Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Wo sind die Frauen?

ShortId
15.5428
Id
20155428
Updated
28.07.2023 05:45
Language
de
Title
Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Wo sind die Frauen?
AdditionalIndexing
24;28
1
Texts
  • <p>Der Beirat Zukunft Finanzplatz vereint die Expertise und die Erfahrung von Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Im Beschluss des Bundesrates vom 5. Dezember 2014, mit dem der Grundsatzentscheid zur Einsetzung des Beirates erfolgte, wurde sowohl die Tätigkeit des Beirates umschrieben als auch die "sektorielle" Zusammensetzung der Vertreter festgelegt, um eine möglichst ausgewogene Vertretung aller Betroffenen zu gewährleisten.</p><p>Die personelle Bestimmung der Mitglieder des Beirates wurde bewusst den Wirtschaftsverbänden und den Interessenorganisationen sowie den beteiligten Behörden überlassen. Diese sind am besten geeignet zu entscheiden, wer ihre Interessen bestmöglich zu vertreten in der Lage ist. Deshalb gab es auch keine Auswahl an möglichen Kandidatinnen und Kandidaten, aus denen das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Beirat hätte besetzen können. Auf Behördenseite wird bei der Auswahl von Personen darauf geachtet, dass nach Möglichkeit beide Geschlechter angemessen vertreten sind.</p><p>Zu Beginn des Nominierungsprozesses kontaktierte das EFD die Behörden und Verbände schriftlich und forderte diese auf, die nach ihrer Beurteilung geeignetste Person zu nominieren. Für das EFD war dabei das massgebliche Kriterium, dass das nominierte Mitglied über sehr hohe Entscheidungskompetenz verfügt und so eine strategische Perspektive einbringen kann.</p><p>Betreffend die Vorgaben zur Vertretung der Geschlechter ist darauf hinzuweisen, dass die Funktion des befristet eingesetzten Beirates nicht jener einer ausserparlamentarischen Kommission im Sinne der Artikel 57a ff. des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) entspricht. Entsprechend gelten auch nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung gemäss Artikel 57e RVOG.</p><p>Weiter handelt es sich beim Beirat auch nicht um ein oberstes Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen und Anstalten, weshalb auch die vom Bundesrat beschlossene Regelung zur Vertretung der Geschlechter vom Dezember 2013 keine Anwendung findet.</p>
  • <p>Das Eidgenössische Finanzdepartement hat im Auftrag des Bundesrates den Beirat Zukunft Finanzplatz eingesetzt. Die Gruppe besteht aus zwanzig Mitgliedern, darunter neunzehn Männer und eine einzige Frau. Die Konsumentinnen sucht man vergebens.</p><p>1. Glaubt der Bundesrat, dass die Gestaltung des Finanzplatzes die Frauen nicht betrifft?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Frauen nicht in der Lage sind, zur künftigen Gestaltung des Finanzplatzes konstruktive Vorschläge zu machen, zumal die Finanzkrise mehrheitlich durch Männer ausgelöst wurde?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die einseitige Zusammensetzung des Beirates verfassungswidrig ist?</p><p>4. Wieso akzeptiert er ausschliesslich männliche Vorschläge der angefragten Organisationen?</p>
  • Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Wo sind die Frauen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Beirat Zukunft Finanzplatz vereint die Expertise und die Erfahrung von Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Im Beschluss des Bundesrates vom 5. Dezember 2014, mit dem der Grundsatzentscheid zur Einsetzung des Beirates erfolgte, wurde sowohl die Tätigkeit des Beirates umschrieben als auch die "sektorielle" Zusammensetzung der Vertreter festgelegt, um eine möglichst ausgewogene Vertretung aller Betroffenen zu gewährleisten.</p><p>Die personelle Bestimmung der Mitglieder des Beirates wurde bewusst den Wirtschaftsverbänden und den Interessenorganisationen sowie den beteiligten Behörden überlassen. Diese sind am besten geeignet zu entscheiden, wer ihre Interessen bestmöglich zu vertreten in der Lage ist. Deshalb gab es auch keine Auswahl an möglichen Kandidatinnen und Kandidaten, aus denen das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Beirat hätte besetzen können. Auf Behördenseite wird bei der Auswahl von Personen darauf geachtet, dass nach Möglichkeit beide Geschlechter angemessen vertreten sind.</p><p>Zu Beginn des Nominierungsprozesses kontaktierte das EFD die Behörden und Verbände schriftlich und forderte diese auf, die nach ihrer Beurteilung geeignetste Person zu nominieren. Für das EFD war dabei das massgebliche Kriterium, dass das nominierte Mitglied über sehr hohe Entscheidungskompetenz verfügt und so eine strategische Perspektive einbringen kann.</p><p>Betreffend die Vorgaben zur Vertretung der Geschlechter ist darauf hinzuweisen, dass die Funktion des befristet eingesetzten Beirates nicht jener einer ausserparlamentarischen Kommission im Sinne der Artikel 57a ff. des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) entspricht. Entsprechend gelten auch nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung gemäss Artikel 57e RVOG.</p><p>Weiter handelt es sich beim Beirat auch nicht um ein oberstes Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen und Anstalten, weshalb auch die vom Bundesrat beschlossene Regelung zur Vertretung der Geschlechter vom Dezember 2013 keine Anwendung findet.</p>
    • <p>Das Eidgenössische Finanzdepartement hat im Auftrag des Bundesrates den Beirat Zukunft Finanzplatz eingesetzt. Die Gruppe besteht aus zwanzig Mitgliedern, darunter neunzehn Männer und eine einzige Frau. Die Konsumentinnen sucht man vergebens.</p><p>1. Glaubt der Bundesrat, dass die Gestaltung des Finanzplatzes die Frauen nicht betrifft?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Frauen nicht in der Lage sind, zur künftigen Gestaltung des Finanzplatzes konstruktive Vorschläge zu machen, zumal die Finanzkrise mehrheitlich durch Männer ausgelöst wurde?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die einseitige Zusammensetzung des Beirates verfassungswidrig ist?</p><p>4. Wieso akzeptiert er ausschliesslich männliche Vorschläge der angefragten Organisationen?</p>
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