Grenzgängerinnen und Grenzgänger. 300 Millionen Franken Mehreinnahmen für Italien?
- ShortId
-
15.5382
- Id
-
20155382
- Updated
-
28.07.2023 05:44
- Language
-
de
- Title
-
Grenzgängerinnen und Grenzgänger. 300 Millionen Franken Mehreinnahmen für Italien?
- AdditionalIndexing
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08;2446;44
- 1
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- Texts
-
- <p>Die Quellenbesteuerung erfolgt auf Ebene der Kantone, die folglich auch über die statistischen Daten verfügen. Schätzungen zum Steueraufkommen wurden von den betroffenen Kantonen vorgenommen.</p><p>Das neue, für das Tessin im Vergleich zum geltenden Abkommen von 1974 vorteilhaftere Abkommen wird einen Grossteil der Tessiner Anliegen erfüllen und die Steuereinnahmen aus der Grenzgängerbesteuerung erhöhen.</p><p>Das derzeit in Verhandlung stehende Grenzgängerabkommen wird Italien dazu berechtigen, das Erwerbseinkommen der Grenzgänger vollständig zu besteuern, dies im Gegensatz zum geltenden Abkommen von 1974, das die Besteuerung in Italien ausschliesst. Wie von kantonalen Vertretern wiederholt gefordert (z. B. Postulat 12.4048), sollen die Grenzgänger graduell der gleichen Steuerbelastung wie die in Italien ansässigen Personen zugeführt werden. Zusätzliche Steuereinnahmen für Italien sind die Folge davon. Eine unterschiedliche Zunahme der Steuereinnahmen in Italien im Vergleich zu jener der betroffenen Kantone erklärt sich primär durch die tiefere Besteuerung von natürlichen Personen in der Schweiz.</p>
- <p>Laut dem Steuerrechtsexperten Marco Bernasconi dürften die Steuereinnahmen auf Kantons-, Gemeinde- und Bundesebene mit dem geplanten Grenzgängerabkommen um 15 Millionen Franken steigen, wohingegen sich die Mehreinnahmen in Italien auf bis zu 300 Millionen Franken belaufen könnten (siehe "Corriere del Ticino" vom 3. September 2015).</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Bestätigt er diese Einschätzung?</p><p>2. Wenn ja, wie kann ein solcher Unterschied gerechtfertigt werden? Wäre es nicht angemessener, Grenzgängereinkünfte zu 80 Prozent anstatt zu 70 Prozent zu besteuern, wie vom Tessiner Staatsrat angestrebt?</p>
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger. 300 Millionen Franken Mehreinnahmen für Italien?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Quellenbesteuerung erfolgt auf Ebene der Kantone, die folglich auch über die statistischen Daten verfügen. Schätzungen zum Steueraufkommen wurden von den betroffenen Kantonen vorgenommen.</p><p>Das neue, für das Tessin im Vergleich zum geltenden Abkommen von 1974 vorteilhaftere Abkommen wird einen Grossteil der Tessiner Anliegen erfüllen und die Steuereinnahmen aus der Grenzgängerbesteuerung erhöhen.</p><p>Das derzeit in Verhandlung stehende Grenzgängerabkommen wird Italien dazu berechtigen, das Erwerbseinkommen der Grenzgänger vollständig zu besteuern, dies im Gegensatz zum geltenden Abkommen von 1974, das die Besteuerung in Italien ausschliesst. Wie von kantonalen Vertretern wiederholt gefordert (z. B. Postulat 12.4048), sollen die Grenzgänger graduell der gleichen Steuerbelastung wie die in Italien ansässigen Personen zugeführt werden. Zusätzliche Steuereinnahmen für Italien sind die Folge davon. Eine unterschiedliche Zunahme der Steuereinnahmen in Italien im Vergleich zu jener der betroffenen Kantone erklärt sich primär durch die tiefere Besteuerung von natürlichen Personen in der Schweiz.</p>
- <p>Laut dem Steuerrechtsexperten Marco Bernasconi dürften die Steuereinnahmen auf Kantons-, Gemeinde- und Bundesebene mit dem geplanten Grenzgängerabkommen um 15 Millionen Franken steigen, wohingegen sich die Mehreinnahmen in Italien auf bis zu 300 Millionen Franken belaufen könnten (siehe "Corriere del Ticino" vom 3. September 2015).</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Bestätigt er diese Einschätzung?</p><p>2. Wenn ja, wie kann ein solcher Unterschied gerechtfertigt werden? Wäre es nicht angemessener, Grenzgängereinkünfte zu 80 Prozent anstatt zu 70 Prozent zu besteuern, wie vom Tessiner Staatsrat angestrebt?</p>
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