Aufnahme von 3000 Syrern. Folgekosten

ShortId
15.5177
Id
20155177
Updated
28.07.2023 06:08
Language
de
Title
Aufnahme von 3000 Syrern. Folgekosten
AdditionalIndexing
2811;24
1
Texts
  • <p>Der Bund rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 42 Millionen Franken. Darin enthalten sind die einmaligen Aufwände für die Abgeltung der Einreisekosten, für die Ausrichtung der Integrations- und Verwaltungskostenpauschalen sowie für die wiederkehrende Ausrichtung der Globalpauschalen für die Sozialhilfekosten an die Kantone.</p><p>Der Bund vergütet den Kantonen - wie in anderen Fällen auch - die Globalpauschale für Flüchtlinge während fünf Jahren und für längstens sieben Jahre. Für Flüchtlinge einer Flüchtlingsgruppe (Resettlement), die bei ihrer Einreise bereits betagt, behindert oder krank sind und dauernde Unterstützung brauchen, übernimmt der Bund auch nach fünf Jahren die Sozialhilfekosten. Diese Kosten sind heute nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Kosten, welche den Kantonen und Gemeinden allenfalls auch nach Ablauf der fünf- bzw. siebenjährigen Kostenerstattungspflicht des Bundes entstehen.</p>
  • <p>Mit welchen Folgekosten rechnet der Bundesrat insgesamt für Bund, Kantone und Gemeinden in den nächsten zehn Jahren als Folge der Aufnahme von 3000 Syrern?</p>
  • Aufnahme von 3000 Syrern. Folgekosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 42 Millionen Franken. Darin enthalten sind die einmaligen Aufwände für die Abgeltung der Einreisekosten, für die Ausrichtung der Integrations- und Verwaltungskostenpauschalen sowie für die wiederkehrende Ausrichtung der Globalpauschalen für die Sozialhilfekosten an die Kantone.</p><p>Der Bund vergütet den Kantonen - wie in anderen Fällen auch - die Globalpauschale für Flüchtlinge während fünf Jahren und für längstens sieben Jahre. Für Flüchtlinge einer Flüchtlingsgruppe (Resettlement), die bei ihrer Einreise bereits betagt, behindert oder krank sind und dauernde Unterstützung brauchen, übernimmt der Bund auch nach fünf Jahren die Sozialhilfekosten. Diese Kosten sind heute nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Kosten, welche den Kantonen und Gemeinden allenfalls auch nach Ablauf der fünf- bzw. siebenjährigen Kostenerstattungspflicht des Bundes entstehen.</p>
    • <p>Mit welchen Folgekosten rechnet der Bundesrat insgesamt für Bund, Kantone und Gemeinden in den nächsten zehn Jahren als Folge der Aufnahme von 3000 Syrern?</p>
    • Aufnahme von 3000 Syrern. Folgekosten

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