Eurolöhne für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
- ShortId
-
15.5014
- Id
-
20155014
- Updated
-
28.07.2023 06:15
- Language
-
de
- Title
-
Eurolöhne für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
- AdditionalIndexing
-
44;24;2811
- 1
-
- Texts
-
- <p>Wie schon im Jahr 2011 stellt der hohe Frankenkurs insbesondere exportorientierte Schweizer Unternehmungen vor Herausforderungen. Der Bundesrat ist sich der aktuellen Situation bewusst, ihm sind aber nur vereinzelte Fälle von Unternehmungen bekannt, die Eurolöhne für Grenzgänger eingeführt haben. Zunächst gilt es festzuhalten, dass die Festlegung der Löhne innerhalb der gesetzlichen Limiten Aufgabe der Sozialpartner ist. Zudem ist es grundsätzlich möglich, unter Beachtung gewisser gesetzlicher Voraussetzungen Löhne in Euro zu bezahlen.</p><p>Im Jahr 2012 hat sich das Kantonsgericht Basel-Landschaft in einem spezifischen Fall zur Frage von Eurolöhnen geäussert: Das Gericht kam zum Schluss, dass die Entlöhnung in Euro eines Teils der Belegschaft in einem Unternehmen, verbunden mit einer Lohnkürzung, das Diskriminierungsverbot gemäss Freizügigkeitsabkommen verletze und somit nicht rechtens sei. Das Bundesgericht hat sich zu dieser Frage bisher noch nicht geäussert. In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag sind die festgelegten Mindestlöhne in Franken beziehungsweise deren Gegenwert einzuhalten. Dies unabhängig davon, in welcher Währung die Löhne ausbezahlt werden. In Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag sind die orts- und branchenüblichen Saläre massgebend. Die tripartiten Kommissionen können in Fällen von wiederholt missbräuchlichen Unterschreitungen dieser üblichen Löhne Massnahmen ergreifen und somit allfällige Lohnunterbietungen unterbinden. Mit diesen Massnahmen soll die Verdrängung von inländischen Arbeitnehmern verhindert und sollen Missbräuche bekämpft werden.</p>
- <p>Nachdem die Schweizerische Nationalbank den Euromindestkurs fallengelassen hatte, wurden von Unternehmen verschiedene Massnahmen zur Produktivitätssteigerung und Kosteneinsparung vorgestellt. In Grenzregionen könnten Eurolöhne für Grenzgänger eingeführt werden.</p><p>- Ist dem Bundesrat das aktuelle Ausmass dieses Vorgehens bekannt?</p><p>- Ist diese Ungleichbehandlung zulässig?</p><p>- Handelt es sich dabei nicht um Lohndumping?</p><p>- Sind die Arbeitsplätze der Ansässigen gefährdet, falls es zu Kündigungen kommen würde?</p>
- Eurolöhne für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie schon im Jahr 2011 stellt der hohe Frankenkurs insbesondere exportorientierte Schweizer Unternehmungen vor Herausforderungen. Der Bundesrat ist sich der aktuellen Situation bewusst, ihm sind aber nur vereinzelte Fälle von Unternehmungen bekannt, die Eurolöhne für Grenzgänger eingeführt haben. Zunächst gilt es festzuhalten, dass die Festlegung der Löhne innerhalb der gesetzlichen Limiten Aufgabe der Sozialpartner ist. Zudem ist es grundsätzlich möglich, unter Beachtung gewisser gesetzlicher Voraussetzungen Löhne in Euro zu bezahlen.</p><p>Im Jahr 2012 hat sich das Kantonsgericht Basel-Landschaft in einem spezifischen Fall zur Frage von Eurolöhnen geäussert: Das Gericht kam zum Schluss, dass die Entlöhnung in Euro eines Teils der Belegschaft in einem Unternehmen, verbunden mit einer Lohnkürzung, das Diskriminierungsverbot gemäss Freizügigkeitsabkommen verletze und somit nicht rechtens sei. Das Bundesgericht hat sich zu dieser Frage bisher noch nicht geäussert. In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag sind die festgelegten Mindestlöhne in Franken beziehungsweise deren Gegenwert einzuhalten. Dies unabhängig davon, in welcher Währung die Löhne ausbezahlt werden. In Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag sind die orts- und branchenüblichen Saläre massgebend. Die tripartiten Kommissionen können in Fällen von wiederholt missbräuchlichen Unterschreitungen dieser üblichen Löhne Massnahmen ergreifen und somit allfällige Lohnunterbietungen unterbinden. Mit diesen Massnahmen soll die Verdrängung von inländischen Arbeitnehmern verhindert und sollen Missbräuche bekämpft werden.</p>
- <p>Nachdem die Schweizerische Nationalbank den Euromindestkurs fallengelassen hatte, wurden von Unternehmen verschiedene Massnahmen zur Produktivitätssteigerung und Kosteneinsparung vorgestellt. In Grenzregionen könnten Eurolöhne für Grenzgänger eingeführt werden.</p><p>- Ist dem Bundesrat das aktuelle Ausmass dieses Vorgehens bekannt?</p><p>- Ist diese Ungleichbehandlung zulässig?</p><p>- Handelt es sich dabei nicht um Lohndumping?</p><p>- Sind die Arbeitsplätze der Ansässigen gefährdet, falls es zu Kündigungen kommen würde?</p>
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