NFA. Vergleich mit der Bundesstatistik

ShortId
15.5493
Id
20155493
Updated
28.07.2023 05:46
Language
de
Title
NFA. Vergleich mit der Bundesstatistik
AdditionalIndexing
24;2446
1
Texts
  • <p>Die massgebenden Einkommen der natürlichen Personen, wie sie im Ressourcenpotenzial berücksichtigt werden, und die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung jährlich publizierten steuerbaren Einkommen der direkten Bundessteuer basieren auf der gleichen Datengrundlage. Im Vergleich zum publizierten steuerbaren Einkommen weist das für den Ressourcenausgleich massgebliche Steuerpotenzial der natürlichen Personen zwei Modifikationen auf:</p><p>- Da das unter dem Existenzminimum liegende Steuerpotenzial nicht ausschöpfungsfähig ist, wird bei den Berechnungen für den Ressourcenausgleich für alle Steuerpflichtigen ein Freibetrag abgezogen. Dieser entspricht für alle Steuerpflichtigen dem Steuerfreibetrag der direkten Bundessteuer bei einjähriger Veranlagung für Ehegatten unter Einschluss der Steuermindestgrenze (Art. 36 Abs. 2 und 3 DBG) und beläuft sich derzeit auf 30 800 Franken.</p><p>- Die Kapitalleistungen aus Vorsorge (Art. 38 DBG) fliessen nicht in die Berechnung des Ressourcenausgleichs ein. Da diese Kapitalleistungen stark privilegiert besteuert werden - beim Bund zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs -, ist ihre steuerliche Ausschöpfbarkeit im Vergleich zum übrigen Einkommen stark vermindert. Es wurde daher entschieden, die Kapitalleistungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht einzubeziehen.</p>
  • <p>Für den Ressourcenausgleich ist die Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer relevant (Antwort auf Frage Schwander 15.5420). Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich die steuerbaren Einkommen (direkte Bundessteuer) pro Kanton. Die Berechnung des Ressourcenausgleichs weist nicht diese steuerbaren Einkommen (direkte Bundessteuer) aus, sondern ganz andere Zahlen.</p><p>Weshalb werden bei der Berechnung des Ressourcenausgleichs nicht die offiziellen Zahlen gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung herangezogen?</p>
  • NFA. Vergleich mit der Bundesstatistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die massgebenden Einkommen der natürlichen Personen, wie sie im Ressourcenpotenzial berücksichtigt werden, und die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung jährlich publizierten steuerbaren Einkommen der direkten Bundessteuer basieren auf der gleichen Datengrundlage. Im Vergleich zum publizierten steuerbaren Einkommen weist das für den Ressourcenausgleich massgebliche Steuerpotenzial der natürlichen Personen zwei Modifikationen auf:</p><p>- Da das unter dem Existenzminimum liegende Steuerpotenzial nicht ausschöpfungsfähig ist, wird bei den Berechnungen für den Ressourcenausgleich für alle Steuerpflichtigen ein Freibetrag abgezogen. Dieser entspricht für alle Steuerpflichtigen dem Steuerfreibetrag der direkten Bundessteuer bei einjähriger Veranlagung für Ehegatten unter Einschluss der Steuermindestgrenze (Art. 36 Abs. 2 und 3 DBG) und beläuft sich derzeit auf 30 800 Franken.</p><p>- Die Kapitalleistungen aus Vorsorge (Art. 38 DBG) fliessen nicht in die Berechnung des Ressourcenausgleichs ein. Da diese Kapitalleistungen stark privilegiert besteuert werden - beim Bund zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs -, ist ihre steuerliche Ausschöpfbarkeit im Vergleich zum übrigen Einkommen stark vermindert. Es wurde daher entschieden, die Kapitalleistungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht einzubeziehen.</p>
    • <p>Für den Ressourcenausgleich ist die Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer relevant (Antwort auf Frage Schwander 15.5420). Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich die steuerbaren Einkommen (direkte Bundessteuer) pro Kanton. Die Berechnung des Ressourcenausgleichs weist nicht diese steuerbaren Einkommen (direkte Bundessteuer) aus, sondern ganz andere Zahlen.</p><p>Weshalb werden bei der Berechnung des Ressourcenausgleichs nicht die offiziellen Zahlen gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung herangezogen?</p>
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