Dirty Gold aus Burkina Faso in der Schweiz?
- ShortId
-
15.5464
- Id
-
20155464
- Updated
-
28.07.2023 05:48
- Language
-
de
- Title
-
Dirty Gold aus Burkina Faso in der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
04;08;15
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Bestimmungen von Artikel 168a der Edelmetallkontrollverordnung verpflichten Inhaber einer Schmelzbewilligung, den rechtmässigen Erwerb und die Herkunft des Schmelzgutes besonders sorgfältig abzuklären. Damit soll verhindert werden, dass unrechtmässig erworbenes Material, beispielsweise Diebesgut, eingeschmolzen wird, um damit seine Herkunft unkenntlich zu machen. Es besteht aber keine Verpflichtung abzuklären, aus welcher Weltregion der Rohstoff stammt oder ob dieser menschenrechtskonform abgebaut wurde. </p><p>Das Zentralamt führt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens administrative Kontrollen bei Inhabern von Schmelzbewilligungen durch. Dabei wird stichprobenweise überprüft, ob ein Bewilligungsinhaber seinen Pflichten gemäss Artikel 168a nachkommt.</p><p>Dem Zentralamt liegen zurzeit keine Anhaltspunkte vor, dass die Firma Valcambi ihrer Sorgfaltspflicht als Inhaberin einer Schmelzbewilligung nicht nachkommt.</p><p>Dem Bundesrat ist es ebenfalls ein Anliegen, die Schattenseiten des Goldabbaus zu bekämpfen. Er spricht sich im Grundlagenbericht Rohstoffe vom 27. März 2013 für eine umfassende gesellschaftliche Unternehmensverantwortung aus und hat einen entsprechenden nationalen Aktionsplan formuliert.</p>
- <p>Die "Rundschau" deckte auf, dass wohl Gold aus Kinderarbeit in Burkina Faso über Togo in die Schweiz zur Firma Valcambi gelangte. Der Verdacht liegt nahe, dass Valcambi mit Blick auf Goldimporte aus Togo ihren Sorgfaltspflichten gemäss Edelmetallkontrollverordnung (EMKV), insbesondere Artikel 168a, nur ungenügend nachgekommen ist.</p><p>- Hat das Zentralamt in dieser Sache gemäss Artikel 181 EMKV eine Untersuchung vorgenommen, oder wird es dies tun?</p><p>- Wenn nein, warum nicht?</p>
- Dirty Gold aus Burkina Faso in der Schweiz?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bestimmungen von Artikel 168a der Edelmetallkontrollverordnung verpflichten Inhaber einer Schmelzbewilligung, den rechtmässigen Erwerb und die Herkunft des Schmelzgutes besonders sorgfältig abzuklären. Damit soll verhindert werden, dass unrechtmässig erworbenes Material, beispielsweise Diebesgut, eingeschmolzen wird, um damit seine Herkunft unkenntlich zu machen. Es besteht aber keine Verpflichtung abzuklären, aus welcher Weltregion der Rohstoff stammt oder ob dieser menschenrechtskonform abgebaut wurde. </p><p>Das Zentralamt führt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens administrative Kontrollen bei Inhabern von Schmelzbewilligungen durch. Dabei wird stichprobenweise überprüft, ob ein Bewilligungsinhaber seinen Pflichten gemäss Artikel 168a nachkommt.</p><p>Dem Zentralamt liegen zurzeit keine Anhaltspunkte vor, dass die Firma Valcambi ihrer Sorgfaltspflicht als Inhaberin einer Schmelzbewilligung nicht nachkommt.</p><p>Dem Bundesrat ist es ebenfalls ein Anliegen, die Schattenseiten des Goldabbaus zu bekämpfen. Er spricht sich im Grundlagenbericht Rohstoffe vom 27. März 2013 für eine umfassende gesellschaftliche Unternehmensverantwortung aus und hat einen entsprechenden nationalen Aktionsplan formuliert.</p>
- <p>Die "Rundschau" deckte auf, dass wohl Gold aus Kinderarbeit in Burkina Faso über Togo in die Schweiz zur Firma Valcambi gelangte. Der Verdacht liegt nahe, dass Valcambi mit Blick auf Goldimporte aus Togo ihren Sorgfaltspflichten gemäss Edelmetallkontrollverordnung (EMKV), insbesondere Artikel 168a, nur ungenügend nachgekommen ist.</p><p>- Hat das Zentralamt in dieser Sache gemäss Artikel 181 EMKV eine Untersuchung vorgenommen, oder wird es dies tun?</p><p>- Wenn nein, warum nicht?</p>
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