Schutz für Studierende aus Syrien
- ShortId
-
15.5432
- Id
-
20155432
- Updated
-
28.07.2023 05:46
- Language
-
de
- Title
-
Schutz für Studierende aus Syrien
- AdditionalIndexing
-
2811;32
- 1
-
- Texts
-
- <p>Für syrische Flüchtlinge sind keine besonderen Kontingente für ein Studium an Universitäten oder Fachhochschulen in der Schweiz nötig. Wenn die syrischen Flüchtlinge die gesetzlichen Einreisevoraussetzungen für die Zulassung als ausländische Studierende erfüllen und das ordentliche Verfahren für Drittstaatenangehörige erfolgreich durchlaufen, können sie auch ohne besondere Massnahmen an Schweizer Hochschulen studieren.</p><p>Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausbildungen für die Zulassung an einer Schweizer Hochschule liegt in der Kompetenz der jeweiligen Hochschule respektive ihrer kantonalen Trägerschaft. Der Bund hat somit keine direkte Möglichkeit einzugreifen. Für die akademische Anerkennung der Diplome stützt sich die Bewertung ausländischer Abschlüsse auf die Empfehlungen der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities).</p><p>Swissuniversities setzt sich im Moment aber auch mit der Frage auseinander, wie Studierende aus Syrien in der aktuellen Situation angemessen und korrekt aufgenommen werden können. Für eine Finanzierung solcher Aufenthalte gelten die gesetzlich vorgesehenen Hilfeleistungen und Unterstützungsmassnahmen (z. B. Stipendien).</p>
- <p>Ungarn-Flüchtlinge, die Schutz in der Schweiz fanden, konnten unterbrochene Studien hier abschliessen. Im Wintersemester 1958/59 waren über 500 ungarische Studierende an Schweizer Hochschulen immatrikuliert.</p><p>- Gewährt der Bundesrat zusätzlich zu den bereits beschlossenen Kontingenten temporäre Visa für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen aus Syrien?</p><p>- Ist er bereit, bei der Anerkennung von Diplomen und Ausbildungen pragmatisch vorzugehen und bei der Finanzierung zu helfen?</p>
- Schutz für Studierende aus Syrien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für syrische Flüchtlinge sind keine besonderen Kontingente für ein Studium an Universitäten oder Fachhochschulen in der Schweiz nötig. Wenn die syrischen Flüchtlinge die gesetzlichen Einreisevoraussetzungen für die Zulassung als ausländische Studierende erfüllen und das ordentliche Verfahren für Drittstaatenangehörige erfolgreich durchlaufen, können sie auch ohne besondere Massnahmen an Schweizer Hochschulen studieren.</p><p>Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausbildungen für die Zulassung an einer Schweizer Hochschule liegt in der Kompetenz der jeweiligen Hochschule respektive ihrer kantonalen Trägerschaft. Der Bund hat somit keine direkte Möglichkeit einzugreifen. Für die akademische Anerkennung der Diplome stützt sich die Bewertung ausländischer Abschlüsse auf die Empfehlungen der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities).</p><p>Swissuniversities setzt sich im Moment aber auch mit der Frage auseinander, wie Studierende aus Syrien in der aktuellen Situation angemessen und korrekt aufgenommen werden können. Für eine Finanzierung solcher Aufenthalte gelten die gesetzlich vorgesehenen Hilfeleistungen und Unterstützungsmassnahmen (z. B. Stipendien).</p>
- <p>Ungarn-Flüchtlinge, die Schutz in der Schweiz fanden, konnten unterbrochene Studien hier abschliessen. Im Wintersemester 1958/59 waren über 500 ungarische Studierende an Schweizer Hochschulen immatrikuliert.</p><p>- Gewährt der Bundesrat zusätzlich zu den bereits beschlossenen Kontingenten temporäre Visa für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen aus Syrien?</p><p>- Ist er bereit, bei der Anerkennung von Diplomen und Ausbildungen pragmatisch vorzugehen und bei der Finanzierung zu helfen?</p>
- Schutz für Studierende aus Syrien
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