Lieferung von Kriegsmaterial an Russland. Vermittlerrolle und Glaubwürdigkeit der Schweiz

ShortId
15.5222
Id
20155222
Updated
28.07.2023 06:08
Language
de
Title
Lieferung von Kriegsmaterial an Russland. Vermittlerrolle und Glaubwürdigkeit der Schweiz
AdditionalIndexing
08;09;15
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 2. April 2014 beschlossen, die Sanktionen der EU nicht zu übernehmen, aber alle Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung dieser Sanktionen zu treffen. Am 27. August 2014 beschloss der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, welche u. a. Auflagen bei der Aus-, Ein- und Durchfuhr doppelt verwendbarer und besonderer militärischer Güter vorsieht. Beim bewilligten Gut handelt es sich um Gewebe, das aufgrund des Tarndruckes und einer reduzierten Infrarotunterdrückung als besonderes militärisches Gut im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung einzustufen ist. Es handelt sich nicht um Kriegsmaterial. Die Verordnung vom 27. August 2014 sieht vor, dass das Seco Bewilligungen für die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern verweigern kann, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endverwender bestimmt sind. Diese Beschränkungen sind aber explizit nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 27. August 2014 vertraglich vereinbart worden sind. Diese Übergangsbestimmung ist konform mit den Massnahmen der EU, welche ebenfalls eine Übergangsregelung umfasst. Das Embargogesetz erlaubt es der Schweiz nicht, Massnahmen zu erlassen, die weiter gehen als diejenigen unserer wichtigsten Handelspartner, konkret der EU.</p>
  • <p>Das Seco bewilligte im Herbst 2014 den Verkauf von militärisch sehr wichtigem Tarnmaterial an Russland - im Umfang von 90 Millionen Franken - nach Inkrafttreten der Sanktionen. Gleichzeitig vermittelte Bundespräsident Burkhalter als Vorsitzender der OSZE im Ukraine-Konflikt.</p><p>- Passt der Bundesrat nun die Sanktionsverordnung an, um solche Umgehungsgeschäfte zu verhindern? Wann?</p><p>- Welche weiteren Massnahmen trifft er, um solche Unterminierung der Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz zu verhindern?</p>
  • Lieferung von Kriegsmaterial an Russland. Vermittlerrolle und Glaubwürdigkeit der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 2. April 2014 beschlossen, die Sanktionen der EU nicht zu übernehmen, aber alle Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung dieser Sanktionen zu treffen. Am 27. August 2014 beschloss der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, welche u. a. Auflagen bei der Aus-, Ein- und Durchfuhr doppelt verwendbarer und besonderer militärischer Güter vorsieht. Beim bewilligten Gut handelt es sich um Gewebe, das aufgrund des Tarndruckes und einer reduzierten Infrarotunterdrückung als besonderes militärisches Gut im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung einzustufen ist. Es handelt sich nicht um Kriegsmaterial. Die Verordnung vom 27. August 2014 sieht vor, dass das Seco Bewilligungen für die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern verweigern kann, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endverwender bestimmt sind. Diese Beschränkungen sind aber explizit nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 27. August 2014 vertraglich vereinbart worden sind. Diese Übergangsbestimmung ist konform mit den Massnahmen der EU, welche ebenfalls eine Übergangsregelung umfasst. Das Embargogesetz erlaubt es der Schweiz nicht, Massnahmen zu erlassen, die weiter gehen als diejenigen unserer wichtigsten Handelspartner, konkret der EU.</p>
    • <p>Das Seco bewilligte im Herbst 2014 den Verkauf von militärisch sehr wichtigem Tarnmaterial an Russland - im Umfang von 90 Millionen Franken - nach Inkrafttreten der Sanktionen. Gleichzeitig vermittelte Bundespräsident Burkhalter als Vorsitzender der OSZE im Ukraine-Konflikt.</p><p>- Passt der Bundesrat nun die Sanktionsverordnung an, um solche Umgehungsgeschäfte zu verhindern? Wann?</p><p>- Welche weiteren Massnahmen trifft er, um solche Unterminierung der Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz zu verhindern?</p>
    • Lieferung von Kriegsmaterial an Russland. Vermittlerrolle und Glaubwürdigkeit der Schweiz

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