Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Absurde Beispiele des Bundesrates

ShortId
15.5300
Id
20155300
Updated
28.07.2023 05:51
Language
de
Title
Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Absurde Beispiele des Bundesrates
AdditionalIndexing
1216;28
1
Texts
  • <p>Ich werde diese Fragen gemeinsam beantworten. Es geht um die Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Der Bundesrat hat in seinem Vorentwurf als Variante 1 eine Ausnahmebestimmung vorgeschlagen, die es den Gerichten erlauben soll, in leichten Fällen auf die Anordnung eines zwingend lebenslänglichen Tätigkeitsverbots zu verzichten.</p><p>Es ist dem Bundesrat nicht darum gegangen, im erläuternden Bericht statistikrelevante Beispiele zu präsentieren, sondern vielmehr darum, aufzuzeigen, welche Konsequenzen eine streng wortgetreue Umsetzung der Pädophilen-Initiative dereinst in der Praxis haben könnte. Als Grundlage für die Beispiele dienten Fälle teils aus der Gerichtsberichterstattung, teils aus einer Publikation des Verbandes Curaviva (Verband Heime und Institutionen Schweiz).</p><p>Eine detaillierte Statistik zur Anzahl Verurteilungen wegen ganz bestimmter Sachverhalte, wie dies in den Fragen verlangt wird, führt das Bundesamt für Statistik nicht. Der Bundesrat kann deshalb nicht sagen, wie viele Urteile wegen genau dieser Sachverhalte in den letzten fünf Jahren ergangen sind.</p><p>Was konkrete Urteile betrifft, kann der Bundesrat beispielhaft auf einen Fall aus dem Jahr 2013 verweisen. Gegen sieben Kioskverkäuferinnen waren von der Staatsanwaltschaft St. Gallen Strafbefehle erlassen worden. Ihnen war vorgeworfen worden, sie hätten eindeutig pornografische Bilder nicht abgeschottet und sich deshalb wegen mehrfacher Pornografie schuldig gemacht, dies, weil die Hefte nicht nur erwachsenen Personen, sondern auch Jugendlichen angeboten worden seien. Das Kreisgericht, an welches sich die Verkäuferinnen gewandt hatten, sprach sie schliesslich in Anwendung von Artikel 21 des Strafgesetzbuches, "Irrtum über die Rechtswidrigkeit", frei.</p>
  • <p>Der Bundesrat will Ausnahmen für das vom Volk beschlossene Tätigkeitsverbot für verurteilte Pädokriminelle. Unter anderem führt er als Beispiel die Kioskverkäuferin an, die ein Berufsverbot erhält, weil sie Jugendlichen ein Pornoheft verkauft.</p><p>- Wie viele Urteile gab es in den letzten fünf Jahren wegen genau dieses Sachverhalts?</p><p>- Kann der Bundesrat konkrete Urteile nennen?</p>
  • Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Absurde Beispiele des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich werde diese Fragen gemeinsam beantworten. Es geht um die Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Der Bundesrat hat in seinem Vorentwurf als Variante 1 eine Ausnahmebestimmung vorgeschlagen, die es den Gerichten erlauben soll, in leichten Fällen auf die Anordnung eines zwingend lebenslänglichen Tätigkeitsverbots zu verzichten.</p><p>Es ist dem Bundesrat nicht darum gegangen, im erläuternden Bericht statistikrelevante Beispiele zu präsentieren, sondern vielmehr darum, aufzuzeigen, welche Konsequenzen eine streng wortgetreue Umsetzung der Pädophilen-Initiative dereinst in der Praxis haben könnte. Als Grundlage für die Beispiele dienten Fälle teils aus der Gerichtsberichterstattung, teils aus einer Publikation des Verbandes Curaviva (Verband Heime und Institutionen Schweiz).</p><p>Eine detaillierte Statistik zur Anzahl Verurteilungen wegen ganz bestimmter Sachverhalte, wie dies in den Fragen verlangt wird, führt das Bundesamt für Statistik nicht. Der Bundesrat kann deshalb nicht sagen, wie viele Urteile wegen genau dieser Sachverhalte in den letzten fünf Jahren ergangen sind.</p><p>Was konkrete Urteile betrifft, kann der Bundesrat beispielhaft auf einen Fall aus dem Jahr 2013 verweisen. Gegen sieben Kioskverkäuferinnen waren von der Staatsanwaltschaft St. Gallen Strafbefehle erlassen worden. Ihnen war vorgeworfen worden, sie hätten eindeutig pornografische Bilder nicht abgeschottet und sich deshalb wegen mehrfacher Pornografie schuldig gemacht, dies, weil die Hefte nicht nur erwachsenen Personen, sondern auch Jugendlichen angeboten worden seien. Das Kreisgericht, an welches sich die Verkäuferinnen gewandt hatten, sprach sie schliesslich in Anwendung von Artikel 21 des Strafgesetzbuches, "Irrtum über die Rechtswidrigkeit", frei.</p>
    • <p>Der Bundesrat will Ausnahmen für das vom Volk beschlossene Tätigkeitsverbot für verurteilte Pädokriminelle. Unter anderem führt er als Beispiel die Kioskverkäuferin an, die ein Berufsverbot erhält, weil sie Jugendlichen ein Pornoheft verkauft.</p><p>- Wie viele Urteile gab es in den letzten fünf Jahren wegen genau dieses Sachverhalts?</p><p>- Kann der Bundesrat konkrete Urteile nennen?</p>
    • Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Absurde Beispiele des Bundesrates

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