Verordnungspaket zum Lebensmittelgesetz. Projekt Largo (1)

ShortId
15.5509
Id
20155509
Updated
28.07.2023 05:56
Language
de
Title
Verordnungspaket zum Lebensmittelgesetz. Projekt Largo (1)
AdditionalIndexing
15;2841;55
1
Texts
  • <p>1. Das Verordnungspaket Largo befindet sich gegenwärtig in der Anhörung. Der Bundesrat wird erst auf der Basis und unter Berücksichtigung der Anhörungsresultate über die Verordnungen entscheiden. Dabei wird er Lösungen suchen, die den vom Parlament im Lebensmittelgesetz festgesetzten Zielen Rechnung tragen, also dem "Gesundheitsschutz" und dem "Täuschungsschutz". Gleichzeitig müssen diese unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit auch für die betroffenen Wirtschaftsakteure tragbar sein. Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Auftrag gegebene Regulierungsfolgenabschätzung wird daher selbstverständlich berücksichtigt werden. Ins Gewicht fallen werden aber ebenso auch die nichtmonetären Aspekte und die Vollzugstauglichkeit.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Rahmen der parlamentarischen Diskussion eine breite, parteiübergreifende Allianz dem Lebensmittelgesetz nur unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Regelung bei der Deklaration der Rohstoffherkunft zustimmen konnte. Aus diesem Grund hat das EDI im Entwurf der Verordnung das im Parlament gemachte Versprechen, eine solche Formulierung im Verordnungsentwurf aufzunehmen, umgesetzt.</p>
  • <p>Um die Neuerungen des Verordnungspakets des Projektes Largo bezüglich Auswirkungen beurteilen zu können, wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die nichtmonetären Vorteile, etwa mehr Transparenz und Gesundheitsschutz für die Konsumentinnen und Konsumenten?</p><p>2. Steht er zu seinen Versprechen, welche er während der LMG-Debatte machte, bei der Deklaration der Rohstoffherkunft eine verbindliche Regelung einzuführen?</p>
  • Verordnungspaket zum Lebensmittelgesetz. Projekt Largo (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Verordnungspaket Largo befindet sich gegenwärtig in der Anhörung. Der Bundesrat wird erst auf der Basis und unter Berücksichtigung der Anhörungsresultate über die Verordnungen entscheiden. Dabei wird er Lösungen suchen, die den vom Parlament im Lebensmittelgesetz festgesetzten Zielen Rechnung tragen, also dem "Gesundheitsschutz" und dem "Täuschungsschutz". Gleichzeitig müssen diese unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit auch für die betroffenen Wirtschaftsakteure tragbar sein. Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Auftrag gegebene Regulierungsfolgenabschätzung wird daher selbstverständlich berücksichtigt werden. Ins Gewicht fallen werden aber ebenso auch die nichtmonetären Aspekte und die Vollzugstauglichkeit.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Rahmen der parlamentarischen Diskussion eine breite, parteiübergreifende Allianz dem Lebensmittelgesetz nur unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Regelung bei der Deklaration der Rohstoffherkunft zustimmen konnte. Aus diesem Grund hat das EDI im Entwurf der Verordnung das im Parlament gemachte Versprechen, eine solche Formulierung im Verordnungsentwurf aufzunehmen, umgesetzt.</p>
    • <p>Um die Neuerungen des Verordnungspakets des Projektes Largo bezüglich Auswirkungen beurteilen zu können, wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die nichtmonetären Vorteile, etwa mehr Transparenz und Gesundheitsschutz für die Konsumentinnen und Konsumenten?</p><p>2. Steht er zu seinen Versprechen, welche er während der LMG-Debatte machte, bei der Deklaration der Rohstoffherkunft eine verbindliche Regelung einzuführen?</p>
    • Verordnungspaket zum Lebensmittelgesetz. Projekt Largo (1)

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