AKW Mühleberg. Unbefristete Betriebsbewilligung trotz Erleichterungen bei der Nachrüstung

ShortId
15.5187
Id
20155187
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
AKW Mühleberg. Unbefristete Betriebsbewilligung trotz Erleichterungen bei der Nachrüstung
AdditionalIndexing
66
1
Texts
  • <p>Die Betriebsbewilligung wird grundsätzlich unbefristet erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Befristung kommt für Situationen in Betracht, in denen bestimmte Fragen offenbleiben, die für den Betrieb nicht von elementarer Bedeutung sind, aber abgeklärt werden müssen.</p><p>Ende 2012 hatte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den unbefristeten Langzeitbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg unter Auflagen akzeptiert. Die BKW haben jedoch im November 2013 entschieden, das Kernkraftwerk Mühleberg bereits 2019 ausser Betrieb zu nehmen. Das Ensi hat den BKW deshalb erlaubt, zu vier Massnahmen, die für den unbefristeten Langzeitbetrieb gefordert wurden, Alternativen einzureichen, was die BKW auch getan haben. Da aus diesen vorgeschlagenen Massnahmen ein ausreichender Sicherheitsgewinn für die verbleibenden fünf Betriebsjahre resultierte, wurden sie vom Ensi akzeptiert. Die Aufsichtsbehörde hat für die Umsetzung der Nachrüstmassnahmen Fristen gesetzt und für den Kernmantel zudem neue Grenzwerte definiert.</p><p>Nach dem Gesagten bleiben keine Fragen offen, die eine Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerkes Mühleberg notwendig machen würden.</p>
  • <p>Auch wenn die BKW das AKW Mühleberg zweifellos 2019 abschalten wollen, ist es doch stossend, dass die Betriebsbewilligung trotzdem unbefristet weiterläuft. Dies, obwohl nicht mehr alle Sicherheitsmassnahmen für den Langzeitbetrieb umgesetzt werden müssen.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass solche vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat genehmigten Ausnahmeregelungen vor einer Stilllegung automatisch mit einer Beschränkung der Betriebsbewilligung bzw. einem rechtlich verbindlichen Abschaltdatum gekoppelt sein müssten?</p>
  • AKW Mühleberg. Unbefristete Betriebsbewilligung trotz Erleichterungen bei der Nachrüstung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Betriebsbewilligung wird grundsätzlich unbefristet erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Befristung kommt für Situationen in Betracht, in denen bestimmte Fragen offenbleiben, die für den Betrieb nicht von elementarer Bedeutung sind, aber abgeklärt werden müssen.</p><p>Ende 2012 hatte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den unbefristeten Langzeitbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg unter Auflagen akzeptiert. Die BKW haben jedoch im November 2013 entschieden, das Kernkraftwerk Mühleberg bereits 2019 ausser Betrieb zu nehmen. Das Ensi hat den BKW deshalb erlaubt, zu vier Massnahmen, die für den unbefristeten Langzeitbetrieb gefordert wurden, Alternativen einzureichen, was die BKW auch getan haben. Da aus diesen vorgeschlagenen Massnahmen ein ausreichender Sicherheitsgewinn für die verbleibenden fünf Betriebsjahre resultierte, wurden sie vom Ensi akzeptiert. Die Aufsichtsbehörde hat für die Umsetzung der Nachrüstmassnahmen Fristen gesetzt und für den Kernmantel zudem neue Grenzwerte definiert.</p><p>Nach dem Gesagten bleiben keine Fragen offen, die eine Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerkes Mühleberg notwendig machen würden.</p>
    • <p>Auch wenn die BKW das AKW Mühleberg zweifellos 2019 abschalten wollen, ist es doch stossend, dass die Betriebsbewilligung trotzdem unbefristet weiterläuft. Dies, obwohl nicht mehr alle Sicherheitsmassnahmen für den Langzeitbetrieb umgesetzt werden müssen.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass solche vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat genehmigten Ausnahmeregelungen vor einer Stilllegung automatisch mit einer Beschränkung der Betriebsbewilligung bzw. einem rechtlich verbindlichen Abschaltdatum gekoppelt sein müssten?</p>
    • AKW Mühleberg. Unbefristete Betriebsbewilligung trotz Erleichterungen bei der Nachrüstung

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