Mehr Vergaben an inländische Anbieter?

ShortId
15.5313
Id
20155313
Updated
14.11.2025 06:38
Language
de
Title
Mehr Vergaben an inländische Anbieter?
AdditionalIndexing
24;2846
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 zur Motion 13.3246 Stellung genommen und sie zur Ablehnung beantragt. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt und hat die Motion am 10. März 2015 abgelehnt. Damit hat er abgelehnt, die gesetzlichen Grundlagen im öffentlichen Beschaffungswesen so anzupassen, dass die allgemeinen Bestimmungen nicht gelten würden für Aufträge für Neubauten und Renovationen von kulturell und politisch besonders sensiblen Bauten und Objekten der Schweiz. Damit hat er auch abgelehnt, dass diese Aufträge möglichst immer an inländische Unternehmen vergeben werden könnten.</p><p>Der Bundesrat hat aber bereits in seiner Stellungnahme zur erwähnten Motion die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes mit der Prüfung beauftragt, wie die Vergabe von Aufträgen im Sinne der Motion 13.3246 unterstützt werden könnte, ohne die bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu verletzen und ohne die möglichen Beteiligungen der schweizerischen Anbieter bei ausländischen Ausschreibungen zu gefährden.</p><p>Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass generell nur sehr wenige Vergaben an ausländische Anbieter getätigt werden. Hinsichtlich der Vergabeverfahren kann Folgendes festgehalten werden: Es können Kriterien festgelegt werden, welche die Eignung des Anbieters oder die Voraussetzungen für den Zuschlag definieren. Dies ermöglicht es, beispielsweise in einem selektiven Verfahren anhand von Referenzen oder Zertifikaten Anbieter auszuwählen, die ein Angebot einreichen können. Bei den technischen Spezifikationen können beispielsweise Kriterien aus dem Bereich der Nachhaltigkeit definiert werden, welche die Art und Weise der Produktion berücksichtigen.</p><p>Im Weiteren können Aufträge des Bundes, die nicht unter die internationalen oder bilateralen Abkommen im Bereich Beschaffungen fallen, im Einladungsverfahren oder freihändig vergeben werden. Die Auftraggeberin ist dabei frei, wen sie zur Abgabe eines Angebots einlädt. Dies betrifft Bauaufträge unterhalb von 2 Millionen Franken sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb von 230 000 Franken.</p><p>Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes wird ihre Prüfung weiterführen. Dabei wird sie auch erwägen, entsprechende Empfehlungen zuhanden ihrer Mitglieder zu erlassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat meine Motion 13.3246, "Schweizer Kulturgut in Schweizer Händen", abgelehnt. Er hat jedoch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren beauftragt zu prüfen, wie die Vergabe von Aufträgen gemäss Zielsetzung dieser Motion unterstützt werden könnte.</p><p>- Wann hat der Bundesrat diesen Auftrag erteilt?</p><p>- Liegen bereits Ergebnisse vor?</p><p>- Wie sehen sie aus?</p>
  • Mehr Vergaben an inländische Anbieter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 zur Motion 13.3246 Stellung genommen und sie zur Ablehnung beantragt. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt und hat die Motion am 10. März 2015 abgelehnt. Damit hat er abgelehnt, die gesetzlichen Grundlagen im öffentlichen Beschaffungswesen so anzupassen, dass die allgemeinen Bestimmungen nicht gelten würden für Aufträge für Neubauten und Renovationen von kulturell und politisch besonders sensiblen Bauten und Objekten der Schweiz. Damit hat er auch abgelehnt, dass diese Aufträge möglichst immer an inländische Unternehmen vergeben werden könnten.</p><p>Der Bundesrat hat aber bereits in seiner Stellungnahme zur erwähnten Motion die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes mit der Prüfung beauftragt, wie die Vergabe von Aufträgen im Sinne der Motion 13.3246 unterstützt werden könnte, ohne die bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu verletzen und ohne die möglichen Beteiligungen der schweizerischen Anbieter bei ausländischen Ausschreibungen zu gefährden.</p><p>Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass generell nur sehr wenige Vergaben an ausländische Anbieter getätigt werden. Hinsichtlich der Vergabeverfahren kann Folgendes festgehalten werden: Es können Kriterien festgelegt werden, welche die Eignung des Anbieters oder die Voraussetzungen für den Zuschlag definieren. Dies ermöglicht es, beispielsweise in einem selektiven Verfahren anhand von Referenzen oder Zertifikaten Anbieter auszuwählen, die ein Angebot einreichen können. Bei den technischen Spezifikationen können beispielsweise Kriterien aus dem Bereich der Nachhaltigkeit definiert werden, welche die Art und Weise der Produktion berücksichtigen.</p><p>Im Weiteren können Aufträge des Bundes, die nicht unter die internationalen oder bilateralen Abkommen im Bereich Beschaffungen fallen, im Einladungsverfahren oder freihändig vergeben werden. Die Auftraggeberin ist dabei frei, wen sie zur Abgabe eines Angebots einlädt. Dies betrifft Bauaufträge unterhalb von 2 Millionen Franken sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb von 230 000 Franken.</p><p>Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes wird ihre Prüfung weiterführen. Dabei wird sie auch erwägen, entsprechende Empfehlungen zuhanden ihrer Mitglieder zu erlassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat meine Motion 13.3246, "Schweizer Kulturgut in Schweizer Händen", abgelehnt. Er hat jedoch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren beauftragt zu prüfen, wie die Vergabe von Aufträgen gemäss Zielsetzung dieser Motion unterstützt werden könnte.</p><p>- Wann hat der Bundesrat diesen Auftrag erteilt?</p><p>- Liegen bereits Ergebnisse vor?</p><p>- Wie sehen sie aus?</p>
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