Schützt die Schweiz das internationale Genf genügend vor Spionage?

ShortId
15.5280
Id
20155280
Updated
28.07.2023 05:48
Language
de
Title
Schützt die Schweiz das internationale Genf genügend vor Spionage?
AdditionalIndexing
08;09;1236
1
Texts
  • <p>Die Schweiz hat in der internationalen Gemeinschaft besondere Schutzverantwortung, die sie im Rahmen der geltenden Kompetenzen, Möglichkeiten und vorhandenen Ressourcen auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden wahrnimmt. Für die Informationsbeschaffung gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit stehen nur begrenzte rechtliche und personelle Mittel zur Verfügung. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der präventive Schutz wesentlich verstärkt werden. Dies hätte schliesslich auch Auswirkungen auf die Beschaffungsmittel und den Ressourceneinsatz in der Spionageabwehr.</p><p>Die Immunität diplomatischer und konsularischer Vertretungen bezieht sich gemäss Wiener Übereinkommen auf das Personal, die Liegenschaften, die Dokumente und die Post- oder Kuriersendungen. Ob zukünftig bei Kabelaufklärungsaufträgen nach dem neuen Nachrichtendienstgesetz Vorkehrungen zum Schutz der diplomatischen Immunitäten zu treffen wären, wird im Einzelfall von der Genehmigungsbehörde zu beurteilen sein.</p>
  • <p>Belgien, die Niederlande und Österreich fordern eine Aufklärung der Bundesnachrichtendienst-Abhöraktion Eikonal. Auch die Schweiz ist betroffen. Namentlich das internationale Genf dürfte Ziel verschiedenster Spionage-Aktivitäten sein.</p><p>- Welche Verpflichtungen hat die Schweiz zur Abwehr von Spionage auf ihrem Territorium?</p><p>- Ist sie bereit, internationale Organisationen und ausländische Botschaften besser zu schützen?</p><p>- Verletzen VDS oder die geplante Kabelaufklärung nicht selbst auch die Immunität konsularischer Vertretungen?</p>
  • Schützt die Schweiz das internationale Genf genügend vor Spionage?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat in der internationalen Gemeinschaft besondere Schutzverantwortung, die sie im Rahmen der geltenden Kompetenzen, Möglichkeiten und vorhandenen Ressourcen auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden wahrnimmt. Für die Informationsbeschaffung gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit stehen nur begrenzte rechtliche und personelle Mittel zur Verfügung. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der präventive Schutz wesentlich verstärkt werden. Dies hätte schliesslich auch Auswirkungen auf die Beschaffungsmittel und den Ressourceneinsatz in der Spionageabwehr.</p><p>Die Immunität diplomatischer und konsularischer Vertretungen bezieht sich gemäss Wiener Übereinkommen auf das Personal, die Liegenschaften, die Dokumente und die Post- oder Kuriersendungen. Ob zukünftig bei Kabelaufklärungsaufträgen nach dem neuen Nachrichtendienstgesetz Vorkehrungen zum Schutz der diplomatischen Immunitäten zu treffen wären, wird im Einzelfall von der Genehmigungsbehörde zu beurteilen sein.</p>
    • <p>Belgien, die Niederlande und Österreich fordern eine Aufklärung der Bundesnachrichtendienst-Abhöraktion Eikonal. Auch die Schweiz ist betroffen. Namentlich das internationale Genf dürfte Ziel verschiedenster Spionage-Aktivitäten sein.</p><p>- Welche Verpflichtungen hat die Schweiz zur Abwehr von Spionage auf ihrem Territorium?</p><p>- Ist sie bereit, internationale Organisationen und ausländische Botschaften besser zu schützen?</p><p>- Verletzen VDS oder die geplante Kabelaufklärung nicht selbst auch die Immunität konsularischer Vertretungen?</p>
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