Auswirkungen einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf internationale Organisationen

ShortId
15.5131
Id
20155131
Updated
28.07.2023 06:15
Language
de
Title
Auswirkungen einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf internationale Organisationen
AdditionalIndexing
08;10;44
1
Texts
  • <p>Die Schweiz hat verschiedene Abkommen bezüglich Privilegien und Immunitäten insbesondere mit internationalen Organisationen abgeschlossen, wobei der Standort Genf als Zentrum der internationalen Zusammenarbeit besonders betroffen ist. Auf Grundlage dieser Abkommen können etwa internationale Organisationen einen Anspruch geltend machen, ihr Personal ohne Einschränkungen auszuwählen und einzustellen. Die Angestellten internationaler Organisationen erhalten zu diesem Zweck eine Legitimationskarte des EDA. Ihr Aufenthalt fällt in die Domäne der Aussenpolitik gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung und wird nicht durch das Ausländerrecht oder das Abkommen über die Freizügigkeit geregelt. Anwendbar ist das Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (GSG) vom 22. Juni 2007. Eine allfällige Kündigung des Abkommens über die Freizügigkeit hätte entsprechend keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Rekrutierungssituation der internationalen Organisationen, sofern Personal mit Anrecht auf eine Legitimationskarte des EDA betroffen ist. Für andere Akteure im internationalen Genf, deren Angestellte nicht zum Erhalt einer Legitimationskarte des EDA berechtigt sind, gäbe es hingegen einen bedeutenden Effekt. Dies betrifft namentlich die etwa 300 in Genf aktiven NGO, wie auch die Think-Tanks, akademischen Institute usw., die wichtig für das internationale Genf sind. Diese könnten bei einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens bei der Rekrutierung in Schwierigkeiten geraten - mit entsprechenden Konsequenzen auf ihr Tagesgeschäft und letztlich auf ihre Präsenz im internationalen Genf, wodurch dieses geschwächt würde. Auch andere Kategorien von Personen wären betroffen, wie das Personal internationaler Einrichtungen im Sinne des GSG ohne Anspruch auf eine Legitimationskarte des EDA - wie die Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlichen Ressourcen - und dasjenige von Dienstleistungsunternehmen, welche bei internationalen Organisationen oder ausländischen Vertretungen Leistungen erbringen. Hierzu gehört insbesondere das Cern, welches zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine Vielzahl solcher Auftragnehmer zurückgreift. Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens würde somit der im Juni 2013 vom Kanton und von der Stadt Genf gemeinsam mit dem Bund erarbeiteten Strategie zur nachhaltigen Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf zuwiderlaufen. Auch widerspräche sie den Zielen der Motion Sommaruga Carlo 12.4267 zur Stärkung des internationalen Genf und der Schweiz als Sitz der internationalen und multilateralen Diplomatie, welche im vergangenen Jahr von beiden Räten angenommen wurde.</p>
  • <p>Welche Auswirkungen hätte eine Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf das internationale Genf, insbesondere die Beschäftigungs- und Rekrutierungssituation in internationalen Organisationen?</p>
  • Auswirkungen einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf internationale Organisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat verschiedene Abkommen bezüglich Privilegien und Immunitäten insbesondere mit internationalen Organisationen abgeschlossen, wobei der Standort Genf als Zentrum der internationalen Zusammenarbeit besonders betroffen ist. Auf Grundlage dieser Abkommen können etwa internationale Organisationen einen Anspruch geltend machen, ihr Personal ohne Einschränkungen auszuwählen und einzustellen. Die Angestellten internationaler Organisationen erhalten zu diesem Zweck eine Legitimationskarte des EDA. Ihr Aufenthalt fällt in die Domäne der Aussenpolitik gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung und wird nicht durch das Ausländerrecht oder das Abkommen über die Freizügigkeit geregelt. Anwendbar ist das Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (GSG) vom 22. Juni 2007. Eine allfällige Kündigung des Abkommens über die Freizügigkeit hätte entsprechend keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Rekrutierungssituation der internationalen Organisationen, sofern Personal mit Anrecht auf eine Legitimationskarte des EDA betroffen ist. Für andere Akteure im internationalen Genf, deren Angestellte nicht zum Erhalt einer Legitimationskarte des EDA berechtigt sind, gäbe es hingegen einen bedeutenden Effekt. Dies betrifft namentlich die etwa 300 in Genf aktiven NGO, wie auch die Think-Tanks, akademischen Institute usw., die wichtig für das internationale Genf sind. Diese könnten bei einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens bei der Rekrutierung in Schwierigkeiten geraten - mit entsprechenden Konsequenzen auf ihr Tagesgeschäft und letztlich auf ihre Präsenz im internationalen Genf, wodurch dieses geschwächt würde. Auch andere Kategorien von Personen wären betroffen, wie das Personal internationaler Einrichtungen im Sinne des GSG ohne Anspruch auf eine Legitimationskarte des EDA - wie die Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlichen Ressourcen - und dasjenige von Dienstleistungsunternehmen, welche bei internationalen Organisationen oder ausländischen Vertretungen Leistungen erbringen. Hierzu gehört insbesondere das Cern, welches zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine Vielzahl solcher Auftragnehmer zurückgreift. Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens würde somit der im Juni 2013 vom Kanton und von der Stadt Genf gemeinsam mit dem Bund erarbeiteten Strategie zur nachhaltigen Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf zuwiderlaufen. Auch widerspräche sie den Zielen der Motion Sommaruga Carlo 12.4267 zur Stärkung des internationalen Genf und der Schweiz als Sitz der internationalen und multilateralen Diplomatie, welche im vergangenen Jahr von beiden Räten angenommen wurde.</p>
    • <p>Welche Auswirkungen hätte eine Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf das internationale Genf, insbesondere die Beschäftigungs- und Rekrutierungssituation in internationalen Organisationen?</p>
    • Auswirkungen einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf internationale Organisationen

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