Stilllegung des Kernkraftwerkes Mühleberg. Unbekannte Detailplanung

ShortId
15.5100
Id
20155100
Updated
28.07.2023 06:11
Language
de
Title
Stilllegung des Kernkraftwerkes Mühleberg. Unbekannte Detailplanung
AdditionalIndexing
66
1
Texts
  • <p>Das Stilllegungsverfahren für Kernanlagen wird in dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Kernenergiegesetz ausführlich geregelt. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Plangenehmigungsverfahren, wie es auch bei anderen komplexen Infrastrukturprojekten - Nationalstrassen, Flughafenanlagen usw. - angewandt wird. Dieses Verfahren wurde bereits erfolgreich beim Stilllegungsverfahren der Versuchsverbrennungsanlage am Paul-Scherrer-Institut in Villigen durchgeführt.</p><p>Für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg muss die BKW AG dem Bundesamt für Energie ein Stilllegungsprojekt vorlegen. Die Kernenergiegesetzgebung und die entsprechende Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) verlangen, dass die Stilllegungsarbeiten im Stilllegungsprojekt detailliert beschrieben werden. Dieses Projekt wird vom Ensi im Rahmen des Stilllegungsverfahrens geprüft. Falls das Stilllegungsprojekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, gibt das UVEK die Stilllegungsarbeiten mittels Verfügung frei.</p>
  • <p>Das Stilllegungsdossier, das die BKW dem Ensi zur Bewilligung einreichen wollen, sei erst ein Konzept, kein Detailprojekt. Letzteres müsse parallel zum laufenden Bewilligungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Ensi 2016 bis 2019 erarbeitet werden.</p><p>- Begrüsst der Bundesrat die Erarbeitung und Bewilligung des Detailprojektes in einem "unbekannten Verfahren"?</p><p>- Sollten hier nicht erprobte Verfahren, wie man sie aus grossen Baubewilligungsverfahren und Konzessionsverfahren kennt, zur Anwendung kommen?</p>
  • Stilllegung des Kernkraftwerkes Mühleberg. Unbekannte Detailplanung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Stilllegungsverfahren für Kernanlagen wird in dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Kernenergiegesetz ausführlich geregelt. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Plangenehmigungsverfahren, wie es auch bei anderen komplexen Infrastrukturprojekten - Nationalstrassen, Flughafenanlagen usw. - angewandt wird. Dieses Verfahren wurde bereits erfolgreich beim Stilllegungsverfahren der Versuchsverbrennungsanlage am Paul-Scherrer-Institut in Villigen durchgeführt.</p><p>Für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg muss die BKW AG dem Bundesamt für Energie ein Stilllegungsprojekt vorlegen. Die Kernenergiegesetzgebung und die entsprechende Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) verlangen, dass die Stilllegungsarbeiten im Stilllegungsprojekt detailliert beschrieben werden. Dieses Projekt wird vom Ensi im Rahmen des Stilllegungsverfahrens geprüft. Falls das Stilllegungsprojekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, gibt das UVEK die Stilllegungsarbeiten mittels Verfügung frei.</p>
    • <p>Das Stilllegungsdossier, das die BKW dem Ensi zur Bewilligung einreichen wollen, sei erst ein Konzept, kein Detailprojekt. Letzteres müsse parallel zum laufenden Bewilligungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Ensi 2016 bis 2019 erarbeitet werden.</p><p>- Begrüsst der Bundesrat die Erarbeitung und Bewilligung des Detailprojektes in einem "unbekannten Verfahren"?</p><p>- Sollten hier nicht erprobte Verfahren, wie man sie aus grossen Baubewilligungsverfahren und Konzessionsverfahren kennt, zur Anwendung kommen?</p>
    • Stilllegung des Kernkraftwerkes Mühleberg. Unbekannte Detailplanung

Back to List