Atomkraftwerke. Risiko der Trinkwasserverseuchung im Kontaminierungsfall

ShortId
15.5114
Id
20155114
Updated
28.07.2023 06:07
Language
de
Title
Atomkraftwerke. Risiko der Trinkwasserverseuchung im Kontaminierungsfall
AdditionalIndexing
52;66
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat mit der Verordnung vom 20. November 1991 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen die nötigen Vorschriften erlassen, für den Fall, dass die Wasserversorgung erheblich eingeschränkt oder verunmöglicht sein sollte.</p><p>Darin ist u. a. festgelegt, dass in Notlagen wie z. B. bei Naturereignissen, Störfällen, Sabotage oder kriegerischen Handlungen die normale Versorgung mit Trinkwasser ab öffentlichem Netz so lange wie möglich aufrechterhalten bleibt, auftretende Störungen rasch behoben werden und bei einem längeren Ausfall der Netzversorgung das zum Überleben von Mensch und Tier notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist. Die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen haben eine Notfallplanung sowie eine Dokumentation für Notlagen zu erarbeiten und sich entsprechend auszurüsten. Der Bund verfolgt die Umsetzung der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen.</p><p>Verantwortlich für die Anordnung und den Vollzug der Notfallschutzmassnahmen im Kontaminierungsfall sind die betroffenen Kantone, unterstützt durch die zuständigen Bundesstellen. </p>
  • <p>Wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat am 11. Februar 2015 publizierte, erreichen radioaktive Stoffe aus dem AKW Mühleberg die Wasserfassung im Bielersee nach sechs Tagen. Treten aus dem AKW Beznau radioaktive Stoffe in die Aare aus, dauert es nur einen Tag bis zur Trinkwasserentnahme der Stadt Basel. Die Fliesszeiten dauern beim AKW Gösgen rund 25 Prozent länger und beim AKW Leibstadt rund 25 Prozent kürzer.</p><p>Wie würde die Trinkwasserversorgung in den betroffenen Regionen in einem Kontaminierungsfall gewährleistet?</p>
  • Atomkraftwerke. Risiko der Trinkwasserverseuchung im Kontaminierungsfall
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat mit der Verordnung vom 20. November 1991 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen die nötigen Vorschriften erlassen, für den Fall, dass die Wasserversorgung erheblich eingeschränkt oder verunmöglicht sein sollte.</p><p>Darin ist u. a. festgelegt, dass in Notlagen wie z. B. bei Naturereignissen, Störfällen, Sabotage oder kriegerischen Handlungen die normale Versorgung mit Trinkwasser ab öffentlichem Netz so lange wie möglich aufrechterhalten bleibt, auftretende Störungen rasch behoben werden und bei einem längeren Ausfall der Netzversorgung das zum Überleben von Mensch und Tier notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist. Die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen haben eine Notfallplanung sowie eine Dokumentation für Notlagen zu erarbeiten und sich entsprechend auszurüsten. Der Bund verfolgt die Umsetzung der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen.</p><p>Verantwortlich für die Anordnung und den Vollzug der Notfallschutzmassnahmen im Kontaminierungsfall sind die betroffenen Kantone, unterstützt durch die zuständigen Bundesstellen. </p>
    • <p>Wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat am 11. Februar 2015 publizierte, erreichen radioaktive Stoffe aus dem AKW Mühleberg die Wasserfassung im Bielersee nach sechs Tagen. Treten aus dem AKW Beznau radioaktive Stoffe in die Aare aus, dauert es nur einen Tag bis zur Trinkwasserentnahme der Stadt Basel. Die Fliesszeiten dauern beim AKW Gösgen rund 25 Prozent länger und beim AKW Leibstadt rund 25 Prozent kürzer.</p><p>Wie würde die Trinkwasserversorgung in den betroffenen Regionen in einem Kontaminierungsfall gewährleistet?</p>
    • Atomkraftwerke. Risiko der Trinkwasserverseuchung im Kontaminierungsfall

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