Ungleichbehandlung in der Grundausbildung von Militär- und Schutzdienst

ShortId
15.5458
Id
20155458
Updated
28.07.2023 05:49
Language
de
Title
Ungleichbehandlung in der Grundausbildung von Militär- und Schutzdienst
AdditionalIndexing
09
1
Texts
  • <p>- Trifft es zu, dass ein 19-jähriger Schutzdienstpflichtiger seine Grundausbildung nicht vorzeitig antreten kann, weil im Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz starr festgesetzt ist, dass die Schutzdienstpflicht erst mit dem Jahr beginnt, in dem der Pflichtige 20 Jahre alt wird?</p><p>- Besteht hier nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Militärdienstpflichtigen, der die Rekrutenschule bereits im neunzehnten Lebensjahr vorzeitig antreten kann?</p><p>- Falls ja, erachtet der Bundesrat das als sinnvoll?</p>
  • Ungleichbehandlung in der Grundausbildung von Militär- und Schutzdienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Trifft es zu, dass ein 19-jähriger Schutzdienstpflichtiger seine Grundausbildung nicht vorzeitig antreten kann, weil im Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz starr festgesetzt ist, dass die Schutzdienstpflicht erst mit dem Jahr beginnt, in dem der Pflichtige 20 Jahre alt wird?</p><p>- Besteht hier nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Militärdienstpflichtigen, der die Rekrutenschule bereits im neunzehnten Lebensjahr vorzeitig antreten kann?</p><p>- Falls ja, erachtet der Bundesrat das als sinnvoll?</p>
    • Ungleichbehandlung in der Grundausbildung von Militär- und Schutzdienst

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