Verkaufte Patienten
- ShortId
-
15.5296
- Id
-
20155296
- Updated
-
28.07.2023 05:49
- Language
-
de
- Title
-
Verkaufte Patienten
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- Texts
-
- <p>Wie in der vor einer Woche verabschiedeten Stellungnahme zu vier Vorstössen festgehalten, erachtet der Bundesrat die Unterbindung von sogenannten Kick-back-Zahlungen als notwendige Massnahme zur Erreichung einer qualitativ hochstehenden und zweckmässigen Gesundheitsversorgung zu möglichst günstigen Kosten.</p><p>Gegen die "Kick-back-Zahlungen" kann auf zwei verschiedenen Ebenen vorgegangen werden. Einerseits besteht bei Verdacht auf solche Praktiken die Möglichkeit der Krankenversicherer, im Rahmen der Prüfung der Rechnung des Leistungserbringers im Einzelfall das Schiedsgericht anzurufen. Andererseits obliegt den Kantonen als zuständigen Aufsichtsbehörden die Pflicht, solche Praktiken zu unterbinden und entsprechende Massnahmen zu treffen respektive Sanktionen zu veranlassen.</p><p>Der Bundesrat wird mit den betroffenen Akteuren das Thema weiterverfolgen und darauf hinwirken, dass gegen sogenannte Kick-back-Zahlungen schweizweit vorgegangen werden wird. </p>
- <p>In seiner Antwort auf das Postulat 15.3061 betont der Bundesrat, es wäre bedenklich und ethisch fragwürdig, wenn die freie Arzt- und Spitalwahl durch Kick-back-Praktiken unterlaufen würde, ja, dass durch solche Praktiken die Gefahr unnötiger Leistungen und Risiken bestünde.</p><p>Zieht es der Bundesrat vor, rechtliche Schritte von Patientinnen und Patienten abzuwarten, statt selber aktiv zu werden, das Problem mit den Kantonen, Versicherern und Leistungserbringern zu prüfen und einen Aufsichtsnachweis sicherzustellen?</p>
- Verkaufte Patienten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie in der vor einer Woche verabschiedeten Stellungnahme zu vier Vorstössen festgehalten, erachtet der Bundesrat die Unterbindung von sogenannten Kick-back-Zahlungen als notwendige Massnahme zur Erreichung einer qualitativ hochstehenden und zweckmässigen Gesundheitsversorgung zu möglichst günstigen Kosten.</p><p>Gegen die "Kick-back-Zahlungen" kann auf zwei verschiedenen Ebenen vorgegangen werden. Einerseits besteht bei Verdacht auf solche Praktiken die Möglichkeit der Krankenversicherer, im Rahmen der Prüfung der Rechnung des Leistungserbringers im Einzelfall das Schiedsgericht anzurufen. Andererseits obliegt den Kantonen als zuständigen Aufsichtsbehörden die Pflicht, solche Praktiken zu unterbinden und entsprechende Massnahmen zu treffen respektive Sanktionen zu veranlassen.</p><p>Der Bundesrat wird mit den betroffenen Akteuren das Thema weiterverfolgen und darauf hinwirken, dass gegen sogenannte Kick-back-Zahlungen schweizweit vorgegangen werden wird. </p>
- <p>In seiner Antwort auf das Postulat 15.3061 betont der Bundesrat, es wäre bedenklich und ethisch fragwürdig, wenn die freie Arzt- und Spitalwahl durch Kick-back-Praktiken unterlaufen würde, ja, dass durch solche Praktiken die Gefahr unnötiger Leistungen und Risiken bestünde.</p><p>Zieht es der Bundesrat vor, rechtliche Schritte von Patientinnen und Patienten abzuwarten, statt selber aktiv zu werden, das Problem mit den Kantonen, Versicherern und Leistungserbringern zu prüfen und einen Aufsichtsnachweis sicherzustellen?</p>
- Verkaufte Patienten
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