Keine Einreisebewilligung für Spitzensportler
- ShortId
-
15.5334
- Id
-
20155334
- Updated
-
28.07.2023 05:59
- Language
-
de
- Title
-
Keine Einreisebewilligung für Spitzensportler
- AdditionalIndexing
-
28;2811;44
- 1
-
- Texts
-
- <p>Dem Staatssekretariat für Migration liegt zurzeit kein Gesuch des Eishockeyclubs ZSC Lions für Herrn Auston Matthews vor. Aus diesem Grund hat das Staatssekretariat für Migration weder einen positiven noch einen negativen Entscheid in Bezug auf die Zulassung von Herrn Auston Matthews erlassen.</p><p>Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Staatsangehörige aus dem EU- und Efta-Raum, beispielsweise aus Rumänien, geniessen gegenüber Personen aus anderen Staaten aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens Priorität bei der arbeitsmarktlichen Zulassung. Die Zulassung für Personen aus Nicht-EU-/-Efta-Staaten erfolgt hingegen gestützt auf die Zulassungsvoraussetzungen des Ausländergesetzes. Die Nichtgleichbehandlung von EU-/Efta-Bürgern gegenüber Personen aus anderen Staaten erklärt sich durch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, welche bei der Zulassung zur Anwendung gelangen.</p>
- <p>Das durch den Eishockeyclub ZSC Lions schon vor Längerem verpflichtete sportliche Supertalent Auston Matthews aus den USA kann offensichtlich wegen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Migration nicht in die Schweiz einreisen. Demnach muss ein Eishockeyspieler, der aus einem Nicht-EU-Land kommt, mindestens bereits ein Jahr im Ausland als Profi in einer ersten Mannschaft gespielt haben, um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit ein US-Spitzensportler mit hoher Wertschöpfung gegenüber einem rumänischen Grossvater nicht diskriminiert wird?</p>
- Keine Einreisebewilligung für Spitzensportler
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Staatssekretariat für Migration liegt zurzeit kein Gesuch des Eishockeyclubs ZSC Lions für Herrn Auston Matthews vor. Aus diesem Grund hat das Staatssekretariat für Migration weder einen positiven noch einen negativen Entscheid in Bezug auf die Zulassung von Herrn Auston Matthews erlassen.</p><p>Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Staatsangehörige aus dem EU- und Efta-Raum, beispielsweise aus Rumänien, geniessen gegenüber Personen aus anderen Staaten aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens Priorität bei der arbeitsmarktlichen Zulassung. Die Zulassung für Personen aus Nicht-EU-/-Efta-Staaten erfolgt hingegen gestützt auf die Zulassungsvoraussetzungen des Ausländergesetzes. Die Nichtgleichbehandlung von EU-/Efta-Bürgern gegenüber Personen aus anderen Staaten erklärt sich durch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, welche bei der Zulassung zur Anwendung gelangen.</p>
- <p>Das durch den Eishockeyclub ZSC Lions schon vor Längerem verpflichtete sportliche Supertalent Auston Matthews aus den USA kann offensichtlich wegen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Migration nicht in die Schweiz einreisen. Demnach muss ein Eishockeyspieler, der aus einem Nicht-EU-Land kommt, mindestens bereits ein Jahr im Ausland als Profi in einer ersten Mannschaft gespielt haben, um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit ein US-Spitzensportler mit hoher Wertschöpfung gegenüber einem rumänischen Grossvater nicht diskriminiert wird?</p>
- Keine Einreisebewilligung für Spitzensportler
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