Patientenverfügungen. Ab wann kann der Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eingetragen werden?

ShortId
15.5284
Id
20155284
Updated
28.07.2023 05:57
Language
de
Title
Patientenverfügungen. Ab wann kann der Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eingetragen werden?
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>Bereits heute kann jede versicherte Person auf der Versichertenkarte auf eine bestehende Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort hinweisen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen existieren.</p><p>Aktuell verfügen indes nur wenige Leistungserbringer über die notwendigen technischen Voraussetzungen, welche sicherstellen, dass nur die medizinischen Fachpersonen Zugriff auf die medizinischen Daten haben. Zudem gibt es für die Leistungserbringer weder Anreize noch Verpflichtungen, medizinische Daten wie etwa den Hinterlegungsort einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte aufzunehmen. Dennoch nimmt die Zahl der Leistungserbringer, welche medizinische Daten auf der Versichertenkarte abspeichern, nach unseren Informationen stetig zu.</p><p>Hingegen werden derzeit die gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers als Teil der Strategie Gesundheit 2020 im Parlament beraten. Das elektronische Patientendossier wird in Zukunft allen an einer Behandlung Beteiligten einen von Ort und Zeit unabhängigen Zugang zu medizinischen Informationen erlauben und den Patientinnen und Patienten die Erfassung eigener Daten - wie beispielsweise einer Patientenverfügung - ermöglichen.</p>
  • <p>Artikel 371 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches lautet: "Wer eine Patientenverfügung errichtet hat, kann diese Tatsache und den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Der Bundesrat erlässt die nötigen Bestimmungen, namentlich über den Zugang zu den Daten." Tatsächlich ist der Eintrag nicht möglich.</p><p>- Wie erklärt das der Bundesrat?</p><p>- Welche Fortschritte sind seit der Antwort auf die Frage 12.5495 in der Fragestunde vom 12. Dezember 2012 zu verzeichnen?</p><p>- Was kehrt er vor, um die gesetzliche Aufgabe zu erfüllen?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan aus?</p>
  • Patientenverfügungen. Ab wann kann der Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eingetragen werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits heute kann jede versicherte Person auf der Versichertenkarte auf eine bestehende Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort hinweisen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen existieren.</p><p>Aktuell verfügen indes nur wenige Leistungserbringer über die notwendigen technischen Voraussetzungen, welche sicherstellen, dass nur die medizinischen Fachpersonen Zugriff auf die medizinischen Daten haben. Zudem gibt es für die Leistungserbringer weder Anreize noch Verpflichtungen, medizinische Daten wie etwa den Hinterlegungsort einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte aufzunehmen. Dennoch nimmt die Zahl der Leistungserbringer, welche medizinische Daten auf der Versichertenkarte abspeichern, nach unseren Informationen stetig zu.</p><p>Hingegen werden derzeit die gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers als Teil der Strategie Gesundheit 2020 im Parlament beraten. Das elektronische Patientendossier wird in Zukunft allen an einer Behandlung Beteiligten einen von Ort und Zeit unabhängigen Zugang zu medizinischen Informationen erlauben und den Patientinnen und Patienten die Erfassung eigener Daten - wie beispielsweise einer Patientenverfügung - ermöglichen.</p>
    • <p>Artikel 371 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches lautet: "Wer eine Patientenverfügung errichtet hat, kann diese Tatsache und den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Der Bundesrat erlässt die nötigen Bestimmungen, namentlich über den Zugang zu den Daten." Tatsächlich ist der Eintrag nicht möglich.</p><p>- Wie erklärt das der Bundesrat?</p><p>- Welche Fortschritte sind seit der Antwort auf die Frage 12.5495 in der Fragestunde vom 12. Dezember 2012 zu verzeichnen?</p><p>- Was kehrt er vor, um die gesetzliche Aufgabe zu erfüllen?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan aus?</p>
    • Patientenverfügungen. Ab wann kann der Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eingetragen werden?

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