Lohndumping effektiv bekämpfen
- ShortId
-
15.5093
- Id
-
20155093
- Updated
-
28.07.2023 06:08
- Language
-
de
- Title
-
Lohndumping effektiv bekämpfen
- AdditionalIndexing
-
44
- 1
-
- Texts
-
- <p>In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sind die paritätischen Kommissionen für Kontrollen zuständig. Gestützt auf die ihnen von den Kantonen übermittelten Meldungen können sie Hinweise auf allfällige Scheinselbstständigkeit erhalten und die Kontrollprioritäten entsprechend festlegen.</p><p>Die Kantone haben die Aufgabe, den Kontrollorganen die Meldungen zeitgerecht zu übermitteln. Weiter gehende Pflichten sind damit nicht verbunden. </p><p>Die aktuelle Seco-Weisung kann so interpretiert werden, als ob seitens der Kantone bei der Bearbeitung der eingehenden Meldungen von selbstständigen Dienstleistungserbringern die Pflicht bestünde, Abklärungen hinsichtlich einer allfälligen Scheinselbstständigkeit zu treffen. Dies ist wie erwähnt nicht zutreffend. </p><p>Deshalb hat das Seco eine entsprechende Präzisierung der Weisung in Konsultation gegeben, die jedoch die bestehende materielle Rechtslage nicht ändert.</p>
- <p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu den Vorwürfen der Gewerkschaften und einiger Berufsverbände, dass das Seco mit seiner neuen Weisung der zunehmenden Scheinselbstständigkeit in der Schweiz geradezu Vorschub leistet und die Kantone aus der Aufsichtspflicht entlässt, gegen die Scheinselbstständigkeit aktiv und wirkungsvoll anzugehen?</p><p>- Warum lädt das Seco alle Beteiligten zu einer Vernehmlassung ein, um dann gegen besseres Wissen die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Lohndumping und Scheinselbstständigkeit einzuschränken und die Kantone von der Aufsichtspflicht zu entbinden?</p>
- Lohndumping effektiv bekämpfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sind die paritätischen Kommissionen für Kontrollen zuständig. Gestützt auf die ihnen von den Kantonen übermittelten Meldungen können sie Hinweise auf allfällige Scheinselbstständigkeit erhalten und die Kontrollprioritäten entsprechend festlegen.</p><p>Die Kantone haben die Aufgabe, den Kontrollorganen die Meldungen zeitgerecht zu übermitteln. Weiter gehende Pflichten sind damit nicht verbunden. </p><p>Die aktuelle Seco-Weisung kann so interpretiert werden, als ob seitens der Kantone bei der Bearbeitung der eingehenden Meldungen von selbstständigen Dienstleistungserbringern die Pflicht bestünde, Abklärungen hinsichtlich einer allfälligen Scheinselbstständigkeit zu treffen. Dies ist wie erwähnt nicht zutreffend. </p><p>Deshalb hat das Seco eine entsprechende Präzisierung der Weisung in Konsultation gegeben, die jedoch die bestehende materielle Rechtslage nicht ändert.</p>
- <p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu den Vorwürfen der Gewerkschaften und einiger Berufsverbände, dass das Seco mit seiner neuen Weisung der zunehmenden Scheinselbstständigkeit in der Schweiz geradezu Vorschub leistet und die Kantone aus der Aufsichtspflicht entlässt, gegen die Scheinselbstständigkeit aktiv und wirkungsvoll anzugehen?</p><p>- Warum lädt das Seco alle Beteiligten zu einer Vernehmlassung ein, um dann gegen besseres Wissen die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Lohndumping und Scheinselbstständigkeit einzuschränken und die Kantone von der Aufsichtspflicht zu entbinden?</p>
- Lohndumping effektiv bekämpfen
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