Russland und Ukraine. Lieferstopp für problematische Güter
- ShortId
-
15.5115
- Id
-
20155115
- Updated
-
28.07.2023 06:08
- Language
-
de
- Title
-
Russland und Ukraine. Lieferstopp für problematische Güter
- AdditionalIndexing
-
08;09;15
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 2. April 2014 beschlossen, die Sanktionen der EU nicht zu übernehmen, aber alle Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung dieser Sanktionen zu treffen. Am 27. August 2014 beschloss der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Diese Verordnung sieht unter anderem Auflagen vor bei der Aus-, Ein- und Durchfuhr doppelt verwendbarer und besonderer militärischer Güter. Im September 2014 unterbreitete ein schweizerisches Unternehmen dem Seco ein Geschäft für die Ausfuhr von bedrucktem Gewebe für die Konfektionierung von Uniformen an ein privates und nichtsanktioniertes Textilunternehmen in Russland im Wert von 90,6 Millionen Franken. Der Vertrag zwischen der Schweizer Firma und dem russischen Kunden war bereits im Oktober 2013 abgeschlossen worden. Das Gewebe ist aufgrund des Tarndruckes und einer reduzierten Infrarotunterdrückung als besonderes militärisches Gut im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung einzustufen.</p><p>Die Verordnung vom 27. August 2014 sieht zwar vor, dass das Seco Bewilligungen für die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern verweigern kann, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endverwender bestimmt sind. Diese Beschränkungen sind aber explizit nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 27. August 2014 vertraglich vereinbart worden sind. Diese Übergangsbestimmung ist eine wichtige Massnahme zugunsten der Rechtssicherheit. Die Massnahmen der EU sehen ebenfalls eine Übergangsregelung vor. Daher kann nicht von einem Schlupfloch gesprochen werden. Mit einem Stoppen der Lieferung hätte die Schweiz gegen das Embargogesetz verstossen, da dieses keine Massnahmen erlaubt, die weiter gehen als diejenigen unserer wichtigsten Handelspartner, konkret der EU. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Verordnung anzupassen.</p>
- <p>Laut Medienberichten bewilligte der Bund Ende 2014 die Ausfuhr von Spezialgewebe nach Russland für 90,9 Millionen Franken. Es ist so beschichtet, dass es von Radar kaum entdeckbar ist und damit für schmutzige Operationen wie in der Ukraine geeignet sein könnte.</p><p>- Wird der Bundesrat diese Lieferungen sofort stoppen?</p><p>- Schliesst er die möglichen Schlupflöcher in der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine?</p>
- Russland und Ukraine. Lieferstopp für problematische Güter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 2. April 2014 beschlossen, die Sanktionen der EU nicht zu übernehmen, aber alle Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung dieser Sanktionen zu treffen. Am 27. August 2014 beschloss der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Diese Verordnung sieht unter anderem Auflagen vor bei der Aus-, Ein- und Durchfuhr doppelt verwendbarer und besonderer militärischer Güter. Im September 2014 unterbreitete ein schweizerisches Unternehmen dem Seco ein Geschäft für die Ausfuhr von bedrucktem Gewebe für die Konfektionierung von Uniformen an ein privates und nichtsanktioniertes Textilunternehmen in Russland im Wert von 90,6 Millionen Franken. Der Vertrag zwischen der Schweizer Firma und dem russischen Kunden war bereits im Oktober 2013 abgeschlossen worden. Das Gewebe ist aufgrund des Tarndruckes und einer reduzierten Infrarotunterdrückung als besonderes militärisches Gut im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung einzustufen.</p><p>Die Verordnung vom 27. August 2014 sieht zwar vor, dass das Seco Bewilligungen für die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern verweigern kann, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endverwender bestimmt sind. Diese Beschränkungen sind aber explizit nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 27. August 2014 vertraglich vereinbart worden sind. Diese Übergangsbestimmung ist eine wichtige Massnahme zugunsten der Rechtssicherheit. Die Massnahmen der EU sehen ebenfalls eine Übergangsregelung vor. Daher kann nicht von einem Schlupfloch gesprochen werden. Mit einem Stoppen der Lieferung hätte die Schweiz gegen das Embargogesetz verstossen, da dieses keine Massnahmen erlaubt, die weiter gehen als diejenigen unserer wichtigsten Handelspartner, konkret der EU. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Verordnung anzupassen.</p>
- <p>Laut Medienberichten bewilligte der Bund Ende 2014 die Ausfuhr von Spezialgewebe nach Russland für 90,9 Millionen Franken. Es ist so beschichtet, dass es von Radar kaum entdeckbar ist und damit für schmutzige Operationen wie in der Ukraine geeignet sein könnte.</p><p>- Wird der Bundesrat diese Lieferungen sofort stoppen?</p><p>- Schliesst er die möglichen Schlupflöcher in der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine?</p>
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