Neue Nachhaltigkeitsregeln und Rechtssicherheit in Investitionsschutzabkommen
- ShortId
-
15.5059
- Id
-
20155059
- Updated
-
14.11.2025 07:08
- Language
-
de
- Title
-
Neue Nachhaltigkeitsregeln und Rechtssicherheit in Investitionsschutzabkommen
- AdditionalIndexing
-
1231;24
- 1
-
- Texts
-
- <p>Gemäss dem Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus in den Investitionsschutzabkommen kann der Investor eine Streitigkeit den nationalen Gerichten des Gaststaates oder der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterbreiten. Es ist nicht vorgesehen, bei neuen Investitionsschutzabkommen auf diese Wahlmöglichkeit des Investors zu verzichten. Der Zugang zu einem unabhängigen, internationalen Schiedsgericht ist für international tätige Investoren von grosser Bedeutung. Dieses bietet eine Alternative zum nationalen Justizsystem im Gaststaat, falls ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet ist. Erfahrungsgemäss werden jedoch Investitionsstreitigkeiten aufgrund der hohen Kosten eines internationalen Schiedsverfahrens in erster Linie den nationalen Gerichten unterbreitet. Dies gilt ganz besonders für Länder wie die Schweiz, welche über ein zuverlässiges Justizsystem verfügen.</p><p>Im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2012 und in verschiedenen Sitzungen der Aussenpolitischen Kommissionen informierte der Bundesrat über die neuen Nachhaltigkeitsbestimmungen in den Investitionsschutzabkommen. Diese sind erstmals im neuen Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Georgien enthalten. Die Schweiz wird ihre Modellbestimmungen auch in Zukunft laufend weiterentwickeln und dem Parlament darüber Bericht erstatten.</p>
- <p>Gestützt auf Investitionsschutzabkommen (ISA) können multinational tätige Unternehmen Staaten direkt bei internationalen Schiedsgerichten einklagen. 2014 richteten sich laut Unctad 60 Prozent aller Entschädigungsklagen gegen Industrie- und Transformationsländer, erstmals auch gegen die Schweiz.</p><p>- Wird der Bundesrat bei neuen ISA den ordentlichen Rechtsweg vorbehalten?</p><p>- Wird er die Nachhaltigkeitsrichtlinien des Seco von 2012 betreffend ISA veröffentlichen und über deren Weiterentwicklung informieren?</p>
- Neue Nachhaltigkeitsregeln und Rechtssicherheit in Investitionsschutzabkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss dem Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus in den Investitionsschutzabkommen kann der Investor eine Streitigkeit den nationalen Gerichten des Gaststaates oder der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterbreiten. Es ist nicht vorgesehen, bei neuen Investitionsschutzabkommen auf diese Wahlmöglichkeit des Investors zu verzichten. Der Zugang zu einem unabhängigen, internationalen Schiedsgericht ist für international tätige Investoren von grosser Bedeutung. Dieses bietet eine Alternative zum nationalen Justizsystem im Gaststaat, falls ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet ist. Erfahrungsgemäss werden jedoch Investitionsstreitigkeiten aufgrund der hohen Kosten eines internationalen Schiedsverfahrens in erster Linie den nationalen Gerichten unterbreitet. Dies gilt ganz besonders für Länder wie die Schweiz, welche über ein zuverlässiges Justizsystem verfügen.</p><p>Im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2012 und in verschiedenen Sitzungen der Aussenpolitischen Kommissionen informierte der Bundesrat über die neuen Nachhaltigkeitsbestimmungen in den Investitionsschutzabkommen. Diese sind erstmals im neuen Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Georgien enthalten. Die Schweiz wird ihre Modellbestimmungen auch in Zukunft laufend weiterentwickeln und dem Parlament darüber Bericht erstatten.</p>
- <p>Gestützt auf Investitionsschutzabkommen (ISA) können multinational tätige Unternehmen Staaten direkt bei internationalen Schiedsgerichten einklagen. 2014 richteten sich laut Unctad 60 Prozent aller Entschädigungsklagen gegen Industrie- und Transformationsländer, erstmals auch gegen die Schweiz.</p><p>- Wird der Bundesrat bei neuen ISA den ordentlichen Rechtsweg vorbehalten?</p><p>- Wird er die Nachhaltigkeitsrichtlinien des Seco von 2012 betreffend ISA veröffentlichen und über deren Weiterentwicklung informieren?</p>
- Neue Nachhaltigkeitsregeln und Rechtssicherheit in Investitionsschutzabkommen
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