Besteuerung der Vorzugsabonnemente von Pensionierten der SBB
- ShortId
-
15.5376
- Id
-
20155376
- Updated
-
28.07.2023 05:46
- Language
-
de
- Title
-
Besteuerung der Vorzugsabonnemente von Pensionierten der SBB
- AdditionalIndexing
-
24;2446;28;48
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Einkommenssteuer erfasst bei natürlichen Personen sämtliche einmaligen und wiederkehrenden Einkünfte. Darunter fallen sowohl Zahlungen in bar als auch Naturalleistungen, die der steuerpflichtigen Person während einer Steuerperiode zufliessen. Mit diesem Vorgehen wird dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen.</p><p>Ein vergünstigtes Generalabonnement der SBB (GA) steht neben den aktuellen auch den ehemaligen Mitarbeitenden der SBB zur Verfügung und steigert im Umfang dieser Begünstigung deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber anderen Steuerpflichtigen.</p><p>Derartige Nebenleistungen zum Ruhegehalt sind einkommenssteuerlich als Naturalleistung grundsätzlich zum Marktwert zu erfassen. Als Marktwert gilt dabei der am Markt üblicherweise zu bezahlende Preis.</p><p>Vorliegend gilt es zu beachten, dass bei Pensionierten das vergünstigte GA mit einem Rabatt bis zu 20 Prozent des Einzelhandelspreises nicht auf dem Lohnausweis zu bescheinigen ist. Bis zu dieser Höhe wird die Vergünstigung als üblicher Rabatt des Arbeitgebers an aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende betrachtet, der nicht der Einkommenssteuer unterliegt. Nur wenn höhere Rabatte gewährt werden, sind diese bei pensionierten Mitarbeitenden ab der Steuerperiode 2016 als geldwerte Leistung im Rahmen des Ruhegehalts auf dem Lohnausweis zu bescheinigen und gelangen damit zur Besteuerung.</p><p>Diese Art der Besteuerung von Nebenleistungen findet im Übrigen nicht bloss bei vergünstigt abgegebenen GA Anwendung, sondern auch bei Lohnnebenleistungen von anderen Arbeitgebern - beispielsweise bei vergünstigten Versicherungspolicen für Mitarbeitende von Versicherungsgesellschaften.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement unterstützt diese Praxisänderungen, wie sie von der Schweizerischen Steuerkonferenz mit Wirkung ab der Steuerperiode 2016 empfohlen werden. Diese entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und dabei insbesondere dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.</p><p>Mangels verfügbarer Daten, so beispielsweise des steuerbaren Werts der Vergünstigung oder der Anzahl Nutzniesser dieser Vergünstigung, lassen sich die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Steuereinnahmen nicht verlässlich schätzen.</p>
- <p>Ab 2016 werden Pensionierte der SBB, die ein FVP-Generalabonnement zu einem Vorzugstarif haben, auf dem ermässigten Betrag steuerpflichtig. Diese Entscheidung kommt für diese Personen mit eher bescheidener Rente überraschend.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat diese neue Massnahme der Schweizerischen Steuerkonferenz?</p><p>- Wie hoch sind die geschätzten Einnahmen aus dieser Massnahme?</p>
- Besteuerung der Vorzugsabonnemente von Pensionierten der SBB
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Einkommenssteuer erfasst bei natürlichen Personen sämtliche einmaligen und wiederkehrenden Einkünfte. Darunter fallen sowohl Zahlungen in bar als auch Naturalleistungen, die der steuerpflichtigen Person während einer Steuerperiode zufliessen. Mit diesem Vorgehen wird dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen.</p><p>Ein vergünstigtes Generalabonnement der SBB (GA) steht neben den aktuellen auch den ehemaligen Mitarbeitenden der SBB zur Verfügung und steigert im Umfang dieser Begünstigung deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber anderen Steuerpflichtigen.</p><p>Derartige Nebenleistungen zum Ruhegehalt sind einkommenssteuerlich als Naturalleistung grundsätzlich zum Marktwert zu erfassen. Als Marktwert gilt dabei der am Markt üblicherweise zu bezahlende Preis.</p><p>Vorliegend gilt es zu beachten, dass bei Pensionierten das vergünstigte GA mit einem Rabatt bis zu 20 Prozent des Einzelhandelspreises nicht auf dem Lohnausweis zu bescheinigen ist. Bis zu dieser Höhe wird die Vergünstigung als üblicher Rabatt des Arbeitgebers an aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende betrachtet, der nicht der Einkommenssteuer unterliegt. Nur wenn höhere Rabatte gewährt werden, sind diese bei pensionierten Mitarbeitenden ab der Steuerperiode 2016 als geldwerte Leistung im Rahmen des Ruhegehalts auf dem Lohnausweis zu bescheinigen und gelangen damit zur Besteuerung.</p><p>Diese Art der Besteuerung von Nebenleistungen findet im Übrigen nicht bloss bei vergünstigt abgegebenen GA Anwendung, sondern auch bei Lohnnebenleistungen von anderen Arbeitgebern - beispielsweise bei vergünstigten Versicherungspolicen für Mitarbeitende von Versicherungsgesellschaften.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement unterstützt diese Praxisänderungen, wie sie von der Schweizerischen Steuerkonferenz mit Wirkung ab der Steuerperiode 2016 empfohlen werden. Diese entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und dabei insbesondere dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.</p><p>Mangels verfügbarer Daten, so beispielsweise des steuerbaren Werts der Vergünstigung oder der Anzahl Nutzniesser dieser Vergünstigung, lassen sich die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Steuereinnahmen nicht verlässlich schätzen.</p>
- <p>Ab 2016 werden Pensionierte der SBB, die ein FVP-Generalabonnement zu einem Vorzugstarif haben, auf dem ermässigten Betrag steuerpflichtig. Diese Entscheidung kommt für diese Personen mit eher bescheidener Rente überraschend.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat diese neue Massnahme der Schweizerischen Steuerkonferenz?</p><p>- Wie hoch sind die geschätzten Einnahmen aus dieser Massnahme?</p>
- Besteuerung der Vorzugsabonnemente von Pensionierten der SBB
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