Die Kosten für neuproduzierten Atommüll sind ökonomisch zu hinterfragen

ShortId
15.5276
Id
20155276
Updated
28.07.2023 05:45
Language
de
Title
Die Kosten für neuproduzierten Atommüll sind ökonomisch zu hinterfragen
AdditionalIndexing
66;52;24
1
Texts
  • <p>Die Kosten der Stilllegung und Entsorgung sind Bestandteil der Gestehungskosten der Kernkraftwerke. Die Berechnung der Gestehungskosten hängt von verschiedenen betriebswirtschaftlichen Annahmen der Kernkraftwerkbetreiber ab, in die der Bundesrat keinen Einblick hat. Eine Aussage zu den Kalkulationen der Betreiber ist daher nicht möglich.</p><p>Bei Endverbrauchern im Strommarkt, die ihren Anbieter nicht frei wählen dürfen, prüft die Eidgenössische Elektrizitätskommission die Tarife. Diese können auch über dem Marktpreis liegen. Dabei dürfen jedoch nur Kosten überwälzt werden, die sich aus einer effizienten Produktion ergeben.</p><p>Die im Kernenergiegesetz geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die Betreiber ihre Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung vollumfänglich selber tragen müssen. Zudem besteht eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht der anderen Kernkraftwerkbetreiber. Ist diese Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt.</p>
  • <p>Die Stromschwemme in Europa führt auch in der Schweiz zu dauerhaft sehr tiefen Strompreisen.</p><p>Dementsprechend schwierig ist die Lage der Schweizer AKW-Betreiber. Die Kosten für den neu entstehenden Atommüll sind deshalb nur schwerlich gedeckt.</p><p>- Decken die Einnahmen der verkauften Kilowattstunden AKW-Strom die Endlager- und Entsorgungskosten eins zu eins gemäss Verursacherprinzip, oder muss der aktuell produzierte AKW-Strom quersubventioniert werden?</p><p>- Steigt das finanzielle Risiko für den Bund mit jeder produzierten Kilowattstunde dadurch?</p>
  • Die Kosten für neuproduzierten Atommüll sind ökonomisch zu hinterfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kosten der Stilllegung und Entsorgung sind Bestandteil der Gestehungskosten der Kernkraftwerke. Die Berechnung der Gestehungskosten hängt von verschiedenen betriebswirtschaftlichen Annahmen der Kernkraftwerkbetreiber ab, in die der Bundesrat keinen Einblick hat. Eine Aussage zu den Kalkulationen der Betreiber ist daher nicht möglich.</p><p>Bei Endverbrauchern im Strommarkt, die ihren Anbieter nicht frei wählen dürfen, prüft die Eidgenössische Elektrizitätskommission die Tarife. Diese können auch über dem Marktpreis liegen. Dabei dürfen jedoch nur Kosten überwälzt werden, die sich aus einer effizienten Produktion ergeben.</p><p>Die im Kernenergiegesetz geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die Betreiber ihre Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung vollumfänglich selber tragen müssen. Zudem besteht eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht der anderen Kernkraftwerkbetreiber. Ist diese Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt.</p>
    • <p>Die Stromschwemme in Europa führt auch in der Schweiz zu dauerhaft sehr tiefen Strompreisen.</p><p>Dementsprechend schwierig ist die Lage der Schweizer AKW-Betreiber. Die Kosten für den neu entstehenden Atommüll sind deshalb nur schwerlich gedeckt.</p><p>- Decken die Einnahmen der verkauften Kilowattstunden AKW-Strom die Endlager- und Entsorgungskosten eins zu eins gemäss Verursacherprinzip, oder muss der aktuell produzierte AKW-Strom quersubventioniert werden?</p><p>- Steigt das finanzielle Risiko für den Bund mit jeder produzierten Kilowattstunde dadurch?</p>
    • Die Kosten für neuproduzierten Atommüll sind ökonomisch zu hinterfragen

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