Untätige Anlaufstelle Raubkunst im Bundesamt für Kultur und Hodlers "Stockhornkette mit Thunersee"

ShortId
15.5110
Id
20155110
Updated
28.07.2023 06:06
Language
de
Title
Untätige Anlaufstelle Raubkunst im Bundesamt für Kultur und Hodlers "Stockhornkette mit Thunersee"
AdditionalIndexing
2831
1
Texts
  • <p>Die Anlaufstelle Raubkunst des Bundesamtes für Kultur beantwortet die Anfragen betreffend die Provenienzen von Kunstwerken, die dem Bund gehören, in direkter Zuständigkeit.</p><p>Für Anfragen, die in den Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater fallen, kann sie nur die unterschiedlichen Anfragesteller - z. B. Erben von Holocaust-Opfern, Museen, Medienschaffende - mit allgemeinen Informationen bedienen.</p><p>Beim erwähnten Hodler-Bild handelt es sich um ein Gemälde, das in einer Berner Galerie gehandelt worden ist und nun einer privaten Stiftung gehört. In diesem konkreten Fall wollte der erwähnte Redaktor wissen, wie das Gemälde in die Galerie gelangte. Die Anlaufstelle Raubkunst hat Informationsquellen empfohlen und für die Klärung seiner Frage an die zuständige private Stiftung weiterverwiesen. Die Anlaufstelle hat keine weiter gehenden Kompetenzen. Sie ist im vorliegenden Fall somit ihrem Auftrag nachgekommen.</p>
  • <p>Das IT-Magazin "Journal 21" berichtete am 29. Dezember 2014 über dieses berühmte Hodler-Bild. 1935 musste ein später im KZ umgekommener Breslauer Jude das Bild zwangsverkaufen. Es blieb fünfzig Jahre lang verschollen, tauchte 1985 in einer Berner Galerie wieder auf und wurde verkauft. Die vom Autor zwecks Klärung des zwischenzeitlichen Besitzes eingeschaltete BAK-Anlaufstelle blieb untätig.</p><p>Ist der Bund nicht mehr willens, seine ehemals vorbildlich guten Dienste in Sachen Raubkunst weiterhin zweckmässig einzusetzen?</p>
  • Untätige Anlaufstelle Raubkunst im Bundesamt für Kultur und Hodlers "Stockhornkette mit Thunersee"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anlaufstelle Raubkunst des Bundesamtes für Kultur beantwortet die Anfragen betreffend die Provenienzen von Kunstwerken, die dem Bund gehören, in direkter Zuständigkeit.</p><p>Für Anfragen, die in den Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater fallen, kann sie nur die unterschiedlichen Anfragesteller - z. B. Erben von Holocaust-Opfern, Museen, Medienschaffende - mit allgemeinen Informationen bedienen.</p><p>Beim erwähnten Hodler-Bild handelt es sich um ein Gemälde, das in einer Berner Galerie gehandelt worden ist und nun einer privaten Stiftung gehört. In diesem konkreten Fall wollte der erwähnte Redaktor wissen, wie das Gemälde in die Galerie gelangte. Die Anlaufstelle Raubkunst hat Informationsquellen empfohlen und für die Klärung seiner Frage an die zuständige private Stiftung weiterverwiesen. Die Anlaufstelle hat keine weiter gehenden Kompetenzen. Sie ist im vorliegenden Fall somit ihrem Auftrag nachgekommen.</p>
    • <p>Das IT-Magazin "Journal 21" berichtete am 29. Dezember 2014 über dieses berühmte Hodler-Bild. 1935 musste ein später im KZ umgekommener Breslauer Jude das Bild zwangsverkaufen. Es blieb fünfzig Jahre lang verschollen, tauchte 1985 in einer Berner Galerie wieder auf und wurde verkauft. Die vom Autor zwecks Klärung des zwischenzeitlichen Besitzes eingeschaltete BAK-Anlaufstelle blieb untätig.</p><p>Ist der Bund nicht mehr willens, seine ehemals vorbildlich guten Dienste in Sachen Raubkunst weiterhin zweckmässig einzusetzen?</p>
    • Untätige Anlaufstelle Raubkunst im Bundesamt für Kultur und Hodlers "Stockhornkette mit Thunersee"

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