Datenspeicherung beim Bundesamt für Polizei

ShortId
15.5302
Id
20155302
Updated
28.07.2023 05:52
Language
de
Title
Datenspeicherung beim Bundesamt für Polizei
AdditionalIndexing
09;1236;04
1
Texts
  • <p>Die Interpol-Daten können länger als fünf Jahre gespeichert werden. Die Speicherdauer richtet sich nach den polizeilichen Bedürfnissen innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen.</p><p>Die auf dem Interpol-Kanal ausgetauschten polizeilichen Informationen werden vom Bundesamt für Polizei grundsätzlich im informatisierten Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem, dem Ipas, gespeichert. Die Interpol-Daten im Ipas werden gemäss Artikel 9 Absatz 5 der Ipas-Verordnung spätestens nach zehn Jahren gelöscht.</p><p>Anders wird hingegen bei Personen- und Sachfahndungen verfahren, welche der Schweiz von anderen Ländern via Interpol übermittelt werden. Sofern die nationalen Vorschriften für eine Ausschreibung zur Fahndung erfüllt sind, werden diese Daten im automatisierten Polizeifahndungssystem Ripol gespeichert. Fahndungsdaten im Ripol werden gelöscht, sobald eine Fahndung gegenstandslos geworden ist oder aber bei Eintreten der gesetzlichen Verfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung. Dies ist in der Ripol-Verordnung in Artikel 20 geregelt.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates besteht heute kein Bedarf, die Speicherfristen zu verlängern.</p>
  • <p>Zwischen Interpol und dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) findet regelmässig ein Informationsaustausch statt. Diese Daten dienen der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität.</p><p>- Ist es richtig, dass diese von Interpol gelieferten Daten beim Fedpol nur fünf Jahre gespeichert werden und anschliessend nicht mehr zur Verfügung stehen?</p><p>- Wenn ja, warum werden diese Daten nicht länger gespeichert?</p><p>- Wäre dies für die Kriminalitätsbekämpfung nicht anzustreben?</p>
  • Datenspeicherung beim Bundesamt für Polizei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Interpol-Daten können länger als fünf Jahre gespeichert werden. Die Speicherdauer richtet sich nach den polizeilichen Bedürfnissen innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen.</p><p>Die auf dem Interpol-Kanal ausgetauschten polizeilichen Informationen werden vom Bundesamt für Polizei grundsätzlich im informatisierten Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem, dem Ipas, gespeichert. Die Interpol-Daten im Ipas werden gemäss Artikel 9 Absatz 5 der Ipas-Verordnung spätestens nach zehn Jahren gelöscht.</p><p>Anders wird hingegen bei Personen- und Sachfahndungen verfahren, welche der Schweiz von anderen Ländern via Interpol übermittelt werden. Sofern die nationalen Vorschriften für eine Ausschreibung zur Fahndung erfüllt sind, werden diese Daten im automatisierten Polizeifahndungssystem Ripol gespeichert. Fahndungsdaten im Ripol werden gelöscht, sobald eine Fahndung gegenstandslos geworden ist oder aber bei Eintreten der gesetzlichen Verfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung. Dies ist in der Ripol-Verordnung in Artikel 20 geregelt.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates besteht heute kein Bedarf, die Speicherfristen zu verlängern.</p>
    • <p>Zwischen Interpol und dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) findet regelmässig ein Informationsaustausch statt. Diese Daten dienen der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität.</p><p>- Ist es richtig, dass diese von Interpol gelieferten Daten beim Fedpol nur fünf Jahre gespeichert werden und anschliessend nicht mehr zur Verfügung stehen?</p><p>- Wenn ja, warum werden diese Daten nicht länger gespeichert?</p><p>- Wäre dies für die Kriminalitätsbekämpfung nicht anzustreben?</p>
    • Datenspeicherung beim Bundesamt für Polizei

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