Ökologische Bewertung von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Neue Bewertungsmethode des Bafu
- ShortId
-
15.5134
- Id
-
20155134
- Updated
-
28.07.2023 06:17
- Language
-
de
- Title
-
Ökologische Bewertung von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Neue Bewertungsmethode des Bafu
- AdditionalIndexing
-
52;66
- 1
-
- Texts
-
- <p>Lässt sich die Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe nicht vermeiden, so hat der Verursacher gemäss Artikel 18 Absatz 1ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes für die Wiederherstellung oder für angemessenen Ersatz zu sorgen. 2002 hat das Bafu eine Vollzugshilfe zu diesem Thema veröffentlicht. Sie beinhaltet Methoden zur Bewertung der Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen.</p><p>Parallel dazu sind von einzelnen Kantonen und von Planungsbüros verschiedene Methoden angewendet oder entwickelt worden. Dies führte in der Praxis zu unterschiedlichen Umsetzungen und im interkantonalen Vergleich zu Rechtsungleichheit. Auf Wunsch der kantonalen Fachstellen erarbeitet das Bafu deshalb in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine verbesserte Methodik zur Bewertung von Lebensräumen bzw. für Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen.</p><p>Diese verbesserte Methodik ändert jedoch nichts an den Anforderungen an Wiederherstellung und Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen in schutzwürdige Lebensräume. Diese Anforderungen richten sich nach der geltenden gesetzlichen Grundlage und der gestützt darauf entwickelten höchstrichterlichen Praxis. Wird eine Vollzugshilfe des Bundes berücksichtigt, kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesrecht rechtskonform vollzogen wird. Andere rechtskonforme Lösungen sind aber auch zulässig.</p><p>Das Bafu hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, welches der massgebliche Referenzzustand bei der Beurteilung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen ist im Falle einer Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken. Die bis anhin bewährte Praxis, welche auch der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Rösti 13.3883 zu entnehmen ist, wurde vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 überprüft.</p>
- <p>Das Bafu soll eine neue Methode für die Bewertung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erarbeiten. Diese soll verbindlich für die Kantone sein.</p><p>Nun scheint es, dass die neue Methode dazu führt, dass bei Grossprojekten zum Ausbau der Wasserkraft sehr hohe Ansprüche an die ökologische Kompensation gefordert werden.</p><p>- Kann der Bundesrat diese Arbeiten bestätigen?</p><p>- Wie lässt sich erklären, dass das Bafu Regelungen in Kraft setzen will, die den Zielen der Energiestrategie 2050 offensichtlich widersprechen?</p>
- Ökologische Bewertung von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Neue Bewertungsmethode des Bafu
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Lässt sich die Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe nicht vermeiden, so hat der Verursacher gemäss Artikel 18 Absatz 1ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes für die Wiederherstellung oder für angemessenen Ersatz zu sorgen. 2002 hat das Bafu eine Vollzugshilfe zu diesem Thema veröffentlicht. Sie beinhaltet Methoden zur Bewertung der Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen.</p><p>Parallel dazu sind von einzelnen Kantonen und von Planungsbüros verschiedene Methoden angewendet oder entwickelt worden. Dies führte in der Praxis zu unterschiedlichen Umsetzungen und im interkantonalen Vergleich zu Rechtsungleichheit. Auf Wunsch der kantonalen Fachstellen erarbeitet das Bafu deshalb in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine verbesserte Methodik zur Bewertung von Lebensräumen bzw. für Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen.</p><p>Diese verbesserte Methodik ändert jedoch nichts an den Anforderungen an Wiederherstellung und Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen in schutzwürdige Lebensräume. Diese Anforderungen richten sich nach der geltenden gesetzlichen Grundlage und der gestützt darauf entwickelten höchstrichterlichen Praxis. Wird eine Vollzugshilfe des Bundes berücksichtigt, kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesrecht rechtskonform vollzogen wird. Andere rechtskonforme Lösungen sind aber auch zulässig.</p><p>Das Bafu hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, welches der massgebliche Referenzzustand bei der Beurteilung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen ist im Falle einer Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken. Die bis anhin bewährte Praxis, welche auch der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Rösti 13.3883 zu entnehmen ist, wurde vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 überprüft.</p>
- <p>Das Bafu soll eine neue Methode für die Bewertung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erarbeiten. Diese soll verbindlich für die Kantone sein.</p><p>Nun scheint es, dass die neue Methode dazu führt, dass bei Grossprojekten zum Ausbau der Wasserkraft sehr hohe Ansprüche an die ökologische Kompensation gefordert werden.</p><p>- Kann der Bundesrat diese Arbeiten bestätigen?</p><p>- Wie lässt sich erklären, dass das Bafu Regelungen in Kraft setzen will, die den Zielen der Energiestrategie 2050 offensichtlich widersprechen?</p>
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