Verschuldung Griechenlands. Wie hilft die Schweiz?

ShortId
15.5488
Id
20155488
Updated
28.07.2023 05:47
Language
de
Title
Verschuldung Griechenlands. Wie hilft die Schweiz?
AdditionalIndexing
08;2446
1
Texts
  • <p>1. Die Diskussionen zwischen der Schweiz und Griechenland erfolgten in der Vergangenheit auf dem Konzept der mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossenen Quellensteuerabkommen. Dieser Ansatz ist aufgrund der anstehenden Einführung des Standards des automatischen Informationsaustauschs gegenüber der EU und damit auch gegenüber Griechenland nicht mehr aktuell.</p><p>Vor Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs wäre es vorteilhaft, wenn es den Steuerpflichtigen ermöglicht würde, ihre Situation mit allenfalls unversteuerten Geldern aus der Vergangenheit mit den griechischen Behörden zu bereinigen, wie es andere EU-Länder gemacht haben. Die Schweiz ist bereit, mit Griechenland zu kooperieren, damit rasch eine machbare Lösung gefunden werden kann, die dazu beiträgt, die Besteuerung sicherzustellen und Kapitalabflüsse in unkooperative Finanzplätze zu verhindern. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen steht diesbezüglich in Kontakt mit den griechischen Behörden.</p><p>Griechenland kann gestützt auf das schweizerisch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfeersuchen an die Schweiz stellen. Die Amtshilfebestimmung dieses Abkommens entspricht dem OECD-Standard. Die zuständige schweizerische Behörde behandelt entsprechende Ersuchen in Übereinstimmung mit der einschlägigen Steueramtshilfegesetzgebung.</p><p>Im Zusammenhang mit dem in der Frage erwähnten HSBC-Fall ist festzuhalten, dass gemäss Artikel 7 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen auf ein Ersuchen nicht eingetreten wird, wenn es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt; dies gilt insbesondere, wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass Personen, die auf einer Liste von gestohlenen Daten figurieren, Immunität geniessen. Amtshilfeersuchen in Bezug auf solche Personen werden nach der Qualität ihrer Begründung beurteilt, vorausgesetzt, die Ersuchen basieren auf von der Liste unabhängigen Elementen.</p><p>Am 2. September 2015 hat der Bundesrat eine Lockerung der schweizerischen Praxis in Bezug auf gestohlene Daten vorgeschlagen. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, wenn ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich bleibt die Amtshilfe, wenn ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die Rechtslage geklärt und gleichzeitig der internationalen Entwicklung Rechnung getragen. Diese Vorlage ist gegenwärtig in der Vernehmlassung.</p><p>2. Wie die am 14. Juli 2015 veröffentlichte Analyse des Stabs des Internationalen Währungsfonds (IWF) aufzeigt, ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuld Griechenlands gegenwärtig nicht gegeben. Diese über die mittlere Frist sicherzustellen stellt jedoch im Regelwerk des IWF eine Bedingung dar, um einem Land Kredit zu gewähren. Nach Dafürhalten des IWF-Stabs bedarf es einer bedeutenden Streckung der Zahlungsfristen oder eines nominellen Schnitts der von den übrigen Euroländern bzw. den europäischen Stabilitätsmechanismen gehaltenen Schulden.</p>
  • <p>2010 hat die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem griechischen Kollegen Giorgos Papakonstantinou eine Liste mit 2017 Namen griechischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übergeben, die ein Konto bei der HSBC in der Schweiz gehabt haben und des Steuerbetrugs verdächtigt werden.</p><p>1. Hat der Bundesrat angeboten, Griechenland zu unterstützen und dabei zu helfen, die Betrügerinnen und Betrüger zu identifizieren und die dem griechischen Staat geschuldeten Beträge zurückzuerlangen?</p><p>2. Was kann der Bundesrat im Internationalen Währungsfonds unternehmen, damit die griechischen Schulden umstrukturiert werden?</p>
  • Verschuldung Griechenlands. Wie hilft die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Diskussionen zwischen der Schweiz und Griechenland erfolgten in der Vergangenheit auf dem Konzept der mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossenen Quellensteuerabkommen. Dieser Ansatz ist aufgrund der anstehenden Einführung des Standards des automatischen Informationsaustauschs gegenüber der EU und damit auch gegenüber Griechenland nicht mehr aktuell.</p><p>Vor Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs wäre es vorteilhaft, wenn es den Steuerpflichtigen ermöglicht würde, ihre Situation mit allenfalls unversteuerten Geldern aus der Vergangenheit mit den griechischen Behörden zu bereinigen, wie es andere EU-Länder gemacht haben. Die Schweiz ist bereit, mit Griechenland zu kooperieren, damit rasch eine machbare Lösung gefunden werden kann, die dazu beiträgt, die Besteuerung sicherzustellen und Kapitalabflüsse in unkooperative Finanzplätze zu verhindern. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen steht diesbezüglich in Kontakt mit den griechischen Behörden.</p><p>Griechenland kann gestützt auf das schweizerisch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfeersuchen an die Schweiz stellen. Die Amtshilfebestimmung dieses Abkommens entspricht dem OECD-Standard. Die zuständige schweizerische Behörde behandelt entsprechende Ersuchen in Übereinstimmung mit der einschlägigen Steueramtshilfegesetzgebung.</p><p>Im Zusammenhang mit dem in der Frage erwähnten HSBC-Fall ist festzuhalten, dass gemäss Artikel 7 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen auf ein Ersuchen nicht eingetreten wird, wenn es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt; dies gilt insbesondere, wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass Personen, die auf einer Liste von gestohlenen Daten figurieren, Immunität geniessen. Amtshilfeersuchen in Bezug auf solche Personen werden nach der Qualität ihrer Begründung beurteilt, vorausgesetzt, die Ersuchen basieren auf von der Liste unabhängigen Elementen.</p><p>Am 2. September 2015 hat der Bundesrat eine Lockerung der schweizerischen Praxis in Bezug auf gestohlene Daten vorgeschlagen. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, wenn ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich bleibt die Amtshilfe, wenn ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die Rechtslage geklärt und gleichzeitig der internationalen Entwicklung Rechnung getragen. Diese Vorlage ist gegenwärtig in der Vernehmlassung.</p><p>2. Wie die am 14. Juli 2015 veröffentlichte Analyse des Stabs des Internationalen Währungsfonds (IWF) aufzeigt, ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuld Griechenlands gegenwärtig nicht gegeben. Diese über die mittlere Frist sicherzustellen stellt jedoch im Regelwerk des IWF eine Bedingung dar, um einem Land Kredit zu gewähren. Nach Dafürhalten des IWF-Stabs bedarf es einer bedeutenden Streckung der Zahlungsfristen oder eines nominellen Schnitts der von den übrigen Euroländern bzw. den europäischen Stabilitätsmechanismen gehaltenen Schulden.</p>
    • <p>2010 hat die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem griechischen Kollegen Giorgos Papakonstantinou eine Liste mit 2017 Namen griechischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übergeben, die ein Konto bei der HSBC in der Schweiz gehabt haben und des Steuerbetrugs verdächtigt werden.</p><p>1. Hat der Bundesrat angeboten, Griechenland zu unterstützen und dabei zu helfen, die Betrügerinnen und Betrüger zu identifizieren und die dem griechischen Staat geschuldeten Beträge zurückzuerlangen?</p><p>2. Was kann der Bundesrat im Internationalen Währungsfonds unternehmen, damit die griechischen Schulden umstrukturiert werden?</p>
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