhindern, da für die Finanzintermediäre eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht gelte. Diese Antwort ist nicht überzeugend.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass der IS sich im Allgemeinen nicht über Banktransaktionen finanziert. Die Finanzintermediäre können zudem Käufe von illegalem Erdöl nur selten erkennen, wenn diese zuerst über eine lange Reihe von Zwischenhändlern erfolgen. Es gibt nur ein wirksames Mittel, um auszuschliessen, dass Schweizer Firmen (auch unbewusst) mit IS-Erdöl handeln: diese dazu zu verpflichten, ihrer Sorgfaltspflicht durch Verfahren nachzukommen, die es ihnen ermöglichen, die genaue Herkunft des gehandelten Erdöls zu ermitteln. </p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in den Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse (15.3858, 15.3077, 15.5249) dargelegt, dass der Erdölhandel mit dem IS aufgrund verschiedener Rechtserlasse in der Schweiz verboten ist und dass entsprechende Kontrollmechanismen bestehen. Namentlich erwähnt seien an dieser Stelle das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (SR 122), die Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre gemäss dem Geldwäschereigesetz (SR 955.0), das Bereitstellungsverbot von wirtschaftlichen Ressourcen in der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (SR 946.203) sowie das Einfuhr- und Finanzierungsverbot für Erdöl- und Erdölprodukte in der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7).</p><p>Der Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz vom 19. Juni 2015 (NRA-Bericht) kommt zum Schluss, dass die Schweiz über zeitgemässe und den internationalen Standards entsprechende Mittel verfügt, um den Risiken der Finanzierung von Terrorismus entgegenzutreten. Des Weiteren hat der Bundesrat am 27. März 2013 im "Grundlagenbericht Rohstoffe" 17 Handlungsempfehlungen für den Rohstoffsektor genehmigt. Im Rahmen von Empfehlung 11 erarbeitet die Bundesverwaltung unter Einbezug von NGO sowie Handelsunternehmen konkrete Empfehlungen für den Rohstoffhandel zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäss den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.</p><p>International tätige Ölhandelsunternehmen in der Schweiz haben aus Reputationsüberlegungen ganz offensichtlich kein Interesse daran, mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht zu werden. Aus diesem Grund haben sie interne Prozeduren etabliert, um solche Risiken zu verhindern. Zu diesem Zweck und zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten müssen die Ölhandelsgesellschaften unter anderem auch prüfen, ob die zur Verfügung gestellte geschäftsrelevante Dokumentation, beispielsweise die Certificates of Origin für das gehandelte Öl, den Anforderungen genügen oder ob vonseiten der beteiligten Geschäftspartner (Förderländer, Erdölgesellschaften, Transporteure usw.) detailliertere Informationen bzw. Garantien eingefordert werden müssen.</p><p>Die Gefahr, dass der Ölhandel zur Terrorismusfinanzierung beitragen könnte, und die Notwendigkeit, die privaten Akteure bei der Meisterung der damit zusammenhängenden Herausforderungen zu unterstützen, werden international anerkannt. So erarbeitet beispielsweise das Sanctions Monitoring Team ISIL (Daesh)/Al-Qaida/Taliban des Uno-Sicherheitsrates aktuell Leitlinien für international tätige Ölhandelsfirmen. Dabei steht auch die Einführung eines Lizenzierungssystems zur Diskussion.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Überzeugung, dass er adäquate Massnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung getroffen hat. Die Schweiz nimmt auf internationaler Ebene aktiv an den diesbezüglichen Diskussionen und Verhandlungen teil und passt wo nötig das nationale Abwehrdispositiv an. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Erstellung eines Berichtes, wie vom Postulat gefordert, keinen Mehrwert erzeugen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. in einem Bericht zu prüfen, ob ein Audit nötig ist, um die internen Massnahmen zu überprüfen, die von den Unternehmen getroffen wurden, die von der Schweiz aus mit Erdöl handeln, um auszuschliessen, dass dieses direkt oder indirekt aus den vom Islamischen Staat (IS) kontrollierten Gebieten stammt; </p><p>2. in diesem Bericht genau darüber zu informieren, wie viele Transaktionen von Schweizer Handelsfirmen von der Türkei aus abgewickelt werden;</p><p>3. in diesem Bericht die Möglichkeit zu prüfen, sich auf internationaler Ebene für die Einführung einer Erdölzertifizierung einzusetzen, um zu verhindern, dass Erdöl des IS oder anderer terroristischer oder krimineller Vereinigungen eingeschleust wird.</p>
    • Risiko von Erdölkäufen, die den IS finanzieren. Audit der internen Massnahmen von Erdölhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz

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