Elektromobile für den Fuhrpark des Bundes und seiner Verwaltung

ShortId
15.5335
Id
20155335
Updated
28.07.2023 05:56
Language
de
Title
Elektromobile für den Fuhrpark des Bundes und seiner Verwaltung
AdditionalIndexing
04;48;66
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist bestrebt, die CO2-Emissionen der Verwaltungsfahrzeuge im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen, mit marktgängigen Fahrzeugen im Zuge der Flottenerneuerung zu reduzieren. Dazu hat er für die Beschaffung und den Betrieb von Verwaltungsfahrzeugen entsprechende Verordnungen und Weisungen erlassen. Die fahrzeugspezifische Beurteilung und Steuerung der CO2-Emissionen erfolgt über die jeweiligen Energieeffizienzkategorien.</p><p>Ein fixes CO2-Ziel und ein zeitlicher Rahmen sind nicht festgelegt. Eine fixe Zielsetzung würde dem raschen technologischen Fortschritt nicht gerecht.</p>
  • <p>Die Zukunft der Mobilität liegt in alternativen, umweltfreundlichen Antrieben. Für die Beschaffung gilt Artikel 23 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen. Im Zusammenhang mit der Motion 12.3652 findet der Bund ein stärkeres Bekenntnis zum elektrischen motorisierten Individualverkehr der Departements- und Amtsleitungen wünschenswert. Eine Studie zeigt, dass sich durch die Elektrifizierung der Astra-Dienstwagenflotte der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen ohne Mobilitätseinbussen signifikant verringern lassen.</p><p>- Welche Strategie und Ziele hat sich der Bund in der Erneuerung des Fuhrparks gesetzt?</p><p>- Bis wann?</p>
  • Elektromobile für den Fuhrpark des Bundes und seiner Verwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist bestrebt, die CO2-Emissionen der Verwaltungsfahrzeuge im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen, mit marktgängigen Fahrzeugen im Zuge der Flottenerneuerung zu reduzieren. Dazu hat er für die Beschaffung und den Betrieb von Verwaltungsfahrzeugen entsprechende Verordnungen und Weisungen erlassen. Die fahrzeugspezifische Beurteilung und Steuerung der CO2-Emissionen erfolgt über die jeweiligen Energieeffizienzkategorien.</p><p>Ein fixes CO2-Ziel und ein zeitlicher Rahmen sind nicht festgelegt. Eine fixe Zielsetzung würde dem raschen technologischen Fortschritt nicht gerecht.</p>
    • <p>Die Zukunft der Mobilität liegt in alternativen, umweltfreundlichen Antrieben. Für die Beschaffung gilt Artikel 23 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen. Im Zusammenhang mit der Motion 12.3652 findet der Bund ein stärkeres Bekenntnis zum elektrischen motorisierten Individualverkehr der Departements- und Amtsleitungen wünschenswert. Eine Studie zeigt, dass sich durch die Elektrifizierung der Astra-Dienstwagenflotte der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen ohne Mobilitätseinbussen signifikant verringern lassen.</p><p>- Welche Strategie und Ziele hat sich der Bund in der Erneuerung des Fuhrparks gesetzt?</p><p>- Bis wann?</p>
    • Elektromobile für den Fuhrpark des Bundes und seiner Verwaltung

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