Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015. Panne bei der Auszählung von E-Voting-Stimmen von Auslandschweizern

ShortId
15.5151
Id
20155151
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015. Panne bei der Auszählung von E-Voting-Stimmen von Auslandschweizern
AdditionalIndexing
04;34
1
Texts
  • <p>Der Vorfall vom 8. März 2015 betraf das Konsortium Vote électronique, das eines der drei Systeme betreibt. Der Entschlüsselungsprozess der elektronischen Urne der Aargauer Auslandschweizergemeinde wurde durch das E-Voting-System angehalten. Grund dafür war ein fremder Datensatz ohne Ja/Nein/Leer-Stimme in der elektronischen Urne. Da dieser bei der Auszählung nicht als Stimme erkannt werden konnte, wurde die Auszählung richtigerweise automatisch gestoppt. Durch einen manuellen Eingriff des Systembetreibers, bei dem der fremde Datensatz entfernt wurde, konnte der Prozess abgeschlossen werden.</p><p>Die Wahrung des Stimmgeheimnisses stand zu keinem Zeitpunkt infrage, da die Stimmen anonym abgegeben und darüber hinaus verschlüsselt abgelegt werden. Es besteht auch kein Grund zur Annahme, dass aufgrund dieses Vorfalls abgegebene Stimmen falsch gezählt wurden. In diesem Sinne waren keine Stimmen von der Panne betroffen.</p><p>Vom Auftreten des Problems bis zu dessen vollständiger Behebung dauerte es etwa drei Stunden. Durch den Vorfall wurde die Entschlüsselung der elektronischen Urne in einigen Kantonen des Konsortiums verzögert. Dennoch lagen bis 13.30 Uhr die Resultate sämtlicher Kantone vor.</p><p>Derzeit laufen vertiefte Abklärungen betreffend die Ursache des Problems und die Möglichkeiten zur künftigen Vermeidung solcher Vorfälle. Bund und Kantone werden die Ergebnisse der Abklärungen evaluieren und die gegebenenfalls nötigen Massnahmen ergreifen.</p>
  • <p>Dieser Vorfall wirft eine Serie von Einzelfragen auf:</p><p>- Was war die Ursache der Panne?</p><p>- Wie viele Stimmzettel an wie vielen E-Urnen waren davon betroffen?</p><p>- War das Stimmgeheimnis jederzeit gewährleistet und auch nicht durch die technischen Eingriffe zur Lösung der Panne infrage gestellt?</p><p>- Wie lange dauerte die Panne?</p><p>- Zählten die betroffenen Stimmen noch?</p><p>- Hat die Panne Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des E-Votings ausserhalb wie innerhalb des Landes?</p>
  • Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015. Panne bei der Auszählung von E-Voting-Stimmen von Auslandschweizern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vorfall vom 8. März 2015 betraf das Konsortium Vote électronique, das eines der drei Systeme betreibt. Der Entschlüsselungsprozess der elektronischen Urne der Aargauer Auslandschweizergemeinde wurde durch das E-Voting-System angehalten. Grund dafür war ein fremder Datensatz ohne Ja/Nein/Leer-Stimme in der elektronischen Urne. Da dieser bei der Auszählung nicht als Stimme erkannt werden konnte, wurde die Auszählung richtigerweise automatisch gestoppt. Durch einen manuellen Eingriff des Systembetreibers, bei dem der fremde Datensatz entfernt wurde, konnte der Prozess abgeschlossen werden.</p><p>Die Wahrung des Stimmgeheimnisses stand zu keinem Zeitpunkt infrage, da die Stimmen anonym abgegeben und darüber hinaus verschlüsselt abgelegt werden. Es besteht auch kein Grund zur Annahme, dass aufgrund dieses Vorfalls abgegebene Stimmen falsch gezählt wurden. In diesem Sinne waren keine Stimmen von der Panne betroffen.</p><p>Vom Auftreten des Problems bis zu dessen vollständiger Behebung dauerte es etwa drei Stunden. Durch den Vorfall wurde die Entschlüsselung der elektronischen Urne in einigen Kantonen des Konsortiums verzögert. Dennoch lagen bis 13.30 Uhr die Resultate sämtlicher Kantone vor.</p><p>Derzeit laufen vertiefte Abklärungen betreffend die Ursache des Problems und die Möglichkeiten zur künftigen Vermeidung solcher Vorfälle. Bund und Kantone werden die Ergebnisse der Abklärungen evaluieren und die gegebenenfalls nötigen Massnahmen ergreifen.</p>
    • <p>Dieser Vorfall wirft eine Serie von Einzelfragen auf:</p><p>- Was war die Ursache der Panne?</p><p>- Wie viele Stimmzettel an wie vielen E-Urnen waren davon betroffen?</p><p>- War das Stimmgeheimnis jederzeit gewährleistet und auch nicht durch die technischen Eingriffe zur Lösung der Panne infrage gestellt?</p><p>- Wie lange dauerte die Panne?</p><p>- Zählten die betroffenen Stimmen noch?</p><p>- Hat die Panne Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des E-Votings ausserhalb wie innerhalb des Landes?</p>
    • Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015. Panne bei der Auszählung von E-Voting-Stimmen von Auslandschweizern

Back to List