Schengen/Dublin. Die Vertragsstaaten unterlassen es, die Aussengrenze zu sichern und die Asylsuchenden zu registrieren

ShortId
15.5403
Id
20155403
Updated
28.07.2023 05:54
Language
de
Title
Schengen/Dublin. Die Vertragsstaaten unterlassen es, die Aussengrenze zu sichern und die Asylsuchenden zu registrieren
AdditionalIndexing
10;2811
1
Texts
  • <p>Europa erlebt zurzeit eine Migrationsbewegung grossen Ausmasses, ausgelöst in erster Linie durch Krieg und gewaltsame Konflikte. Es ist eine Tatsache, dass gewisse Staaten an den Aussengrenzen unter grösstem Druck stehen. Hier beteiligt sich die Schweiz im Rahmen der Mitgliedschaft bei Frontex an gemeinsamen Operationen zum Schutz dieser Aussengrenzen. Die Schweiz hat stets betont, dass alle Schengen- und Dublin-Staaten ihren Verpflichtungen gemäss dem Schengen/Dublin-Acquis nachkommen müssen. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Kontrolle der Aussengrenze eben gerade nicht bedeutet, dass schutzbedürftigen Personen die Einreise verweigert werden darf.</p><p>Der Fragesteller bezieht sich auf die Verordnung der EU, welche den Evaluierungsmechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstandes regelt. Es handelt sich hierbei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, welche vom Parlament vor etwa einem Jahr gutgeheissen wurde und auch für die Schweiz seit dem 20. Januar 2015 Anwendung findet.</p><p>Ziel dieser Vorlage ist die effizientere Behebung von Mängeln bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts. Die Europäische Kommission erhält in den Evaluierungsverfahren neu eine allgemeine Koordinationsfunktion. Wie bisher an den Aussengrenzen können neu auch Evaluationen der Binnengrenzen vorgenommen werden. Die bisherigen Befugnisse der Schweiz, an ihren Grenzen Warenkontrollen durchzuführen, werden ebenso wenig berührt wie die Befugnis zur Durchführung verdachtsabhängiger Personenkontrollen im Grenzraum. An den bestehenden Rechtsgrundlagen für das Überschreiten der Grenzen ändert sich somit nichts.</p>
  • <p>Gemäss Medienberichten wird die EU Kontrollen einführen. Sie will erreichen, dass die Schweiz Menschen (auch illegal anwesende) unkontrolliert einreisen lässt. Gleichzeitig halten verschiedene EU-Länder klare vertragliche Abmachungen nicht ein, wie die Pflicht zur Sicherung der Aussengrenze und Registrierung. Entweder sind sie dazu nicht in der Lage oder nicht willens, wie z. B. Griechenland, Italien und Ungarn.</p><p>Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um gegen ein derartiges Verhalten vorzugehen?</p>
  • Schengen/Dublin. Die Vertragsstaaten unterlassen es, die Aussengrenze zu sichern und die Asylsuchenden zu registrieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Europa erlebt zurzeit eine Migrationsbewegung grossen Ausmasses, ausgelöst in erster Linie durch Krieg und gewaltsame Konflikte. Es ist eine Tatsache, dass gewisse Staaten an den Aussengrenzen unter grösstem Druck stehen. Hier beteiligt sich die Schweiz im Rahmen der Mitgliedschaft bei Frontex an gemeinsamen Operationen zum Schutz dieser Aussengrenzen. Die Schweiz hat stets betont, dass alle Schengen- und Dublin-Staaten ihren Verpflichtungen gemäss dem Schengen/Dublin-Acquis nachkommen müssen. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Kontrolle der Aussengrenze eben gerade nicht bedeutet, dass schutzbedürftigen Personen die Einreise verweigert werden darf.</p><p>Der Fragesteller bezieht sich auf die Verordnung der EU, welche den Evaluierungsmechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstandes regelt. Es handelt sich hierbei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, welche vom Parlament vor etwa einem Jahr gutgeheissen wurde und auch für die Schweiz seit dem 20. Januar 2015 Anwendung findet.</p><p>Ziel dieser Vorlage ist die effizientere Behebung von Mängeln bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts. Die Europäische Kommission erhält in den Evaluierungsverfahren neu eine allgemeine Koordinationsfunktion. Wie bisher an den Aussengrenzen können neu auch Evaluationen der Binnengrenzen vorgenommen werden. Die bisherigen Befugnisse der Schweiz, an ihren Grenzen Warenkontrollen durchzuführen, werden ebenso wenig berührt wie die Befugnis zur Durchführung verdachtsabhängiger Personenkontrollen im Grenzraum. An den bestehenden Rechtsgrundlagen für das Überschreiten der Grenzen ändert sich somit nichts.</p>
    • <p>Gemäss Medienberichten wird die EU Kontrollen einführen. Sie will erreichen, dass die Schweiz Menschen (auch illegal anwesende) unkontrolliert einreisen lässt. Gleichzeitig halten verschiedene EU-Länder klare vertragliche Abmachungen nicht ein, wie die Pflicht zur Sicherung der Aussengrenze und Registrierung. Entweder sind sie dazu nicht in der Lage oder nicht willens, wie z. B. Griechenland, Italien und Ungarn.</p><p>Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um gegen ein derartiges Verhalten vorzugehen?</p>
    • Schengen/Dublin. Die Vertragsstaaten unterlassen es, die Aussengrenze zu sichern und die Asylsuchenden zu registrieren

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