Gemeinsame elterliche Sorge. Wie kann der vom Gesetzgeber gewollte breite Anwendungsbereich beibehalten werden?
- ShortId
-
15.5481
- Id
-
20155481
- Updated
-
14.11.2025 06:48
- Language
-
de
- Title
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Gemeinsame elterliche Sorge. Wie kann der vom Gesetzgeber gewollte breite Anwendungsbereich beibehalten werden?
- AdditionalIndexing
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1211;28
- 1
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- Texts
-
- <p>Kürzlich hat das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass einem Vater die elterliche Sorge zu Recht entzogen wurde.</p><p>Hat das Bundesgericht mit diesem Entscheid die Tragweite der am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung relativiert, die vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge ausgeht und die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils zur Ausnahme macht?</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die vom Gesetzgeber gewollte breite Anwendung der gemeinsamen elterlichen Sorge beibehalten und die Entscheidung des Bundesrates und des Parlamentes nicht zunichtegemacht wird?</p>
- Gemeinsame elterliche Sorge. Wie kann der vom Gesetzgeber gewollte breite Anwendungsbereich beibehalten werden?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Kürzlich hat das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass einem Vater die elterliche Sorge zu Recht entzogen wurde.</p><p>Hat das Bundesgericht mit diesem Entscheid die Tragweite der am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung relativiert, die vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge ausgeht und die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils zur Ausnahme macht?</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die vom Gesetzgeber gewollte breite Anwendung der gemeinsamen elterlichen Sorge beibehalten und die Entscheidung des Bundesrates und des Parlamentes nicht zunichtegemacht wird?</p>
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