Ist Schweizer Wasser kein Schweizer Rohstoff?

ShortId
15.5092
Id
20155092
Updated
28.07.2023 06:15
Language
de
Title
Ist Schweizer Wasser kein Schweizer Rohstoff?
AdditionalIndexing
52;55
1
Texts
  • <p>In der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen der Swissness-Vorlage fordert die grosse Mehrheit der Stellungnehmer, dass Wasser bei Lebensmitteln gar nicht berücksichtigt werden soll, mit Ausnahme von Mineral- und Quellwasser. Die Getränkeindustrie und der Schweizer Brauereiverband andererseits möchten das Wasser bei Getränken generell anrechnen. Verschiedene bäuerliche Organisationen (z. B. Obstverband) wiederum möchten verhindern, dass mit Schweizer Wasser und ausländischem Fruchtkonzentrat sogenannt "schweizerische" Fruchtsaftgetränke hergestellt werden können. Die Aufgabe des Bundesrates ist es nun, den optimalen Weg zwischen diesen verschiedenen Interessen zu finden.</p><p>Die Eckpunkte des Vorschlages, der sich derzeit in der verwaltungsinternen Vorkonsultation befindet, wurden im Dialog mit der Getränkeindustrie erarbeitet. Demnach soll das Wasser angerechnet werden bei Getränken, bei denen das Wasser wesensbestimmend ist und nicht zur Rückverdünnung dient. Wesensbestimmend ist das Wasser nach Auffassung des Bundesrates z. B. bei natürlichem oder aromatisiertem Mineralwasser sowie bei Bier. Nicht wesensbestimmend ist es hingegen z. B. bei Getränken auf der Basis von Fruchtkonzentraten oder Milch. Die Verordnung wird aber nicht alle Getränketypen abschliessend regeln können, da die Produktevielfalt gross ist und eine Prüfung im Einzelfall möglich bleiben muss. Im Einzelfall wären voraussichtlich auch die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an ein Schweizer Produkt zu berücksichtigen.</p><p>Die Swissness-Verordnungen werden derzeit verwaltungsintern konsolidiert. Anschliessend werden die Kommissionen für Rechtsfragen des National- und des Ständerates dazu angehört.</p>
  • <p>Nach Aussagen des Bundesamtes für Landwirtschaft soll im Swissness-Gesetz das Wasser als Hauptbestandteil in Erfrischungsgetränken nicht angerechnet und somit als nicht wesensbestimmend eingestuft werden - dies im Gegensatz zum Schweizer Zucker.</p><p>Wie erklärt der Bundesrat die dadurch entstehende, wirtschaftsfeindliche Swissness-Unterscheidung zwischen gesüssten und ungesüssten Erfrischungsgetränken?</p>
  • Ist Schweizer Wasser kein Schweizer Rohstoff?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen der Swissness-Vorlage fordert die grosse Mehrheit der Stellungnehmer, dass Wasser bei Lebensmitteln gar nicht berücksichtigt werden soll, mit Ausnahme von Mineral- und Quellwasser. Die Getränkeindustrie und der Schweizer Brauereiverband andererseits möchten das Wasser bei Getränken generell anrechnen. Verschiedene bäuerliche Organisationen (z. B. Obstverband) wiederum möchten verhindern, dass mit Schweizer Wasser und ausländischem Fruchtkonzentrat sogenannt "schweizerische" Fruchtsaftgetränke hergestellt werden können. Die Aufgabe des Bundesrates ist es nun, den optimalen Weg zwischen diesen verschiedenen Interessen zu finden.</p><p>Die Eckpunkte des Vorschlages, der sich derzeit in der verwaltungsinternen Vorkonsultation befindet, wurden im Dialog mit der Getränkeindustrie erarbeitet. Demnach soll das Wasser angerechnet werden bei Getränken, bei denen das Wasser wesensbestimmend ist und nicht zur Rückverdünnung dient. Wesensbestimmend ist das Wasser nach Auffassung des Bundesrates z. B. bei natürlichem oder aromatisiertem Mineralwasser sowie bei Bier. Nicht wesensbestimmend ist es hingegen z. B. bei Getränken auf der Basis von Fruchtkonzentraten oder Milch. Die Verordnung wird aber nicht alle Getränketypen abschliessend regeln können, da die Produktevielfalt gross ist und eine Prüfung im Einzelfall möglich bleiben muss. Im Einzelfall wären voraussichtlich auch die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an ein Schweizer Produkt zu berücksichtigen.</p><p>Die Swissness-Verordnungen werden derzeit verwaltungsintern konsolidiert. Anschliessend werden die Kommissionen für Rechtsfragen des National- und des Ständerates dazu angehört.</p>
    • <p>Nach Aussagen des Bundesamtes für Landwirtschaft soll im Swissness-Gesetz das Wasser als Hauptbestandteil in Erfrischungsgetränken nicht angerechnet und somit als nicht wesensbestimmend eingestuft werden - dies im Gegensatz zum Schweizer Zucker.</p><p>Wie erklärt der Bundesrat die dadurch entstehende, wirtschaftsfeindliche Swissness-Unterscheidung zwischen gesüssten und ungesüssten Erfrischungsgetränken?</p>
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