Engelskinder. Nachfrage zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.4090
- ShortId
-
15.5156
- Id
-
20155156
- Updated
-
28.07.2023 06:11
- Language
-
de
- Title
-
Engelskinder. Nachfrage zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.4090
- AdditionalIndexing
-
1211;2841
- 1
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- Texts
-
- <p>Die technischen Möglichkeiten im elektronischen Personenstandsregister Infostar richten sich nach den rechtlichen Vorschriften der Zivilstandsverordnung. Diese bestimmt heute, dass nur lebend geborene Kinder sowie sogenannte Totgeburten im Register eingetragen werden. Als Totgeburten gelten Kinder, welche nicht lebend geboren werden und welche ein Gewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweisen. Die beiden Grenzwerte basieren auf Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Eine dritte Kategorie - im Deutschen oft als Engelskinder bezeichnet - sieht die Zivilstandsverordnung deshalb heute nicht vor. Dabei würde es sich um Kinder handeln, welche die Grenzwerte von 500 Gramm oder 22 Wochen nicht erreichen.</p><p>Der Bundesrat nimmt das Anliegen von Eltern von Engelskindern ernst. Mit der Annahme des Postulates 14.4183, "Verbesserung der Rechtslage für Totgeborene", hat er die Bereitschaft signalisiert, die Möglichkeiten zu prüfen, wie die Rechtslage von Engelskindern und ihren Eltern verbessert werden kann. Entsprechende Arbeiten sind am Laufen, und der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über deren Ergebnis orientieren.</p><p>Die Beurkundung von Engelskindern setzt eine Änderung der Zivilstandsverordnung voraus. Weil Infostar in der Registerharmonisierung die Rolle des Masterregisters einnimmt, müssten zahlreiche Schnittstellen zu anderen Registern und weitere Parameter angepasst werden. Die elektronische Beurkundung ist deshalb deutlich komplexer als die Beurkundung auf Papier. Eine detaillierte Auflistung der technischen Anpassungen würde den Rahmen der Fragestunde sprengen. Nach ersten Schätzungen müssten für die Softwareanpassungen rund 100 IT-Entwicklertage eingeplant werden. Das entspricht Kosten von mindestens 1,5 Millionen Franken. Diese müssten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Infostar-Projekte von den Kantonen getragen werden. Der Bundesrat wird gegebenenfalls die technischen Schwierigkeiten und Einzelheiten zu den damit verbundenen Kosten im Bericht in Erfüllung des angenommenen Postulates ausführlich darlegen.</p>
- <p>Nach diversen Nachfragen bei der Verwaltung: Der zuständige Fachbereich Infostar im Bundesamt für Justiz habe signalisiert, die Umsetzung sei technisch anspruchsvoll. Zudem wird auf das Postulat 14.4183 verwiesen.</p><p>Was genau ist technisch so anspruchsvoll, dass Eltern von heutigen Engelskindern nach wie vor ihr Kind nicht im Zivilstandsregister eintragen können?</p><p>Bei der damaligen Antwort wollte der Bundesrat ja prüfen, ob das Gestationsalter oder das Minimalgewicht herabgesetzt werden kann.</p>
- Engelskinder. Nachfrage zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.4090
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die technischen Möglichkeiten im elektronischen Personenstandsregister Infostar richten sich nach den rechtlichen Vorschriften der Zivilstandsverordnung. Diese bestimmt heute, dass nur lebend geborene Kinder sowie sogenannte Totgeburten im Register eingetragen werden. Als Totgeburten gelten Kinder, welche nicht lebend geboren werden und welche ein Gewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweisen. Die beiden Grenzwerte basieren auf Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Eine dritte Kategorie - im Deutschen oft als Engelskinder bezeichnet - sieht die Zivilstandsverordnung deshalb heute nicht vor. Dabei würde es sich um Kinder handeln, welche die Grenzwerte von 500 Gramm oder 22 Wochen nicht erreichen.</p><p>Der Bundesrat nimmt das Anliegen von Eltern von Engelskindern ernst. Mit der Annahme des Postulates 14.4183, "Verbesserung der Rechtslage für Totgeborene", hat er die Bereitschaft signalisiert, die Möglichkeiten zu prüfen, wie die Rechtslage von Engelskindern und ihren Eltern verbessert werden kann. Entsprechende Arbeiten sind am Laufen, und der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über deren Ergebnis orientieren.</p><p>Die Beurkundung von Engelskindern setzt eine Änderung der Zivilstandsverordnung voraus. Weil Infostar in der Registerharmonisierung die Rolle des Masterregisters einnimmt, müssten zahlreiche Schnittstellen zu anderen Registern und weitere Parameter angepasst werden. Die elektronische Beurkundung ist deshalb deutlich komplexer als die Beurkundung auf Papier. Eine detaillierte Auflistung der technischen Anpassungen würde den Rahmen der Fragestunde sprengen. Nach ersten Schätzungen müssten für die Softwareanpassungen rund 100 IT-Entwicklertage eingeplant werden. Das entspricht Kosten von mindestens 1,5 Millionen Franken. Diese müssten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Infostar-Projekte von den Kantonen getragen werden. Der Bundesrat wird gegebenenfalls die technischen Schwierigkeiten und Einzelheiten zu den damit verbundenen Kosten im Bericht in Erfüllung des angenommenen Postulates ausführlich darlegen.</p>
- <p>Nach diversen Nachfragen bei der Verwaltung: Der zuständige Fachbereich Infostar im Bundesamt für Justiz habe signalisiert, die Umsetzung sei technisch anspruchsvoll. Zudem wird auf das Postulat 14.4183 verwiesen.</p><p>Was genau ist technisch so anspruchsvoll, dass Eltern von heutigen Engelskindern nach wie vor ihr Kind nicht im Zivilstandsregister eintragen können?</p><p>Bei der damaligen Antwort wollte der Bundesrat ja prüfen, ob das Gestationsalter oder das Minimalgewicht herabgesetzt werden kann.</p>
- Engelskinder. Nachfrage zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.4090
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