Wer die Schweizerfahne verbrennt, wird nicht bestraft?

ShortId
15.5513
Id
20155513
Updated
20.05.2026 01:50
Language
de
Title
Wer die Schweizerfahne verbrennt, wird nicht bestraft?
AdditionalIndexing
04;1216
1
Texts
  • <p>Die Bundesanwaltschaft hat keine Kenntnis der von Nationalrat Regazzi geschilderten Ereignisse. Dementsprechend wurde noch kein Verfahren eröffnet.</p><p>- Artikel 270 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) setzt voraus, dass die Täterschaft ein von einer Behörde angebrachtes (gehisstes) schweizerisches Hoheitszeichen, insbesondere das Wappen oder die Fahne der Eidgenossenschaft oder eines Kantons, böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt (vgl. dazu BGE 129 IV 197 E. 2: "Aux termes de cette disposition ... l'auteur doit s'en être pris à un emblème de souveraineté arboré par une autorité. La doctrine unanime observe que, selon cette formulation, l'usage par une personne privée d'un tel emblème n'est pas concerné ..."). Wappen und Fahnen, welche von Privaten oder privaten Organisationen angebracht, aufgehängt oder gehisst werden, sind nicht von Artikel 270 StGB, sondern bloss durch die Artikel 139, 141 und 144 StGB geschützt (BSK Strafrecht II - Stefan Wehrenberg, Art. 270 N. 11).</p><p>Aufgrund einer ersten summarischen Prüfung des geschilderten Sachverhalts erscheinen die Tatbestandsmerkmale von Artikel 270 StGB vorliegend als nicht erfüllt.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
  • <p>Am 1. August hat eine Gruppe maskierter Personen in Bern auf offener Strasse eine Schweizerfahne verbrannt. Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende und unerhörte Tat, die sogar strafrechtlich verfolgt werden könnte im Sinne von Artikel 270 des Schweizer Strafgesetzbuches (tätliche Angriffe auf schweizerische Hoheitszeichen).</p><p>Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>- Hat die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob die Urheberinnen oder Urheber dieser Tat strafrechtlich verfolgt werden können?</p><p>- Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?</p><p>- Wenn nein, gedenkt sie, eine Untersuchung einzuleiten?</p>
  • Wer die Schweizerfahne verbrennt, wird nicht bestraft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesanwaltschaft hat keine Kenntnis der von Nationalrat Regazzi geschilderten Ereignisse. Dementsprechend wurde noch kein Verfahren eröffnet.</p><p>- Artikel 270 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) setzt voraus, dass die Täterschaft ein von einer Behörde angebrachtes (gehisstes) schweizerisches Hoheitszeichen, insbesondere das Wappen oder die Fahne der Eidgenossenschaft oder eines Kantons, böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt (vgl. dazu BGE 129 IV 197 E. 2: "Aux termes de cette disposition ... l'auteur doit s'en être pris à un emblème de souveraineté arboré par une autorité. La doctrine unanime observe que, selon cette formulation, l'usage par une personne privée d'un tel emblème n'est pas concerné ..."). Wappen und Fahnen, welche von Privaten oder privaten Organisationen angebracht, aufgehängt oder gehisst werden, sind nicht von Artikel 270 StGB, sondern bloss durch die Artikel 139, 141 und 144 StGB geschützt (BSK Strafrecht II - Stefan Wehrenberg, Art. 270 N. 11).</p><p>Aufgrund einer ersten summarischen Prüfung des geschilderten Sachverhalts erscheinen die Tatbestandsmerkmale von Artikel 270 StGB vorliegend als nicht erfüllt.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
    • <p>Am 1. August hat eine Gruppe maskierter Personen in Bern auf offener Strasse eine Schweizerfahne verbrannt. Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende und unerhörte Tat, die sogar strafrechtlich verfolgt werden könnte im Sinne von Artikel 270 des Schweizer Strafgesetzbuches (tätliche Angriffe auf schweizerische Hoheitszeichen).</p><p>Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>- Hat die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob die Urheberinnen oder Urheber dieser Tat strafrechtlich verfolgt werden können?</p><p>- Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?</p><p>- Wenn nein, gedenkt sie, eine Untersuchung einzuleiten?</p>
    • Wer die Schweizerfahne verbrennt, wird nicht bestraft?

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