Atomkraftwerk Mühleberg. Vollendete Tatsachen vor Bewilligung des Stilllegungskonzepts?
- ShortId
-
15.5347
- Id
-
20155347
- Updated
-
14.11.2025 07:14
- Language
-
de
- Title
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Atomkraftwerk Mühleberg. Vollendete Tatsachen vor Bewilligung des Stilllegungskonzepts?
- AdditionalIndexing
-
66
- 1
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- Texts
-
- <p>Die infrage stehende Halle dient dem Wetterschutz für Abfälle, die aus dem Zwischenlager des Kernkraftwerkes Mühleberg zum Zwischenlager in Würenlingen transportiert werden. Die Planung wurde 2010 gestartet - also vor dem Zwischenfall in Fukushima und bevor entschieden wurde, das Kernkraftwerk Mühleberg stillzulegen. Sie dient daher primär dem heutigen Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg. Der Bau der Halle wurde der BKW durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat im Juni 2014 unter Berücksichtigung der kantonalen und kommunalen Stellungnahmen freigegeben.</p><p>Eine Sistierung des Baus ist daher nicht angezeigt. Auch bei einer allfälligen Rückweisung des Stilllegungsprojekts müsste der Bau der Halle nicht rückgängig gemacht werden.</p>
- <p>Obwohl das Stilllegungskonzept für das Atomkraftwerk Mühleberg erst Ende 2015 eingereicht und erst in der Folge geprüft wird, plant die BKW, im Herbst 2015 auf dem AKW-Areal eine Halle für den Abtransport radioaktiver Abfälle zu bauen. Mit diesem Bau schafft sie bereits bauliche Tatsachen, bevor das Stilllegungskonzept bewilligt ist.</p><p>- Müsste der Bau nicht bis zur Bewilligung des Stilllegungskonzepts sistiert werden?</p><p>- Müsste der Bau bei eventueller Ablehnung des Stilllegungskonzepts rückgebaut werden?</p>
- Atomkraftwerk Mühleberg. Vollendete Tatsachen vor Bewilligung des Stilllegungskonzepts?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die infrage stehende Halle dient dem Wetterschutz für Abfälle, die aus dem Zwischenlager des Kernkraftwerkes Mühleberg zum Zwischenlager in Würenlingen transportiert werden. Die Planung wurde 2010 gestartet - also vor dem Zwischenfall in Fukushima und bevor entschieden wurde, das Kernkraftwerk Mühleberg stillzulegen. Sie dient daher primär dem heutigen Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg. Der Bau der Halle wurde der BKW durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat im Juni 2014 unter Berücksichtigung der kantonalen und kommunalen Stellungnahmen freigegeben.</p><p>Eine Sistierung des Baus ist daher nicht angezeigt. Auch bei einer allfälligen Rückweisung des Stilllegungsprojekts müsste der Bau der Halle nicht rückgängig gemacht werden.</p>
- <p>Obwohl das Stilllegungskonzept für das Atomkraftwerk Mühleberg erst Ende 2015 eingereicht und erst in der Folge geprüft wird, plant die BKW, im Herbst 2015 auf dem AKW-Areal eine Halle für den Abtransport radioaktiver Abfälle zu bauen. Mit diesem Bau schafft sie bereits bauliche Tatsachen, bevor das Stilllegungskonzept bewilligt ist.</p><p>- Müsste der Bau nicht bis zur Bewilligung des Stilllegungskonzepts sistiert werden?</p><p>- Müsste der Bau bei eventueller Ablehnung des Stilllegungskonzepts rückgebaut werden?</p>
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