Weighted Average Cost of Capital. Anpassung der Berechnungsmethode nach dem Fall des Euro-Mindestkurses

ShortId
15.5185
Id
20155185
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
Weighted Average Cost of Capital. Anpassung der Berechnungsmethode nach dem Fall des Euro-Mindestkurses
AdditionalIndexing
15;24;66
1
Texts
  • <p>Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen investiert ist, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine angemessene Verzinsung. Diese wird mittels eines durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatzes festgesetzt, des sogenannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Die Methodik zur Berechnung dieses Zinssatzes ist in der Stromversorgungsverordnung festgelegt. Aufgrund der gegebenen Methodik wird der Zinssatz für jedes Jahr neu berechnet. Der WACC für das Tarifjahr 2016 bleibt gleich hoch wie im Vorjahr, nämlich 4,7 Prozent. Es kommt also wegen des WACC nicht zu einer Strompreiserhöhung.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Anlass, die Methodik zu ändern. Die hauptsächlichen Gründe für die 2013 geänderte Methodik gelten weiterhin, nämlich eine nachhaltige Vergütung des eingesetzten Kapitals zu erreichen und die notwendigen Investitionen in das Verteil- und Übertragungsnetz zu stützen. Zudem wurde die Methodik so ausgestaltet, dass weniger Schwankungen zu erwarten sind und damit auch im Rahmen einer langfristigen Optik die Investitionssicherheit gesteigert werden kann.</p>
  • <p>Angesichts von Negativzinsen und einer Stromnetzverzinsung von 4,7 Prozent (Weighted Average Cost of Capital, WACC) stellt sich die Frage, ob die Berechnungsmethode für den WACC nicht angepasst werden muss, zumal die Zinsen aus heutiger Sicht längerfristig tief bleiben werden. Eine 4,7-prozentige Verzinsung entspricht einer Strompreiserhöhung von etwa 0,45 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>Sieht der Bundesrat da eine Möglichkeit?</p><p>Solche konkreten Schritte sind für unsere Wirtschaft aktuell wichtig, zumal diese Abgabe nicht gerechtfertigt ist.</p>
  • Weighted Average Cost of Capital. Anpassung der Berechnungsmethode nach dem Fall des Euro-Mindestkurses
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen investiert ist, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine angemessene Verzinsung. Diese wird mittels eines durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatzes festgesetzt, des sogenannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Die Methodik zur Berechnung dieses Zinssatzes ist in der Stromversorgungsverordnung festgelegt. Aufgrund der gegebenen Methodik wird der Zinssatz für jedes Jahr neu berechnet. Der WACC für das Tarifjahr 2016 bleibt gleich hoch wie im Vorjahr, nämlich 4,7 Prozent. Es kommt also wegen des WACC nicht zu einer Strompreiserhöhung.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Anlass, die Methodik zu ändern. Die hauptsächlichen Gründe für die 2013 geänderte Methodik gelten weiterhin, nämlich eine nachhaltige Vergütung des eingesetzten Kapitals zu erreichen und die notwendigen Investitionen in das Verteil- und Übertragungsnetz zu stützen. Zudem wurde die Methodik so ausgestaltet, dass weniger Schwankungen zu erwarten sind und damit auch im Rahmen einer langfristigen Optik die Investitionssicherheit gesteigert werden kann.</p>
    • <p>Angesichts von Negativzinsen und einer Stromnetzverzinsung von 4,7 Prozent (Weighted Average Cost of Capital, WACC) stellt sich die Frage, ob die Berechnungsmethode für den WACC nicht angepasst werden muss, zumal die Zinsen aus heutiger Sicht längerfristig tief bleiben werden. Eine 4,7-prozentige Verzinsung entspricht einer Strompreiserhöhung von etwa 0,45 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>Sieht der Bundesrat da eine Möglichkeit?</p><p>Solche konkreten Schritte sind für unsere Wirtschaft aktuell wichtig, zumal diese Abgabe nicht gerechtfertigt ist.</p>
    • Weighted Average Cost of Capital. Anpassung der Berechnungsmethode nach dem Fall des Euro-Mindestkurses

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